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   FG Hamburg, 02.07.2002 - II 47/01   

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https://dejure.org/2002,10321
FG Hamburg, 02.07.2002 - II 47/01 (https://dejure.org/2002,10321)
FG Hamburg, Entscheidung vom 02.07.2002 - II 47/01 (https://dejure.org/2002,10321)
FG Hamburg, Entscheidung vom 02. Juli 2002 - II 47/01 (https://dejure.org/2002,10321)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf vorläufige Steuerfestsetzung nach Änderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anspruch auf vorläufige Steuerfestsetzung nach Änderung angefochtener Steuerbescheide

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1494
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 23.01.2001 - XI R 17/00

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen

    Auszug aus FG Hamburg, 02.07.2002 - II 47/01
    Von dem Beschluss des BFH vom 23.1.2001 in der Sache XI R 17/00 hätten sie bei Abgabe der Erledigungserklärung keine Kenntnis gehabt, so dass sie seinerzeit die vorläufige Festsetzung der Einkommensteuern insoweit nicht hätten beantragen können.

    In Fachzeitschriften sei bereits vor dem Erörterungstermin vom 15.9.2000 auf das bei dem BFH anhängige Revisionsverfahren, Az.: XI R 17/00, hingewiesen worden.

    Hinsichtlich der Frage, ob die Vorschrift des § 10 Abs. 3 EStG in den auch für die Streitjahre geltenden Fassungen mit dem Grundgesetz vereinbar ist, sind Verfahren bei dem Bundesfinanzhof anhängig (Az.: XI R 17/00 und XI R 41 /99).

    So hat der BFH mit Beschluss vom 23. Januar 2001 in dem Verfahren XI R 17/00 (BFHE 194, 416 , BStBl II 2001, 346) das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert, dem Revisionsverfahren gegen das Urteil des FG Köln vom 16. Dezember 1999 2 K 8306/98 beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob die dortigen Kläger durch die Begrenzung des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben in den Jahren 1990 - 1997 in ihren Grundrechten verletzt werden.

  • BFH, 18.12.2001 - VIII R 27/96

    Ermessensunterschreitung; Rechtswidrigkeit der Ablehnung der Aufnahme eines

    Auszug aus FG Hamburg, 02.07.2002 - II 47/01
    Eine "Ermessensreduzierung auf Null" läge damit nicht vor (BFH-Urteil vom 18. Dezember 2001 VIII R 27/96, BFH/NV 2002, 747 ).

    Die Revision ist gem. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zuzulassen, da bisher höchstrichterlich nicht geklärt ist, ob § 351 Abs. 1 AO einer nachträglichen Beifügung eines Vorläufigkeitsvermerks entgegensteht und die Entscheidung möglicherweise von der Entscheidung des BFH vom 18.12.2001, VIII R 27/96, BFH/NV 2002, 747 abweicht.

  • BFH, 24.01.2002 - III R 49/00

    Wahl der getrennten Veranlagung bis zur formellen Bestandskraft eines

    Auszug aus FG Hamburg, 02.07.2002 - II 47/01
    Mit einem Verpflichtungsbegehren, das die Besteuerungsgrundlagen unberührt lässt, wird jedoch keine Anfechtung begehrt (BFH-Urteil vom 24. Januar 2002 III R 49/00, DB 2002, 821 ).

    Diese Bindung gilt jedoch nur soweit wie die tatsächliche Verständigung reicht (BFH-Urteil vom 19. April 2002 III R 49/00, DB 2002, 821 ).

  • BFH, 26.04.1995 - XI R 81/93

    Eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen ist im

    Auszug aus FG Hamburg, 02.07.2002 - II 47/01
    Gerade in dem Bereich, in dem der Verwaltung eine vom Gesetz eingeräumten Entscheidungsfreiheit (Ermessen) eingeräumt ist, besteht ausnahmsweise eine auch von den Gerichten zu beachtende Möglichkeit einer Selbstbindung der Verwaltung (BFH-Urteil vom 26. April 1995 XI R 81/93, BFHE 178, 4 ; BStBl II 1995, 754).
  • FG Köln, 16.12.1999 - 2 K 8306/98

    Höchstbeträge nach § 10 Abs. 3 EStG 1990 und 1997

    Auszug aus FG Hamburg, 02.07.2002 - II 47/01
    So hat der BFH mit Beschluss vom 23. Januar 2001 in dem Verfahren XI R 17/00 (BFHE 194, 416 , BStBl II 2001, 346) das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert, dem Revisionsverfahren gegen das Urteil des FG Köln vom 16. Dezember 1999 2 K 8306/98 beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob die dortigen Kläger durch die Begrenzung des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben in den Jahren 1990 - 1997 in ihren Grundrechten verletzt werden.
  • BFH, 22.05.1984 - VIII R 60/79

