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   FG Hamburg, 02.03.2020 - 6 V 4/20   

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https://dejure.org/2020,10749
FG Hamburg, 02.03.2020 - 6 V 4/20 (https://dejure.org/2020,10749)
FG Hamburg, Entscheidung vom 02.03.2020 - 6 V 4/20 (https://dejure.org/2020,10749)
FG Hamburg, Entscheidung vom 02. März 2020 - 6 V 4/20 (https://dejure.org/2020,10749)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 38 Abs 1 FGO, § 38 Abs 2a FGO, § 70 S 1 FGO, § 5 Abs 1 S 1 Nr 11 FVG, § 16 AO
    Kindergeld: Zuständigkeit der Hauptzollämter im Vollstreckungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeld: Zuständigkeit der Hauptzollämter im Vollstreckungsverfahren

  • rechtsportal.de

    Vorläufige Einstellung der Vollstreckung aus einem Kindergeldrückforderungsbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kindergeld: Zuständigkeit der Hauptzollämter im Vollstreckungsverfahren

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kindergeld: Zuständigkeit der Hauptzollämter im Vollstreckungsverfahren

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • FG Hessen, 30.08.2019 - 12 V 591/19

    Vorläufige Einstellung der betriebenen Vollstreckung des Rückforderungsbescheids

    Auszug aus FG Hamburg, 02.03.2020 - 6 V 4/20
    cc) Danach umfasst die Spezialregelung in § 38 Abs. 2a FGO nicht nur Streitigkeiten im Rahmen der Festsetzung des Kindergeldes, sondern auch im Rahmen der Erhebung und damit, wie im Streitfall, der Vollstreckung (Hessisches FG, Beschluss vom 30. August 2019, 12 V 591/19, EFG 2020, 218).

    Zum Teil wird die Auslegung des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 Satz 4 FVG dahingehend, dass diese Bestimmung auch eine bundesweite Zentralisierung des Erhebungsverfahrens ermöglicht, jedenfalls bei der in einem Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung für vertretbar gehalten (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Oktober 2019, 3 K 3077/19, juris; offen Hessisches FG, Beschluss vom 30. August 2019, 12 V 591/19, EFG 2020, 218).

    (4) Schließlich ist die Vollstreckung nicht wegen Unbilligkeit einzustellen, bis nachgewiesen wird, dass der Inkasso-Service für die Vollstreckung sachlich und örtlich zuständig ist (so aber Hessisches FG, Beschluss vom 30. August 2019, 12 V 591/19, EFG 2020, 218).

  • BFH, 17.07.2019 - V B 28/19

    Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer

    Auszug aus FG Hamburg, 02.03.2020 - 6 V 4/20
    Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung ist nach § 114 Abs. 3 FGO in Verbindung mit § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO), dass der im Hauptverfahren geltend gemachte Anspruch (Anordnungsanspruch) sowie die Notwendigkeit einer Regelung (Anordnungsgrund) gemäß § 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 294 ZPO schlüssig dargelegt und die tatsächlichen Voraussetzungen hierfür glaubhaft gemacht werden (BFH, Beschluss vom 17. Juli 2019, V B 28/19, BFH/NV 2019, 1141).

    Sie müssen über die üblicherweise mit der Pflicht zur Zahlung von Steuern verbundenen Nachteile hinausgehen (BFH, Beschluss vom 19. September 1991, VII B 139/91, BFH/NV 1992, 321) und so schwerwiegend sein, dass sie eine einstweilige Anordnung unabweisbar machen (BFH, Beschluss vom 17. Juli 2019, V B 28/19, BFH/NV 2019, 1141).

  • BFH, 07.07.2021 - III R 21/18

    Zuständigkeit von Familienkassen für das Erhebungsverfahren

    Auszug aus FG Hamburg, 02.03.2020 - 6 V 4/20
    (4) Verschiedentlich wird vertreten, dass der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit die sachliche bzw. örtliche Zuständigkeit für das Erhebungsverfahren nicht abweichend von der Zuständigkeit für die Festsetzung des Kindergeldes habe regeln können bzw. nicht eindeutig abweichend geregelt habe (so FG Düsseldorf, Urteil vom 14. Mai 2019, 10 K 3317/18 AO, juris, Revision anhängig unter III R 36/19; Sächsisches FG, Urteil vom 7. März 2018, 8 K 1527/17 (Kg), juris, Revision anhängig unter III R 21/18).
  • BFH, 19.09.1991 - VII B 139/91

    Darlegung wesentlicher Nachteile für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus FG Hamburg, 02.03.2020 - 6 V 4/20
    Sie müssen über die üblicherweise mit der Pflicht zur Zahlung von Steuern verbundenen Nachteile hinausgehen (BFH, Beschluss vom 19. September 1991, VII B 139/91, BFH/NV 1992, 321) und so schwerwiegend sein, dass sie eine einstweilige Anordnung unabweisbar machen (BFH, Beschluss vom 17. Juli 2019, V B 28/19, BFH/NV 2019, 1141).
  • FG Berlin-Brandenburg, 23.10.2019 - 3 K 3077/19

    Voraussetzungen einer Stundung gegen Ratenzahlung

    Auszug aus FG Hamburg, 02.03.2020 - 6 V 4/20
    Zum Teil wird die Auslegung des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 Satz 4 FVG dahingehend, dass diese Bestimmung auch eine bundesweite Zentralisierung des Erhebungsverfahrens ermöglicht, jedenfalls bei der in einem Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung für vertretbar gehalten (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Oktober 2019, 3 K 3077/19, juris; offen Hessisches FG, Beschluss vom 30. August 2019, 12 V 591/19, EFG 2020, 218).
  • BFH, 25.02.2021 - III R 36/19

