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   FG Hamburg, 03.02.1998 - VII 249/97   

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FG Hamburg, 03.02.1998 - VII 249/97 (https://dejure.org/1998,16562)
FG Hamburg, Entscheidung vom 03.02.1998 - VII 249/97 (https://dejure.org/1998,16562)
FG Hamburg, Entscheidung vom 03. Februar 1998 - VII 249/97 (https://dejure.org/1998,16562)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Münster, 09.09.1998 - 13 K 1424/98
    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Geldleistungspflichten den Betroffenen übermäßig belasten und seine Vermögensverhältnisse grundlegend beeinträchtigen, sie eine Erdrosselungswirkung haben (Beschluß des BVerfG vom 22.3.1983, BVerfGE 63, 343, 368 [BVerfG 22.03.1983 - 2 BvR 475/78] ; BFH VII R 12/88 aaO; FG Münster aaO; FG Düsseldorf, Beschluß vom 10.9.1997 - 8 V 6292/97 A -;, EFG 1998, 410; FG Hamburg Beschluß vom 3.2.1998 - VII 249/97 -;, EFG 1998, 785).
  • FG Hamburg, 17.10.2001 - VII 243/97

    Besteuerung von bedingt schadstoffarmen Pkw

    Hierzu verweist der Senat auf die Begründung seines Aussetzungsbeschlusses vom 3. Februar 1998 (VII 249/97 in gleicher Sache), die auch nach den erneuten Ausführungen des Klägers und Prüfung durch den Senat im Hauptsacheverfahren aufrechterhalten wird.
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