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   FG Hamburg, 04.02.2015 - 2 K 325/14   

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https://dejure.org/2015,7084
FG Hamburg, 04.02.2015 - 2 K 325/14 (https://dejure.org/2015,7084)
FG Hamburg, Entscheidung vom 04.02.2015 - 2 K 325/14 (https://dejure.org/2015,7084)
FG Hamburg, Entscheidung vom 04. Februar 2015 - 2 K 325/14 (https://dejure.org/2015,7084)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 4 Nr 16 Buchst b UStG 1999, § 4 Nr 28 UStG 1999, § 14c Abs 1 UStG 1999, § 15a Abs 1 UStG 1999, § 15 Abs 2 Nr 1 UStG 1999
    Umsatzsteuer: Veräußerung von für steuerbefreite Tätigkeiten verwendeten Klinikgegenständen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuer: Veräußerung von für steuerbefreite Tätigkeiten verwendete Klinikgegenstände

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer: Veräußerung von für steuerbefreite Tätigkeiten verwendete Klinikgegenstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 02.04.1998 - C-296/95

    DER ERWERB VON ZIGARETTEN FÜR DEN EIGENBEDARF VON PRIVATPERSONEN ÜBER EINEN

    Auszug aus FG Hamburg, 04.02.2015 - 2 K 325/14
    Die Notwendigkeit einer einheitlichen Auslegung der Gemeinschaftsverordnungen verbietet es aber, im Fall von Zweifeln eine Bestimmung für sich zu betrachten, sondern zwingt dazu, sie unter Berücksichtigung ihrer Fassungen in anderen Amtssprachen auszulegen, wobei grundsätzlich allen Sprachfassungen der gleiche Wert beizumessen ist (z. B. EuGH Urteil vom 2. April 1998 C-296/95 -EMU tabac- IStR 1998, 270).
  • EuGH, 18.07.2013 - C-26/12

    PPG Holdings - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG - Art. 17 und 13

    Auszug aus FG Hamburg, 04.02.2015 - 2 K 325/14
    Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem versucht völlige Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten zu gewährleisten, und zwar unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis, sofern diese Tätigkeiten selbst der Mehrwertsteuer unterliegen (z. B. EuGH Urteil vom 18. Juli 2013, C-26/12, HFR 2013, 855).
  • EuGH, 06.07.2006 - C-18/05

    Salus - Artikel 104 § 3 Absatz 2 der Verfahrensordnung - Sechste

    Auszug aus FG Hamburg, 04.02.2015 - 2 K 325/14
    § 4 Nr. 28 UStG a. F. verweist implizit auf § 15 Abs. 2 UStG, wonach der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist, wenn die Eingangslieferung für steuerfreie Umsätze bestimmt ist und soll eine Doppelbelastung mit Umsatzsteuer vermeiden, wenn Gegenstände aufgrund der Versagung eines Vorsteuerabzugs bei dem Unternehmer auf der entsprechenden Produktionsstufe mit der Umsatzsteuer endgültig belastet sind und dann steuerpflichtig weitergeliefert werden (vgl. BFH, Urteil vom 16. Mai 2012 XI R 24/10, BStBl II 2013, 52, EuGH, Beschluss vom 6. Juli 2006, C-18/05, Slg. 2006, I-6199).
  • BFH, 16.05.2012 - XI R 24/10

    Steuerfreie Veräußerung gebrauchter Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit

    Auszug aus FG Hamburg, 04.02.2015 - 2 K 325/14
    § 4 Nr. 28 UStG a. F. verweist implizit auf § 15 Abs. 2 UStG, wonach der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist, wenn die Eingangslieferung für steuerfreie Umsätze bestimmt ist und soll eine Doppelbelastung mit Umsatzsteuer vermeiden, wenn Gegenstände aufgrund der Versagung eines Vorsteuerabzugs bei dem Unternehmer auf der entsprechenden Produktionsstufe mit der Umsatzsteuer endgültig belastet sind und dann steuerpflichtig weitergeliefert werden (vgl. BFH, Urteil vom 16. Mai 2012 XI R 24/10, BStBl II 2013, 52, EuGH, Beschluss vom 6. Juli 2006, C-18/05, Slg. 2006, I-6199).
  • EuGH, 29.10.2009 - C-174/08

    NCC Construction Danmark - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 19 Abs. 2 -

    Auszug aus FG Hamburg, 04.02.2015 - 2 K 325/14
    Dieser Grundsatz drückt das Gebot der Gleichbehandlung im Mehrwertsteuerrecht aus (siehe etwa EuGH, Urteil vom 29. Oktober 2009, C-174/08, Slg. 2009, I-10567 - "NCC Construction").
  • BFH, 24.04.2013 - XI R 25/10

    Vorsteuerabzug aus Vorleistungen, die in keinem direkten und unmittelbaren

    Auszug aus FG Hamburg, 04.02.2015 - 2 K 325/14
    Auf eine beabsichtigte Verwendung in einem späteren Veranlagungszeitraum ist nicht abzustellen, wenn die Eingangslieferung im Besteuerungszeitraum tatsächlich anders genutzt wurde (vgl. BFH Urteil vom 24. April 2013 XI R 25/10, BStBl II 2014, 346).
  • BFH, 21.09.2016 - V R 43/15

    Zur Unionsrechtskonformität des § 4 Nr. 28 UStG

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 4. Februar 2015  2 K 325/14 aufgehoben.
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