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   FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 189/06   

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FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 189/06 (https://dejure.org/2008,3120)
FG Hamburg, Entscheidung vom 06.08.2008 - 7 K 189/06 (https://dejure.org/2008,3120)
FG Hamburg, Entscheidung vom 06. August 2008 - 7 K 189/06 (https://dejure.org/2008,3120)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ist das Hamburgische Spielvergnügungssteuergesetz verfassungsgemäß?

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ist das Hamburgische Spielvergnügungssteuergesetz verfassungsgemäß?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Spielvergnügungssteuer: Ist das Hamburgische Spielvergnügungssteuergesetz verfassungsgemäß?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 70
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 29.03.2006 - II R 59/04

    Spielgerätesteuergesetz Hamburg: Besteuerung von Geldspielgeräten

    Auszug aus FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 189/06
    Dies werde durch eine Ausarbeitung der Firma C, die von dem durch den Sachverständigen D in dem Verfahren VII 4/01 (BFH, II R 59/04) ermittelten Zahlen ausgehe, belegt.

    Eine Grundrechtsverletzung läge erst dann vor, wenn die Steuer die Ausübung des Berufes des Spielgeräteaufstellers in aller Regel wirtschaftlich unmöglich machen würde (BFH, Urteil vom 29.03.2006 - II R 59/04, BFH/NV 2006, 1354 ).

    Eine Steuernorm greift danach nicht bereits dann in die Freiheit der Berufswahl ein, wenn sie im Rahmen wirtschaftlicher Überlegungen, bei denen auch andere Umstände wie etwa der Unternehmensstandort oder besondere Konkurrenzverhältnisse eine Rolle spielen, dazu führt, dass ganze Gruppen von Unternehmen, die die Steuer weder selbst tragen noch abwälzen können, ihren Betrieb einstellen müssen (BFH, Urteil vom 29.03.2006 - II R 59/04, BFH/NV 2006, 1354 , m.w.N.).

    Eine Steuernorm greift nicht bereits dann in die Freiheit der Berufswahl ein, wenn die Regelung den aus der Ausübung eines Berufs erzielten Gewinn soweit mindert, dass einzelne Unternehmer sich zur Aufgabe ihres bisherigen Berufs veranlasst sehen (vgl. BFH, Urteil vom 29.03.2006 - II R 59/04, a.a.O.).

  • BFH, 01.02.2007 - II B 58/06

    Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielvergnügungsteuergesetzes

    Auszug aus FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 189/06
    Der gesetzgeberische Gestaltungsspielraum wird nicht dadurch überschritten, dass anknüpfend an das zu erlangende Spielvergnügen durch das einzelne Spiel der hierfür getätigte Aufwand der Besteuerung unterworfen wird (vgl. BFH, Beschluss vom 01.02.2007 - II B 58/06).

    Das Erfordernis der zeitlichen Abgrenzung ist allen periodischen Steuern wesensgemäß und unterliegt keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, zumal die Spielvergnügungsteuer einen proportionalen und keinen progressiven Tarif hat, es also von untergeordneter Bedeutung ist, ob Spieleinsätze noch dem einen oder bereits dem nächsten Monat zugeordnet werden (vgl. BFH, Beschlüsse vom 1.2.2007 - II B 51/06, II B 58/06).

    Sie wird nur auf einer Stufe erhoben und es gibt keinen Abzug einer von einem vorhergehenden Umsatz entrichteten Steuer (BFH, Beschlüsse vom 01.02.2007 - II B 51/06 und II B 58/06 m.w.N.).

  • BFH, 01.02.2007 - II B 51/06

    Hamburgisches Spielvergnügungsteuergesetz verfassungsgemäß

    Auszug aus FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 189/06
    Das Erfordernis der zeitlichen Abgrenzung ist allen periodischen Steuern wesensgemäß und unterliegt keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, zumal die Spielvergnügungsteuer einen proportionalen und keinen progressiven Tarif hat, es also von untergeordneter Bedeutung ist, ob Spieleinsätze noch dem einen oder bereits dem nächsten Monat zugeordnet werden (vgl. BFH, Beschlüsse vom 1.2.2007 - II B 51/06, II B 58/06).

