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   FG Hamburg, 04.06.2008 - 5 K 139/07   

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https://dejure.org/2008,25386
FG Hamburg, 04.06.2008 - 5 K 139/07 (https://dejure.org/2008,25386)
FG Hamburg, Entscheidung vom 04.06.2008 - 5 K 139/07 (https://dejure.org/2008,25386)
FG Hamburg, Entscheidung vom 04. Juni 2008 - 5 K 139/07 (https://dejure.org/2008,25386)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Einkommensteuer: Lebensmittelpunkt am Heimatort eines erwachsenen Steuerpflichtigen?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9
    Einkommensteuer: Lebensmittelpunkt am Heimatort eines erwachsenen Steuerpflichtigen?

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkommensteuer: Lebensmittelpunkt am Heimatort eines erwachsenen Steuerpflichtigen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • FG Hamburg, 25.02.2004 - V 300/00

    Einkommensteuer: Berücksichtigung von Sprachcomputern bei den Werbungskosten

    Auszug aus FG Hamburg, 04.06.2008 - 5 K 139/07
    Eine berufliche Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen objektiv mit dem Beruf zusammenhängen und subjektiv zu dessen Förderung getätigt werden (BFH-Urteil vom 01.02.2007 - VI R 25/03, BStBl II 2007, 459; BFH-Urteil vom 11.01.2007 - VI R 52/03, BStBl II 2007, 317; BFH-Urteil vom 22.06.2006 - VI R 61/02, BStBl II 2006, 782; siehe auch Urteil des erkennenden Senates vom 25.02.2004 - V 300/00, juris).

    Denn schließlich fördern nahezu alle Aufwendungen für die Lebensführung zugleich auch den Beruf oder die Tätigkeit des Steuerpflichtigen (ständige Rechtspr., vgl. z. B. BFH-Urteil vom 1.2.2007, VI R 25/03, BStBl II 2007, 459 m. w. N.; FG Hamburg Urteil vom 25.02.2004 - V 300/00, juris, m. w. N.).

  • BFH, 19.12.2005 - VI R 65/04

    WK-Abzug - Werbungskosten: Auswärtiger Sprachkurs zur Prüfungsvorbereitung

    Auszug aus FG Hamburg, 04.06.2008 - 5 K 139/07
    Dies gilt insbesondere, wenn es sich - wie im Streitfall - um einen Sprachkurs handelt, der nicht am oder in der Nähe des Wohnorts des Steuerpflichtigen stattfindet (BFH-Urteil vom 19.12.2005 - VI R 65/04, BFH/NV 2006, 1075; BFH-Urteil vom 13.06.2002 - VI R 168/00, BStBlI 2003, 765 m. w. N.).

    Der Abzug dieser Aufwendungen setzt voraus, dass die Reise ausschließlich oder nahezu ausschließlich der beruflichen Sphäre zuzuordnen ist (BFH-Urteil vom 19.12.2005 - VI R 65/04, BFH/NV 2006, 1075).

  • BFH, 13.06.2002 - VI R 168/00

    Aufwendungen für einen Auslandssprachkurs

    Auszug aus FG Hamburg, 04.06.2008 - 5 K 139/07
    Dies gilt insbesondere, wenn es sich - wie im Streitfall - um einen Sprachkurs handelt, der nicht am oder in der Nähe des Wohnorts des Steuerpflichtigen stattfindet (BFH-Urteil vom 19.12.2005 - VI R 65/04, BFH/NV 2006, 1075; BFH-Urteil vom 13.06.2002 - VI R 168/00, BStBlI 2003, 765 m. w. N.).

    Unter diesen Umständen kommt es nicht mehr darauf an, ob bei einem Auslandssprachkurs typischerweise unterstellt werden kann, dass er eher Berührungspunkte zur privaten Lebensführung aufweist als ein Inlandssprachkurs (vgl. dazu BFH-Urteil vom 13.06.2002, V I R 168/00, BStBl II 2003, 765 zu Sprachkursen im EU-Ausland).

  • BFH, 01.02.2007 - VI R 25/03

    Bewirtungsaufwendungen können bei variablem Gehalt Werbungskosten sein

    Auszug aus FG Hamburg, 04.06.2008 - 5 K 139/07
    Eine berufliche Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen objektiv mit dem Beruf zusammenhängen und subjektiv zu dessen Förderung getätigt werden (BFH-Urteil vom 01.02.2007 - VI R 25/03, BStBl II 2007, 459; BFH-Urteil vom 11.01.2007 - VI R 52/03, BStBl II 2007, 317; BFH-Urteil vom 22.06.2006 - VI R 61/02, BStBl II 2006, 782; siehe auch Urteil des erkennenden Senates vom 25.02.2004 - V 300/00, juris).