    Sachliche Unzuständigkeit des sog. regionalen Inkassoservice im Bereich des

    Auszug aus FG Hamburg, 02.03.2020 - 6 V 4/20
    (4) Verschiedentlich wird vertreten, dass der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit die sachliche bzw. örtliche Zuständigkeit für das Erhebungsverfahren nicht abweichend von der Zuständigkeit für die Festsetzung des Kindergeldes habe regeln können bzw. nicht eindeutig abweichend geregelt habe (so FG Düsseldorf, Urteil vom 14. Mai 2019, 10 K 3317/18 AO, juris, Revision anhängig unter III R 36/19; Sächsisches FG, Urteil vom 7. März 2018, 8 K 1527/17 (Kg), juris, Revision anhängig unter III R 21/18).
  • BFH, 12.12.2005 - VII R 63/04

    Antrag auf Insolvenzverfahren als Ermessensentscheidung; Vollstreckungsaufschub

    Auszug aus FG Hamburg, 02.03.2020 - 6 V 4/20
    Eine Unbilligkeit i.S. von § 258 AO ist dann anzunehmen, wenn die Vollstreckung oder eine einzelne Vollstreckungsmaßnahme dem Vollstreckungsschuldner einen unangemessenen Nachteil bringen würde, der durch kurzfristiges Zuwarten oder durch eine andere Vollstreckungsmaßnahme vermieden werden könnte (BFH, Beschluss vom 12. Dezember 2005, VII R 63/04, BFH/NV 2006, 900; Urteil vom 31. Mai 2005, VII R 62/04, BFH/NV 2005, 1743).
  • BFH, 16.05.2017 - VII R 5/16

    Unzulässigkeit der "Ruhendstellung" einer Kontenpfändung gegen den Willen des

    Auszug aus FG Hamburg, 02.03.2020 - 6 V 4/20
    Dieser besonderen Situation hat der Gesetzgeber jedoch durch die Schaffung eines Pfändungsschutzkontos Rechnung getragen, das auf Antrag des Schuldners nach § 850k ZPO eingerichtet werden kann (BFH, Urteile vom 4. Juni 2019, VII R 16/18, BFH/NV 2019, 1297; vom 16. Mai 2017, VII R 5/16, BStBl II 2018, 735).
  • FG Sachsen, 07.03.2018 - 8 K 1527/17

    Verwaltungsermessen der Finanzbehörde bei der Entscheidung über den Erlass im

    Auszug aus FG Hamburg, 02.03.2020 - 6 V 4/20
    (4) Verschiedentlich wird vertreten, dass der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit die sachliche bzw. örtliche Zuständigkeit für das Erhebungsverfahren nicht abweichend von der Zuständigkeit für die Festsetzung des Kindergeldes habe regeln können bzw. nicht eindeutig abweichend geregelt habe (so FG Düsseldorf, Urteil vom 14. Mai 2019, 10 K 3317/18 AO, juris, Revision anhängig unter III R 36/19; Sächsisches FG, Urteil vom 7. März 2018, 8 K 1527/17 (Kg), juris, Revision anhängig unter III R 21/18).
  • FG Düsseldorf, 14.05.2019 - 10 K 3317/18

    Inkasso-Service der Familienkassen unzureichend geregelt

    Auszug aus FG Hamburg, 02.03.2020 - 6 V 4/20
    (4) Verschiedentlich wird vertreten, dass der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit die sachliche bzw. örtliche Zuständigkeit für das Erhebungsverfahren nicht abweichend von der Zuständigkeit für die Festsetzung des Kindergeldes habe regeln können bzw. nicht eindeutig abweichend geregelt habe (so FG Düsseldorf, Urteil vom 14. Mai 2019, 10 K 3317/18 AO, juris, Revision anhängig unter III R 36/19; Sächsisches FG, Urteil vom 7. März 2018, 8 K 1527/17 (Kg), juris, Revision anhängig unter III R 21/18).
  • BFH, 16.09.2010 - V R 57/09

    Keine Durchbrechung der Bestandskraft bei nachträglich erkanntem Verstoß gegen

  • BFH, 31.05.2005 - VII R 62/04

    Unbilligkeit der Vollstreckung; Ratenzahlung

  • BFH, 04.06.2019 - VII R 16/18

    Keine Beschränkung der Erbenhaftung nach § 2059 Abs. 1 BGB für

  • FG Baden-Württemberg, 22.03.2019 - 3 K 3150/18

    Örtliche Zuständigkeit in Angelegenheiten des Familienleistungsausgleichs - Keine

  • BFH, 15.01.2003 - V S 17/02

    Einstweilige Anordnung; Vollstreckung

  • BFH, 11.02.2021 - VII S 3/21

    Haftung der Erben für Kindergeldrückforderungsanspruch - Bestimmung des örtlich

    Unter die Regelung fallen nicht nur Streitigkeiten im Rahmen der Festsetzung von Kindergeld, sondern ebenso Streitigkeiten über die Erhebung und Vollstreckung von Kindergeldforderungen (so zutreffend für die Vollstreckung von Rückforderungsbescheiden Beschluss des FG Hamburg vom 02.03.2020 - 6 V 4/20, juris, und Beschluss des Hessischen FG vom 30.08.2019 - 12 V 591/19, Entscheidungen der Finanzgerichte 2020, 218, Rz 12) sowie Streitigkeiten über die Haftung des Gesamtrechtsnachfolgers i.S. von § 45 der Abgabenordnung (AO).
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