    Für die verfassungsrechtliche Beurteilung unter dem Blickwinkel des allgemeinen Gleichheitssatzes kommt es nicht auf die Bezeichnung und Zusammensetzung der Steuern und Abgaben, sondern auf deren im Ergebnis eintretende Belastungswirkung an (vgl. BFH, Beschluss vom 01.02.2007 - II B 51/06, BFH/NV 2007, 987 , m. w. N.).

    Sie wird nur auf einer Stufe erhoben und es gibt keinen Abzug einer von einem vorhergehenden Umsatz entrichteten Steuer (BFH, Beschlüsse vom 01.02.2007 - II B 51/06 und II B 58/06 m.w.N.).

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 189/06
    Der Bürger wird in seinem Vertrauen auf die Verlässlichkeit der Rechtsordnung als einer Grundbedingung freiheitlicher Verfassungen enttäuscht, wenn der Gesetzgeber an bereits abgeschlossene Tatbestände im Nachhinein ungünstigere Folgen knüpft als diejenigen, von denen der Bürger bei seinen Dispositionen ausgehen durfte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.5.1986 - 2 BvL 2/83, BVerfGE 72, 200, 241 ff.; Beschluss vom 3.12.1997 - 2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67, 78 ff.; Beschluss vom 5.2.2002 - 2 BvR 305, 348/93, BVerfGE 105, 17, 37 ff.).

    Die Rechtsfolgen eines Gesetzes treten erst nach der Verkündung der Norm ein, deren Tatbestand erfasst aber Sachverhalte, die bereits vor Verkündung 'ins Werk gesetzt' worden sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.5.1986 - 2 BvL 2/83, BVerfGE 72, 200, 241 ff.; Beschluss vom 3.12.1997 - 2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67, 78 ff.; Beschluss vom 5.2.2002 - 2 BvR 305, 348/93, BVerfGE 105, 17, 37 ff.).

  • BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93

    Sozialpfandbriefe

    Auszug aus FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 189/06
    Der Bürger wird in seinem Vertrauen auf die Verlässlichkeit der Rechtsordnung als einer Grundbedingung freiheitlicher Verfassungen enttäuscht, wenn der Gesetzgeber an bereits abgeschlossene Tatbestände im Nachhinein ungünstigere Folgen knüpft als diejenigen, von denen der Bürger bei seinen Dispositionen ausgehen durfte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.5.1986 - 2 BvL 2/83, BVerfGE 72, 200, 241 ff.; Beschluss vom 3.12.1997 - 2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67, 78 ff.; Beschluss vom 5.2.2002 - 2 BvR 305, 348/93, BVerfGE 105, 17, 37 ff.).

    Die Rechtsfolgen eines Gesetzes treten erst nach der Verkündung der Norm ein, deren Tatbestand erfasst aber Sachverhalte, die bereits vor Verkündung 'ins Werk gesetzt' worden sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.5.1986 - 2 BvL 2/83, BVerfGE 72, 200, 241 ff.; Beschluss vom 3.12.1997 - 2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67, 78 ff.; Beschluss vom 5.2.2002 - 2 BvR 305, 348/93, BVerfGE 105, 17, 37 ff.).

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 189/06
    Der Bürger wird in seinem Vertrauen auf die Verlässlichkeit der Rechtsordnung als einer Grundbedingung freiheitlicher Verfassungen enttäuscht, wenn der Gesetzgeber an bereits abgeschlossene Tatbestände im Nachhinein ungünstigere Folgen knüpft als diejenigen, von denen der Bürger bei seinen Dispositionen ausgehen durfte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.5.1986 - 2 BvL 2/83, BVerfGE 72, 200, 241 ff.; Beschluss vom 3.12.1997 - 2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67, 78 ff.; Beschluss vom 5.2.2002 - 2 BvR 305, 348/93, BVerfGE 105, 17, 37 ff.).

