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   FG Hamburg, 04.07.1997 - V 74/95   

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https://dejure.org/1997,5240
FG Hamburg, 04.07.1997 - V 74/95 (https://dejure.org/1997,5240)
FG Hamburg, Entscheidung vom 04.07.1997 - V 74/95 (https://dejure.org/1997,5240)
FG Hamburg, Entscheidung vom 04. Juli 1997 - V 74/95 (https://dejure.org/1997,5240)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewillkürtes Betriebsvermögen bei bilanzierenden Freiberuflern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Betriebsvermögens (BV); Betriebliche Veranlassung bei gewillkürtem Betriebsvermögen; Angehörige freier Berufe (hier: Architekten); Anlage betrieblicher Mittel; Standesrechtliche Einschränkungen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 11.11.1987 - I R 7/84

    1. Ein zur Rettung einer betrieblichen Forderung ersteigertes Grundstück ist

    Auszug aus FG Hamburg, 04.07.1997 - V 74/95
    Weiche Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögens (BV) gehören, ist nach dem aus § 4 Abs. 4 EStG abgeleiteten Veranlassungsprinzip zu entscheiden (vgl. BFH-Urteil vom 11.11.1987 - I R 7/84 -, BStBl. 1988 II S. 424).

    In diesem Fall ist der Zugang des angeschafften Gegenstandes zum Betriebsvermögen notwendige Folge des betrieblich veranlassten Erwerbs (BFH, Urteil vom 11.11.1987 - I R 7/84 -, BStBl II 1988, 424 ).

  • BFH, 23.05.1985 - IV R 198/83

    Zur Frage der Betriebsvermögenseigenschaft einer GmbH-Beteiligung bei einem

    Auszug aus FG Hamburg, 04.07.1997 - V 74/95
    Diese Rechtsprechung beruht auf dem Umstand, dass den in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannten freien Berufen jeweils ein eigenes Berufsbild zugrunde liegt, das auch den zugehörigen Betrieb prägt und begrenzt (BFH-Urteil vom 23. Mai 1985 - IV R 198/83 -, BStBl II 1985, 517 ).

    Deshalb kann ein bilanzierender Angehöriger der freien Berufe nicht in demselben Umfang gewillkürtes Betriebsvermögen bilden, wie ein Gewerbetreibender; vielmehr wird der Umfang des Betriebsvermögens durch die Eigenart des Berufs und der Einkunftsart begrenzt (BFH, BStBl II 1985, 517 , m.w.N.).

  • BFH, 27.06.1996 - IV B 101/95

    Aufwendungen eines Freiberuflers für GmbH-Gründung

    Auszug aus FG Hamburg, 04.07.1997 - V 74/95
    Allerdings hat die Rechtsprechung seit jeher die berufliche Veranlassung von Geschäftsvorfällen freiberuflich Tätiger aus der jeweiligen standesberuflichen Sicht betrachtet und die Möglichkeit der Widmung von gewillkürtem Betriebsvermögen auf Wirtschaftsgüter beschränkt, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem vom Standesrecht beschriebenen Tätigkeitsbereich stehen, und Zusammenhänge mit berufsfremden Bereichen außer Betracht gelassen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH, Urteil vom 28.7.1994 - IV R 80/92 -, BFH/NV 1995, 288; BFH, Urteil vom 27.6.1996 - IV B 101/95 -, BFH/NV 1997, 99).

    Für die Praxis: Der BFH hat seit jeher die berufliche Veranlassung von Geschäftsvorfällen freiberuflich Tätiger aus der jeweiligen standesrechtlichen Sicht betrachtet und die Möglichkeit der Widmung von gewillkürtem Betriebsvermögen auf Wirtschaftsgüter beschränkt, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem vom Standesrecht beschriebenen Tätigkeitsbereich stehen, und Zusammenhänge mit berufsfremden Bereichen außer Betracht gelassen (BFH vom 27.6.1996, BFH/NV 1997, 99 m.w.N.).

  • BFH, 22.01.1981 - IV R 107/77

    Ein GmbH-Anteil gehört nicht zum Betriebsvermögen eines Steuerberaters, wenn der

    Auszug aus FG Hamburg, 04.07.1997 - V 74/95
    An diese Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof (BFH) angeknüpft und die Geldgeschäfte grundsätzlich als berufsfremde Vorgänge bezeichnet, die in der Gewinnermittlung außer Betracht bleiben müssten (BFH-Urteile vom 28. Januar 1960 - IV 109/59 U -, BStBl III 1960, 172; vom 9. September 1965 - IV 245/63 -, BStBl III 1966, 218; vom 22. Januar 1981 - IV R 107/77 -, BStBl II 1981, 564 ; vom 9. Oktober 1986 -IV R 57/83 -, BFH/NV 1987, 708), während Geschäfte zur Sicherung eigener Forderungen als betriebliche Vorgänge anerkannt wurden (vgl. BFH-Urteile vom 22. April 1980 - VIII R 236/77 -, BStBl II 1980, 571 ; vom 15. Oktober 1981 - IV R 77/76 -, BStBl II 1982, 340 ).