    Zinsbescheid - Festsetzung von Zinsen - Wirksamkeit des Festsetzungsbescheids -

    Auszug aus FG Hamburg, 02.07.2002 - II 47/01
    Erledigt sich ein Rechtsstreit nämlich durch übereinstimmende Erledigungserklärung der Beteiligten, wird die bis dahin streitige Steuerfestsetzung unanfechtbar (BFH-Urteil vom 22. Mai 1984 VIII R 60/79, BStBl II 1984, 697 und Beschluss vom 23. April 1991 VII B 74/90, BFH/NV 1992, 392).
  • BFH, 31.07.1996 - XI R 78/95

    Eine "tatsächliche Verständigung", die im Rahmen einer Außenprüfung getroffen

    Auszug aus FG Hamburg, 02.07.2002 - II 47/01
    Aus einer in einem finanzgerichtlichen Verfahren getroffenen Verständigung folgt eine Bindung der Beteiligten aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (BFH-Urteil vom 31. Juli 1996 XI R 78/95, BFHE 181, 103 , BStBl II 1996, 625), nach anderer Auffassung sogar aus den getroffenen Abreden eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (Offerhaus, DStR 2001, 2093).
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus FG Hamburg, 02.07.2002 - II 47/01
    Eine Vorläufigkeit der Steuerbescheide wegen der Ungewissheit der Verfassungsmäßigkeit der Rentenbesteuerung streben die Kläger dagegen nicht mehr an, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 6. März 2002 in der Sache 2 BvL 17/99 (BGBl I 2002, 1305, NJW 2002, 1103 ) entschieden hat, dass es zu keiner rückwirkenden Bereinigung der Rechtslage kommt und eine Neuregelung erst mit Wirkung zum 1.1.2005 zu erfolgen hat.
  • BFH, 23.04.1991 - VII B 74/90
    Auszug aus FG Hamburg, 02.07.2002 - II 47/01
    Erledigt sich ein Rechtsstreit nämlich durch übereinstimmende Erledigungserklärung der Beteiligten, wird die bis dahin streitige Steuerfestsetzung unanfechtbar (BFH-Urteil vom 22. Mai 1984 VIII R 60/79, BStBl II 1984, 697 und Beschluss vom 23. April 1991 VII B 74/90, BFH/NV 1992, 392).
  • BFH, 14.05.2003 - XI R 21/02

    Vorläufigkeitsvermerk nach Erledigung des Rechtsstreits

    Das FG gab der Klage statt; die Entscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 1494 veröffentlicht.
  • FG Köln, 11.04.2013 - 13 K 889/12

    Mindestbesteuerung, Definitivbelastung, Ermessensentscheidung

    Dies kann sich insbesondere aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben, wenn eine allgemeine Anweisung zur Setzung von Vorläufigkeitsvermerken im Sinne der Regelung in Tz 6 zu § 165 AO des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung - AEAO - vorliegt (vgl. dazu Finanzgericht - FG - Hamburg, Urteil vom 2. Juli 2002 II 47/01, EFG 2002, 1494 unter 4.).

    Es besteht in Rechtsprechung (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 7. Februar 1993 III R 61/91, BFHE 166, 418, BStBl II 1992, 592; FG Hamburg, EFG 2002, 1494) und Literatur (vgl. z. B. Wernsmann a.a.O., Rdnr. 231/232) weitgehend Einvernehmen, dass insoweit Fälle der Ermessensreduktion auf Null denkbar sind, z.B. bei einer allgemeinen Weisung zur Setzung des Vorläufigkeitsvermerks in vergleichbaren Fällen oder wenn ansonsten die Notwendigkeit bestünde, ein Klageverfahren nach § 74 FGO auszusetzen.

  • FG Münster, 19.03.2015 - 3 K 735/14

    Wertfeststellung eines bereits von der Erblasserin gekündigten Kommanditanteils,

    Ein Wertverfall nach dem Stichtag rechtfertigt im Regelfall keine Billigkeitsmaßnahme (BFH in BFH/NV 2013, 1383 m. w. N.; BFH, Beschluss vom 22.09.1999 II B 130/97, BFH/NV 2000, 320; vgl. auch FG München, Urteil vom 24.07.2002 4 K 558/02, EFG 2002, 1493 mit Anm. Fumi, EFG 2002, 1494).
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