    Die Rechtsfolgen eines Gesetzes treten erst nach der Verkündung der Norm ein, deren Tatbestand erfasst aber Sachverhalte, die bereits vor Verkündung 'ins Werk gesetzt' worden sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.5.1986 - 2 BvL 2/83, BVerfGE 72, 200, 241 ff.; Beschluss vom 3.12.1997 - 2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67, 78 ff.; Beschluss vom 5.2.2002 - 2 BvR 305, 348/93, BVerfGE 105, 17, 37 ff.).

  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Auszug aus FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 189/06
    Das Bundesverwaltungsgericht weist in seiner Entscheidung vom 13.04.2005 ( 10 C 5.04, BFH/NV 2005, 413, 416) zu Recht darauf hin, dass über den Kasseninhalt letztlich nicht der Vergnügungsaufwand des einzelnen Spielers unmittelbar erfasst wird, sondern lediglich proportional abgebildet wird und damit der Kasseninhalt nicht der optimale, jedenfalls nicht die allein mögliche Besteuerungsgrundlage ist.
  • BVerfG, 03.05.2001 - 1 BvR 624/00

    Höhere Vergnügungsteuer auf Gewaltspielautomaten

    Auszug aus FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 189/06
    Es ist zwar zutreffend, dass das BVerfG in seinem obiter dictum in der Entscheidung vom 03.05.2001 ( 1 BvR 624/00) davon ausgegangen ist, dass der Vergnügungsaufwand sich in dem mit dem jeweiligen Gerät konkret erzielten Umsatz widerspiegle.
  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 1.99

    Vergnügungssteuer; Spielautomatensteuer; Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in

    Auszug aus FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 189/06
    Und auch das BVerwG hat in seinem Urteil vom 22.12.1999 ( 11 CN 1.99, DVBL 2000, 910) das Einspielergebnis als Anknüpfungspunkt für eine Spielautomatensteuer erwähnt.
  • BFH, 06.09.2006 - XI R 26/04

    Vorlage der Mindeststeuerregelung an das BVerfG wegen Verletzung des Grundsatzes

    Auszug aus FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 189/06
    Für den Bereich des Steuerrechts müssen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die steuerbegründenden Tatbestände so bestimmt sein, dass der Steuerpflichtige die auf ihn entfallende Steuerlast vorausberechnen kann (BFH, Beschluss vom 6.9.2006 - XI R 26/04, BFH/NV 2006, 2351 m.w.N.).
  • BFH, 29.03.2001 - III B 79/00

    Öffentliche Spielbanken; AdV wegen Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit?

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

  • BVerfG, 18.05.1971 - 1 BvL 7/69

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Musikautomaten in Nordrhein-Westfalen

  • BFH, 09.10.2002 - V R 81/01

    Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer

  • BGH, 22.11.2007 - III ZR 9/07

    Schadensersatzanspruch bei Nichteinhaltung einer Spielbank-Sperre

  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in

  • EuGH, 03.10.2006 - C-475/03

    DIE IRAP IST MIT DEM GEMEINSCHAFTSRECHT VEREINBAR

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

  • BVerwG, 26.07.1979 - 7 C 53.77

    Zulässigkeit einer Zweitwohnungsteuer

  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

    Demgegenüber wird vielfach der Spieleinsatz, das heißt der von den Nutzern getätigte Geldeinwurf ohne Rücksicht auf den späteren Spielverlauf, als die ihren Vergnügungsaufwand zutreffend abbildende Kenngröße angesehen (so etwa die Neuregelung des Hamburgischen Spielvergnügungsteuergesetzes vom 29. September 2005 sowie hierzu FG Hamburg, Urteil vom 6. August 2008 - 7 K 189/06 -, EFG 2009, S. 70 ; vgl. auch VGH Kassel, Urteil vom 20. Februar 2008 - 5 UE 82/07 -, KStZ 2008, S. 130 ).