    Andererseits hat der BFH die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zum Betriebsvermögen eines Freiberuflers gerechnet, wenn die Tätigkeit der Kapitalgesellschaft die eigene berufliche Tätigkeit ergänzte (vgl. Urteil in BStBl II 1981, 564 hinsichtlich der Beteiligung eines Wirtschaftsprüfers an einer Treuhand-GmbH; Urteil vom 11. März 1976 - IV R 185/71 -, BStBl II 1976, 380 betreffend Beteiligung eines beratenden Ingenieurs für Baustatik an einer Fachberatungs-GmbH) oder wenn mit der Gesellschaft eine auf die Vergabe von Aufträgen gerichtete Geschäftsbeziehung bestand bzw. geschaffen werden sollte (BFH-Urteil vom 14. Januar 1982 -IV R 168/78 -, BStBl II 1982, 345 betreffend Beteiligung eines Architekten an einer Bauträger-Gesellschaft; Urteil vom 23. November 1978 - IV R 146/75 -, BStBl II 1979, 109 betreffend Beteiligung eines Baustatikers an einer Wohnungsbaugesellschaft); unter dieser Voraussetzung ist auch ein Darlehen zum Betriebsvermögen des Freiberuflers gezählt worden (vgl. BStBl II 1982, 345).

  • BFH, 13.12.1973 - I R 136/72

    Sachgeschenke - Gastwirt - Bierabnehmer - Betriebseinnahmen - Brauerei -

    Auszug aus FG Hamburg, 04.07.1997 - V 74/95
    Betriebsvermögen werden im Zeitpunkt des Zugangs auch betrieblich veranlasste Sachgeschenke, die ihrer Art nach nicht im Betrieb verwendet werden können (BFH-Urteil vom 13. Dezember 1973 - I R 136/72 -, BStBl II 1974, 210 ).
  • BFH, 22.04.1980 - VIII R 236/77

    Darlehensforderung eines Steuerberaters kann notwendiges Betriebsvermögen sein

    Auszug aus FG Hamburg, 04.07.1997 - V 74/95
    An diese Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof (BFH) angeknüpft und die Geldgeschäfte grundsätzlich als berufsfremde Vorgänge bezeichnet, die in der Gewinnermittlung außer Betracht bleiben müssten (BFH-Urteile vom 28. Januar 1960 - IV 109/59 U -, BStBl III 1960, 172; vom 9. September 1965 - IV 245/63 -, BStBl III 1966, 218; vom 22. Januar 1981 - IV R 107/77 -, BStBl II 1981, 564 ; vom 9. Oktober 1986 -IV R 57/83 -, BFH/NV 1987, 708), während Geschäfte zur Sicherung eigener Forderungen als betriebliche Vorgänge anerkannt wurden (vgl. BFH-Urteile vom 22. April 1980 - VIII R 236/77 -, BStBl II 1980, 571 ; vom 15. Oktober 1981 - IV R 77/76 -, BStBl II 1982, 340 ).
  • BFH, 11.03.1976 - IV R 185/71

    GmbH-Anteile als notwendiges Betriebsvermögen eines Freiberuflers;

    Auszug aus FG Hamburg, 04.07.1997 - V 74/95
    Andererseits hat der BFH die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zum Betriebsvermögen eines Freiberuflers gerechnet, wenn die Tätigkeit der Kapitalgesellschaft die eigene berufliche Tätigkeit ergänzte (vgl. Urteil in BStBl II 1981, 564 hinsichtlich der Beteiligung eines Wirtschaftsprüfers an einer Treuhand-GmbH; Urteil vom 11. März 1976 - IV R 185/71 -, BStBl II 1976, 380 betreffend Beteiligung eines beratenden Ingenieurs für Baustatik an einer Fachberatungs-GmbH) oder wenn mit der Gesellschaft eine auf die Vergabe von Aufträgen gerichtete Geschäftsbeziehung bestand bzw. geschaffen werden sollte (BFH-Urteil vom 14. Januar 1982 -IV R 168/78 -, BStBl II 1982, 345 betreffend Beteiligung eines Architekten an einer Bauträger-Gesellschaft; Urteil vom 23. November 1978 - IV R 146/75 -, BStBl II 1979, 109 betreffend Beteiligung eines Baustatikers an einer Wohnungsbaugesellschaft); unter dieser Voraussetzung ist auch ein Darlehen zum Betriebsvermögen des Freiberuflers gezählt worden (vgl. BStBl II 1982, 345).
  • RFH, 27.08.1930 - VI A 264/29
    Auszug aus FG Hamburg, 04.07.1997 - V 74/95
    So hat bereits der Reichsfinanzhof (RFH) hinsichtlich von Rechtsanwälten entschieden; er hat diese Beschränkung unter Hinweis auf Gutachten des Deutschen Anwaltsvereins und der Reichsrechtsanwaltskammer der anwaltlichen Standesauffassung entnommen, die, die für die Einordnung maßgebende Verkehrsauffassung präge (Urteile vom 27. August 1930 - VI A 264/29 -, RFHE 27, 184, RStBl. 1931, 104; vom 20. Februar 1935 - VI A 16/33 -, RFHE 37, 284, RStBl. 1935, 870).
  • BFH, 14.11.1972 - VIII R 100/69