    Denn schließlich fördern nahezu alle Aufwendungen für die Lebensführung zugleich auch den Beruf oder die Tätigkeit des Steuerpflichtigen (ständige Rechtspr., vgl. z. B. BFH-Urteil vom 1.2.2007, VI R 25/03, BStBl II 2007, 459 m. w. N.; FG Hamburg Urteil vom 25.02.2004 - V 300/00, juris, m. w. N.).

  • BFH, 09.08.2007 - VI R 10/06

    Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus FG Hamburg, 04.06.2008 - 5 K 139/07
    Bei nicht verheirateten Arbeitnehmern spricht, je länger die Auswärtstätigkeit dauert, immer mehr dafür, dass die eigentliche Haushaltsführung und auch der Mittelpunkt der Lebensinteressen an den Beschäftigungsort verlegt wurden und die Heimatwohnung nur noch für Besuchszwecke vorgehalten wird (vgl. BFH-Urteil vom 09.08.2007 - VI R 10/06, BFH/NV 2007, 1996, BFH-Urteil vom 10.02.2000 - VI R 60/98, BFH/NV 2000, 949).

    Erhebliches Gewicht hat ferner der Umstand, zu welchem Wohnort die engeren persönlichen Beziehungen bestehen (BFH-Urteil vom 09.08.2007 - VI R 10/06, BFH/NV 2007, 1996).

  • BFH, 22.02.2001 - VI R 192/97

    Doppelte Haushaltsführung lediger Stpfl.

    Auszug aus FG Hamburg, 04.06.2008 - 5 K 139/07
    Ob die außerhalb des Beschäftigungsortes gelegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist und deshalb seinen Hausstand darstellt, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen (ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Urteil vom 22.02.2001 - VI R 192/97, BFH/NV 2001, 1111; BFH-Urteil vom 14.10.2004 - VI R 82/02, BStBl II 2005, 98).
  • BFH, 10.02.2000 - VI R 60/98

    Gastarbeiter; doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus FG Hamburg, 04.06.2008 - 5 K 139/07
    Bei nicht verheirateten Arbeitnehmern spricht, je länger die Auswärtstätigkeit dauert, immer mehr dafür, dass die eigentliche Haushaltsführung und auch der Mittelpunkt der Lebensinteressen an den Beschäftigungsort verlegt wurden und die Heimatwohnung nur noch für Besuchszwecke vorgehalten wird (vgl. BFH-Urteil vom 09.08.2007 - VI R 10/06, BFH/NV 2007, 1996, BFH-Urteil vom 10.02.2000 - VI R 60/98, BFH/NV 2000, 949).
  • BFH, 14.10.2004 - VI R 82/02

    Eigener Hausstand eines Alleinstehenden nicht nach bewertungsrechtlichen

    Auszug aus FG Hamburg, 04.06.2008 - 5 K 139/07
    Ob die außerhalb des Beschäftigungsortes gelegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist und deshalb seinen Hausstand darstellt, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen (ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Urteil vom 22.02.2001 - VI R 192/97, BFH/NV 2001, 1111; BFH-Urteil vom 14.10.2004 - VI R 82/02, BStBl II 2005, 98).
  • BFH, 18.05.2005 - VIII R 43/03

    Reiseaufwendungen - private und einkünftebezogene Veranlassung

    Auszug aus FG Hamburg, 04.06.2008 - 5 K 139/07
    Die Abzugsfähigkeit derartiger Aufwendungen ist daher nur dann anzuerkennen, wenn die berufliche Veranlassung bei weitem überwiegt, das Hineinspielen der Lebensführung nicht ins Gewicht fällt und von ganz untergeordneter Bedeutung ist (BFH-Urteil vom 15.03.2007 - VI R 14/04, BStBl II 2007, 814; BFH-Urteil vom 18.05.2005 - VIII R 43/03, BFH/NV 2005, 2174).
  • BFH, 11.01.2007 - VI R 52/03

    Bewirtungsaufwendungen können als Werbungskosten abziehbar sein

    Auszug aus FG Hamburg, 04.06.2008 - 5 K 139/07
    Eine berufliche Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen objektiv mit dem Beruf zusammenhängen und subjektiv zu dessen Förderung getätigt werden (BFH-Urteil vom 01.02.2007 - VI R 25/03, BStBl II 2007, 459; BFH-Urteil vom 11.01.2007 - VI R 52/03, BStBl II 2007, 317; BFH-Urteil vom 22.06.2006 - VI R 61/02, BStBl II 2006, 782; siehe auch Urteil des erkennenden Senates vom 25.02.2004 - V 300/00, juris).
  • BFH, 22.06.2006 - VI R 61/02

    Aufwendungen von Lehrern für Snowboardkurse als Werbungskosten -

  • BFH, 15.03.2007 - VI R 14/04

    Aufwendungen eines Ausländers für Deutschkurs sind nichtabziehbare Kosten der

  • BFH, 31.07.1980 - IV R 153/79

    Steuerliche Behandlung von Aufwendungen für im Ausland besuchten Sprachkurs

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