    Zu beiden Sichtweisen wird zudem die Frage diskutiert, ob die Vergnügungsteuer selbst durch vorherigen Abzug von der jeweiligen Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen ist (vgl. FG Hamburg, EFG 2009, S. 70 ; VGH Kassel, KStZ 2008, S. 130 ; OVG Bautzen, Urteil vom 6. Oktober 2008 - 5 A 237/08 -, [...], Rn. 30 ff.).

  • FG Hamburg, 28.07.2009 - 2 V 90/09

    Hamburgische Spielvergnügungsteuer - Aussetzung der Vollziehung

    Sie stützt ihre Auffassung auf das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 06.08.2008 (7 K 189/06), in dem das Gericht ausgeführt habe, dass das durch den Spieler geleistete Entgelt nur als Spieleinsatz zzgl.

    Der gesetzgeberische Gestaltungsspielraum wird nicht dadurch überschritten, dass anknüpfend an das zu erlangende Spielvergnügen durch das einzelne Spiel der hierfür getätigte Aufwand der Besteuerung unterworfen wird (vgl. BFH, Beschluss vom 01.02.2007 - II B 58/06; Beschluss vom 01.02.2007 - II B 51/06, BFH/NV 2007, 989; FG Hamburg, Urteil vom 06.08.2008 - 7 K 189/06, EFG 2009, 70).

    Nach der geänderten Rechtsprechung des Finanzgerichts Hamburg (Urteil vom 06.08.2008, - 7 K 189/06, EFG 2009, 70) kommt es auf die Frage der kalkulatorischen Abwälzbarkeit allerdings nicht mehr an, weil der von dem Spieler gezahlte Betrag pro Spiel sowohl das Entgelt für das Spielvergnügen als auch die darauf zu entrichtende Steuer enthält.

    Insoweit wird auf die Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg vom 06.08.2008 (7 K 189/06 - EFG 2009, 70) Bezug genommen.

    Daraus folgt, dass der von den Kontrolleinheiten der Spielgeräte gezählte "Einsatz" um die darin enthaltene Spielvergnügungsteuer zu reduzieren und der danach verbleibende Betrag als "Spieleinsatz" Bemessungsgrundlage der Steuer ist (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 06.08.2008 - 7 K 189/06, EFG 2009, 70, Revision anhängig, Az.: II R 51/08).

  • BFH, 27.11.2009 - II B 75/09

    Verfassungsmäßigkeit des Hamburger Spielvergnügungsteuergesetzes - Zulässigkeit

    ee) Zur Bestimmung der Bemessungsgrundlage der Steuer ist der in dem Spieleinsatz bestehende Aufwand des Spielers entgegen der Auffassung des FG Hamburg im Urteil vom 6. August 2008 7 K 189/06 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2009, 70) nicht zunächst um die Steuer zu vermindern.

    Es handelt sich dabei um einen vom Gesetzgeber als sachgerecht angesehenen Durchschnittswert, der der regelmäßigen Bemessungsgrundlage, nämlich den Spieleinsätzen, nahe kommen soll (FG Hamburg, Urteil in EFG 2009, 70).

  • BFH, 27.11.2009 - II B 102/09

    Hamburger Spielvergnügungsteuergesetz: Verfassungsmäßigkeit, Vereinbarkeit mit

    ee) Zur Bestimmung der Bemessungsgrundlage der Steuer ist der in dem Spieleinsatz bestehende Aufwand des Spielers entgegen der Auffassung des FG Hamburg im Urteil vom 6. August 2008 7 K 189/06 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2009, 70) nicht zunächst um die Steuer zu vermindern.

