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   FG Hamburg, 04.06.2004 - VI 355/03   

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https://dejure.org/2004,13240
FG Hamburg, 04.06.2004 - VI 355/03 (https://dejure.org/2004,13240)
FG Hamburg, Entscheidung vom 04.06.2004 - VI 355/03 (https://dejure.org/2004,13240)
FG Hamburg, Entscheidung vom 04. Juni 2004 - VI 355/03 (https://dejure.org/2004,13240)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bilanzielle Erfassung von Provisionszahlungen im Rahmen eines Inkassoverfahrens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bilanzielle Erfassung von Provisionszahlungen im Rahmen eines Inkassoverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betriebseinnahme während eines laufenden Inkassoauftrages; Provisionen für eingetriebene Teilleistungen in einem Inkassoverfahren als Betriebseinnahmen; Bildung von bilanziellen Ausgleichsposten füt Anzahlungen in Form von Provisionen; Gewinnermittlung bei schwebenden ...

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Einkommensteuer: Bilanzielle Erfassung von Provisionszahlungen im Rahmen eines Inkassoverfahrens

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1508
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 27.06.2001 - I R 11/00

    Aktivierung von Vorsteuer-Ansprüchen vor Vorlage einer berichtigten Rechnung

    Auszug aus FG Hamburg, 04.06.2004 - VI 355/03
    Berücksichtigungsfähig sind lediglich Verpflichtungen, die auf korrespondierenden Vorleistungen eines Vertragspartners beruhen - sog. Erfüllungsrückstände (BFH-Urteil vom 27.07.2001, I R 11/00, BStBl II 2001, 758 m.w.N.).

    Denn ein Erfüllungsrückstand setzt eine Verpflichtung voraus, die sich als vom Vertragspartner durch dessen Vorleistung erdiente und am Bilanzstichtag somit rückständige Gegenleistung darstellt (Vgl. BFH-Urteil vom 27.07.2001, I R 11/00, BStBl II 2001, 758).

  • BFH, 10.09.1998 - IV R 80/96

    Gewinnrealisierung bei Schulungseinrichtungen

    Auszug aus FG Hamburg, 04.06.2004 - VI 355/03
    Gewinne im Sinne von § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH bei gegenseitigen Verträgen realisiert, wenn der Leistungsverpflichtete die vereinbarte Leistung wirtschaftlich erfüllt hat und ihm die Forderung auf die Gegenleistung so gut wie sicher ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 10.09.1998, IV R 80/96, BStBl. II 1999, 221; vom 12.05.1993, XI R 1/93, BStBl. II 1993, 786 m.w.N.).
  • FG Hamburg, 16.09.2005 - VI 203/03

    Keine Rückstellung für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

    Auszug aus FG Hamburg, 04.06.2004 - VI 355/03
    Am 13.06.2003 hat die Astin Klage zur Hauptsache erhoben (VI 203/03), über die gegenwärtig noch nicht entschieden worden ist.
  • BFH, 12.05.1993 - XI R 1/93

    Anschaffungskosten - Verwendungsrecht - Aktivierung - Bestellung von Gußteilen -

    Auszug aus FG Hamburg, 04.06.2004 - VI 355/03
    Gewinne im Sinne von § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH bei gegenseitigen Verträgen realisiert, wenn der Leistungsverpflichtete die vereinbarte Leistung wirtschaftlich erfüllt hat und ihm die Forderung auf die Gegenleistung so gut wie sicher ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 10.09.1998, IV R 80/96, BStBl. II 1999, 221; vom 12.05.1993, XI R 1/93, BStBl. II 1993, 786 m.w.N.).
  • BFH, 01.06.1989 - IV R 64/88

    Gewinnrealisierung bei Provisionen eines Assekuradeurs

    Auszug aus FG Hamburg, 04.06.2004 - VI 355/03
    Damit scheidet eine Passivierung als erhaltene Anzahlungen aus (vgl. auch BFH-Urteil vom 1.06.1989, IV R 64/88, BStBl II 1989, 830).
  • BFH, 14.10.1999 - IV R 12/99

    Abgrenzung von Dienst- und Werkvertrag bei Forschungs- und Entwicklungsleistungen

    Auszug aus FG Hamburg, 04.06.2004 - VI 355/03
    Von der anderen Seite erhaltene Anzahlungen, z.B. auf noch zu erbringende eigene Lieferungen oder Leistungen einschließlich Dienstleistungen sind nach ständiger BFH-Rechtsprechung zur Vermeidung des Ausweises noch nicht realisierter Gewinne grundsätzlich als Verbindlichkeiten zu passivieren (vgl. BFH-Urteil vom 14.10.1999, IV R 12/99, BStBl. II 2000, 25).
  • BGH, 16.07.2002 - X ZR 27/01
    Auszug aus FG Hamburg, 04.06.2004 - VI 355/03
    Der Inkassoüberwachungsvertrag dürfte als Geschäftsbesorgungsvertrag mit werkvertraglichen Elementen zu qualifizieren sein (vgl. Palandt, BGB § 675 RdZiff. 10; vgl. auch BGH-Urteil vom 16.07.2002, X ZR 27/01, BGHZ 151, 330).
  • FG Berlin, 29.04.1991 - VIII 332/89
    Auszug aus FG Hamburg, 04.06.2004 - VI 355/03
    Eine Teilgewinnrealisierung tritt beim Werkvertrag ein, wenn vertraglich ein Anspruch auf Vergütung der erhaltenen Teilleistung besteht, wobei es sich nicht nur um einen Anspruch auf Zahlung eines Abschlags oder Vorschusses handeln darf (FG Berlin, Urteil vom 29.04.1991, VIII 332/89, EFG 1992, 62).
  • FG Hamburg, 16.09.2005 - VI 203/03

    Einkommensteuer: Bilanzierung von Inkassoprovisionen bei laufendem

    In Auseinandersetzung mit dem ablehnenden AdV-Beschluss des Senats vom 4.6.2004 - VI 355/03 -- weist die Klägerin darauf hin, dass sich das Gericht zu Unrecht auf das BFH-Urteil vom 27.6.2001 (I R 11/00) gestützt habe, das sich anders als der Streitfall mit der Lohnfortzahlung befasse und für diesen Fall eine synallagmatische Verknüpfung von Leistung und Gegenleistung verneint habe.
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