    Wertpapiere als gewillkürtes Betriebsvermögen bei Angehörigen der freien Berufe

    Auszug aus FG Hamburg, 04.07.1997 - V 74/95
    Aber auch die Verwendung betrieblicher Mittel im Rahmen einer ertragbringenden Vermögensanlage führt regelmäßig zur Betriebsvermögenszugehörigkeit des erworbenen Anlagegegenstandes, wenn nicht ausdrücklich mit dem Anlagevorgang eine Entnahme des anzulegenden Geldbetrages erklärt wird (BFH Urteil vom 14.11.1972 - VIII R 100/69 -, BStBl II 1973, 289 zur Vermögensanlage in Wertpapieren).
  • BFH, 15.04.1981 - IV R 129/78

    Gewillkürtes Betriebsvermögen eines freiberuflichen Ingenieurs

    Auszug aus FG Hamburg, 04.07.1997 - V 74/95
    Auch Angehörige von freien Berufen, die den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermitteln, können gewillkürtes Betriebsvermögen bilden (BFH, Urteil vom 15.4.1981 - IV R 129/78 -, BStBl II 1981, 618 unter Hinweis auf BFH, Urteil vom 12.2.1976 - IV R 188/74 -, BStBl II 1976, 663 , mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 24.08.1989 - IV R 80/88

    Bürgschaftsaufwendungen eines Freiberuflers nur ausnahmsweise Betriebsausgaben

  • BFH, 14.01.1982 - IV R 168/78

    Beteiligung und Darlehensforderung an Bauträger-AG in der Schweiz als notwendiges

  • RFH, 20.02.1935 - VI A 16/33
  • BVerfG, 07.01.1988 - 1 BvR 1187/87
  • BVerfG, 09.05.1969 - 1 BvR 228/69
  • BFH, 23.11.1978 - IV R 146/75

    Auch bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG kann Beteiligung an

  • BFH, 28.01.1960 - IV 109/59 U

    Leistung von Beiträgen zu Kapitalansammlungsverträgen durch einen Angehörigen

  • BFH, 15.10.1981 - IV R 77/76

    Rechtsanwalt - Selbständige Arbeit

  • BFH, 28.07.1994 - IV R 80/92

    Mietwohngrundstück kein Betriebsvermögen eines Land- und Forstwirts

  • BFH, 12.02.1976 - IV R 188/74

    Grundstücksteil - Private Nutzung - Gewinnermittlung - Vermögensvergleich -

  • BFH, 09.10.1986 - IV R 57/83

    Betriebliche Veranlassung eines Ankaufs von Betriebseinrichtungsgegenständen

  • BFH, 29.03.1979 - IV R 103/75

    Landarzt - Betriebsausgabe - Hundehaltung zum Schutz - Schutzzweck eines

  • EuG, 04.04.2002 - T-198/01

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

    Diese angeblichen Beihilfen werden in der im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 29. Juli 2000 veröffentlichten Mitteilung (Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag zur Beihilfe C 19/2000 [ex NN 147/98] - Beihilfemaßnahmen zugunsten der Technischen Glaswerke Ilmenau GmbH, Deutschland, ABl. C 217, S. 10) beschrieben, in der die Kommission vorläufig die Auffassung vertrat, dass zwei der fraglichen Maßnahmen als mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbare Beihilfen angesehen werden könnten, und zwar die Zahlungsbefreiung und ein Darlehen der Thüringer Aufbaubank (TAB) in Höhe von 2 Millionen DM, das der Antragstellerin am 30. November 1998 aufgrund der (durch die Entscheidung SG[96] D/1946 genehmigten) Beihilferegelung NN 74/95 gewährt worden war.
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