    Bei dem Vierfachen des Einspielergebnisses handelt es sich um einen vom Gesetzgeber als sachgerecht angesehenen Durchschnittswert, der der regelmäßigen Bemessungsgrundlage, nämlich den Spieleinsätzen, nahe kommen soll (FG-Urteil in EFG 2009, 70).

  • BFH, 19.02.2010 - II B 122/09

    Aussetzung der Vollziehung: Verfassungsmäßigkeit und Gemeinschaftsrechtsmäßigkeit

    ee) Zur Bestimmung der Bemessungsgrundlage der Steuer ist der in dem Spieleinsatz bestehende Aufwand des Spielers entgegen der Auffassung des FG Hamburg im Urteil vom 6. August 2008 7 K 189/06 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 70) nicht zunächst um die Steuer zu vermindern.
  • FG Hamburg, 26.08.2010 - 2 K 6/09

    Spielvergnügungsteuer: Ist das Hamburgische Spielvergnügungsteuergesetz

    Diese rückwirkende Änderung ist jedoch nicht verfassungswidrig, weil die Änderungen keine belastenden nachträglichen Änderungen beinhalten (vgl. hierzu FG Hamburg, Urteil vom 06.08.2008 - 7 K 189/06, EFG 2009, 70).

    Der Senat nimmt insoweit Bezug auf die inzwischen ständige Rechtsprechung (vgl. BFH, Beschluss vom 21.11.2009 - II B 75/09, BFH/NV 2010, 692; Beschluss vom 01.02.2007 - II B 51/06, BFH/NV 2007, 989; FG Hamburg, Urteil vom 06.08.2008 - 7 K 189/06, EFG 2009, 70).

  • FG Hamburg, 06.05.2009 - 2 V 20/09

    Spielvergnügungssteuer/Prozessrecht: Aussetzung der Vollziehung

    Der 7. Senat des Finanzgerichts Hamburg hat wiederholt entschieden, dass verfassungsrechtliche Bedenken gegen das HmbSpVStG nicht bestehen (zuletzt mit Urteil vom 06.08.2008, 7 K 189/06, EFG 2009, 70).

    Daraus folgt, dass der von den Kontrolleinheiten der Spielgeräte gezählte "Einsatz" um die darin enthaltene Spielvergnügungsteuer zu reduzieren und der danach verbleibende Betrag als "Spieleinsatz" Bemessungsgrundlage der Steuer ist (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 06.08.2008 - 7 K 189/06, EFG 2009, 70, Revision anhängig, Az.: II R 51/08).

  • VG Aachen, 10.12.2010 - 9 K 1313/09

    Berechnung einer Vergnügungssteuer für Spielautomaten anhand eines

    Entgegen der Auffassung des Sächsischen OVG und - wenn auch mit anderen Schlussfolgerungen - des Finanzgerichts Hamburg, 57 vgl. Urteil vom 6. August 2008 - 7 K 189/06 -, 58.

    Bei der indirekten Besteuerung muss vielmehr nur sicher gestellt sein, dass derjenige, bei dem die Steuer erhoben wird, diese auf die eigentlich Steuerpflichtigen abwälzen kann, 63 vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8; Urteil vom 10. Mai 1962, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 9 B 44.07 - Urteil vom 13. April 2005 - 10 C 8.04 -, NVwZ 2005, 1322; OVG NRW, Urteil vom 5. Juni 2007 - 14 A 527/05 - www.nrwe.de; für die Aufgabe dieser Anforderung im Falle der Einsatzbesteuerung: FG Hamburg, Urteil vom 6. August 2008 - 7 K 189/06 -.

  • VG Aachen, 05.11.2010 - 9 K 1219/07

    Maßgeblichkeit des Spieleraufwands für die zur Feststellung der Höhe der zu

    Entgegen der Auffassung des Sächsischen OVG und - wenn auch mit anderen Schlussfolgerungen - des Finanzgerichts Hamburg, 59 vgl. Urteil vom 6. August 2008 - 7 K 189/06 -, 60.

