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   FG Hamburg, 02.08.2001 - II 123/00   

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https://dejure.org/2001,16605
FG Hamburg, 02.08.2001 - II 123/00 (https://dejure.org/2001,16605)
FG Hamburg, Entscheidung vom 02.08.2001 - II 123/00 (https://dejure.org/2001,16605)
FG Hamburg, Entscheidung vom 02. August 2001 - II 123/00 (https://dejure.org/2001,16605)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wohnwagen als Wohnung im Sinne von § 9 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wohnwagen als Wohnung im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 24.02.2000 - III R 59/98

    Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung

    Auszug aus FG Hamburg, 02.08.2001 - II 123/00
    Für die von ihm behauptete berufliche Veranlassung der Aufwendungen trägt der Steuerpflichtige die objektive Beweislast (Feststellungslast), vgl. BFH-Urteil vom 24.02.2000 III R 59/98, BFHE 191, 286 , BStBl II 2000, 273 ).
  • BFH, 03.10.1985 - VI R 168/84

    1. Fahrtkosten von Zweitwohnung (Ferienwohnung) zur Arbeitsstätte nur in Höhe der

    Auszug aus FG Hamburg, 02.08.2001 - II 123/00
    Allein aus der Tatsache, dass die Familie eine Zeit lang den Wohnwagen als Aufenthalts- und Wohnort gewählt hat, lässt sich bei verheirateten Arbeitnehmern aber nicht der Schluss ziehen, dass dieser Aufenthaltsort auch den jeweiligen Lebensmittelpunkt bildet (vgl. BFH-Urteil vom 03.10.1985 VI R 168/84, BStBl II 1986, 95 ).
  • BFH, 11.08.1972 - VI R 128/70

    Schlafwagenschaffner - Arbeitsstätte - Werbungskosten

    Auszug aus FG Hamburg, 02.08.2001 - II 123/00
    Eine Dienstreise setzt voraus, dass ein Arbeitnehmer vorübergehend den Ort seiner regelmäßigen Arbeitsstätte verlässt, um aus dienstlichen Gründen anderswo tätig zu werden (vgl. BFH-Urteil vom 11.08.1972 VI R 128/70, BStBl II 1972, 915 ).
  • BFH, 30.08.1994 - VII R 101/92

    Dem Geschäftsführer einer GmbH als Haftungsschuldner kann ein Verschulden des

    Auszug aus FG Hamburg, 02.08.2001 - II 123/00
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Hinweis auf BFH-Urteil vom 15.11.1974, BStBl II 1995, 278) begründe ein Steuerpflichtiger, der eine Stadtwohnung besitze und daneben an den Wochenenden sowie in den Ferien für kürzere oder längere Zeit auf einem Campingplatz in einem Wohnwagen lebe, während dieser Zeit keinen zweiten Wohnsitz.
  • BFH, 18.04.1991 - IV R 13/90

    Festliche Kleidung einer Berufsmusikerin keine typische Berufskleidung

    Auszug aus FG Hamburg, 02.08.2001 - II 123/00
    Dabei handelt es sich um Kleidungsstücke, die als Arbeitsmittel ihrer Beschaffenheit nach objektiv nahezu ausschließlich für die berufliche Verwendung bestimmt und wegen der Eigenart des Berufs nötig sind (vgl. BFH-Urteil vom 18.04.1991 IV R 13/90, BStBl II 1991, 751 ).
  • FG Düsseldorf, 26.09.1997 - 13 K 2578/93

    Ermittlung der Höhe der Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger

    Auszug aus FG Hamburg, 02.08.2001 - II 123/00
    Der tatsächliche Aufenthaltsort muss zugleich eine Familienwohnung sein, die anders als eine reine Sommerwohnung auf längere Dauer angelegt ist und der Familie ein "Heim" bietet (vgl. FG Düsseldorf - Urteil vom 26.09.1997 13 K 2578/93, EFG 1998, 185).
  • BFH, 10.11.1978 - VI R 127/76

    Stadtwohnung - Laubengrundstück - Zweitwohnung - Werbungskosten - Fahrtkosten

    Auszug aus FG Hamburg, 02.08.2001 - II 123/00
    Aufwendungen für Fahrten von der der Arbeitsstätte weiter entfernt liegenden Wohnung sind jedoch nur dann als Werbungskosten i.S. von § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG zu berücksichtigen, wenn diese weiter entfernt liegende Wohnung den Mittelpunkt des Lebensinteresses des Arbeitnehmers bildet (vgl. BFH-Urteil vom 20.12.1991 VI R 42/89, BStBl II 1992, 306 und vom 10.11.1978 VI R 127/76, BStBl II 1979, 335 ).
  • BFH, 20.12.1991 - VI R 42/89

    Zur Höhe der Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei

    Auszug aus FG Hamburg, 02.08.2001 - II 123/00
    Aufwendungen für Fahrten von der der Arbeitsstätte weiter entfernt liegenden Wohnung sind jedoch nur dann als Werbungskosten i.S. von § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG zu berücksichtigen, wenn diese weiter entfernt liegende Wohnung den Mittelpunkt des Lebensinteresses des Arbeitnehmers bildet (vgl. BFH-Urteil vom 20.12.1991 VI R 42/89, BStBl II 1992, 306 und vom 10.11.1978 VI R 127/76, BStBl II 1979, 335 ).
  • BFH, 29.06.1993 - VI R 77/91

    Aufwendungen für die Reinigung von typischer Berufskleidung in der privaten

    Auszug aus FG Hamburg, 02.08.2001 - II 123/00
    Es sind solche Aufwendungen, die objektiv durch die besonderen beruflichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen veranlasst sind und die subjektiv zur Förderung seines Berufs getätigt werden (vgl. BFH-Urteil vom 29.06.1993 VI R 77/91, BStBl II 1993, 837 ).
  • BFH, 20.12.1982 - VI R 64/81

    Doppelte Haushaltsführung - Zeitpunkt der Eheschließung - Mittelpunkt des

    Auszug aus FG Hamburg, 02.08.2001 - II 123/00
    Im Ausgangspunkt ist dem Kläger zwar zuzugeben, dass auch ein Wohnwagen eine Wohnung i.S. von § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG sein kann, da dieses gesetzliche Tatbestandsmerkmal weit auszulegen ist (vgl. BFH-Urteil vom 20.12.1982 VI R 64/81, BStBl II 1983, 306 ).
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