    Bei der indirekten Besteuerung muss vielmehr nur sicher gestellt sein, dass derjenige, bei dem die Steuer erhoben wird, diese auf die eigentlich Steuerpflichtigen abwälzen kann, 65 vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8; Urteil vom 10. Mai 1962, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 9 B 44.07 - Urteil vom 13. April 2005 - 10 C 8.04 -, NVwZ 2005, 1322; OVG NRW, Urteil vom 5. Juni 2007 - 14 A 527/05 - www.nrwe.de; für die Aufgabe dieser Anforderung im Falle der Einsatzbesteuerung: FG Hamburg, Urteil vom 6. August 2008 - 7 K 189/06 -.

  • VG Aachen, 12.02.2009 - 4 K 1434/07

    Besteuerung von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit nach dem Einsatz des

    Entgegen der Auffassung des Sächsischen OVG und - wenn auch mit anderen Schlussfolgerungen - des Finanzgerichts Hamburg, vgl. Urteil vom 6. August 2008 - 7 K 189/06 -, setzen sich die vom Spieler aufgewendeten Spielbeträge nicht aus zwei Positionen - einerseits Spielkapital, andererseits Vergnügungssteueranteil - zusammen.

    Bei der indirekten Besteuerung muss vielmehr nur sicher gestellt sein, dass derjenige, bei dem die Steuer erhoben wird, diese auf die eigentlich Steuerpflichtigen abwälzen kann, vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8; Urteil vom 10. Mai 1962, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 9 B 44.07 - Urteil vom 13. April 2005 - 10 C 8.04 -, NVwZ 2005, 1322; OVG NRW, Urteil vom 5. Juni 2007 - 14 A 527/05 - www.nrwe.de; für die Aufgabe dieser Anforderung im Falle der Einsatzbesteuerung: FG Hamburg, Urteil vom 6. August 2008 - 7 K 189/06 -.

  • VG Aachen, 04.02.2010 - 4 K 383/09

    Anfechtung eines wegen der Vergnügungssteuer erhobenen Steuerbescheids;

  • VG Oldenburg, 22.10.2009 - 2 A 233/09

    Gerichtliche Kontrolle einer Satzung über Spielgerätesteuer

  • VG Aachen, 12.02.2009 - 4 K 1200/07

    Besteuerung von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit nach dem Einsatz des

  • VG Aachen, 12.02.2009 - 4 K 1077/07

    Besteuerung von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit nach dem Einsatz des

  • VG Aachen, 11.02.2011 - 9 K 2100/09

    Erhebung der Vergnügungssteuer als Verstoß gegen das Gleichartigkeitsverbot bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2009 - 14 A 1607/07

    Rechtmäßigkeit der Verböserung eines Vergnügungssteuerbescheids; Schutzwürdiges

  • VG Arnsberg, 14.08.2009 - 5 K 1051/09

    Normsetzungskompetenz des Rates einer Stadt für eine Besteuerung von

  • FG Hamburg, 13.04.2010 - 2 K 9/09

    Einkommensteuergesetz: Verfassungsmäßigkeit der Hamburgischen

  • FG Hamburg, 04.04.2011 - 2 K 132/10

    Inanspruchnahme als Haftungsschuldner für Spielvergnügungsteuer

  • FG Hamburg, 13.04.2010 - 2 K 11/09

    Verfassungsmäßigkeit der Hamburgischen Spielvergnügungsteuer: Bemessungsgrundlage

  • VG Aachen, 30.10.2008 - 4 K 1032/07

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis mangels Beschwer aufgrund einer positiven

  • VG Köln, 04.02.2009 - 23 K 3799/08

    Erhebung von Vergnügungssteuer wegen der Aufstellung von Geldspielgeräten mit

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