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   FG Hamburg, 07.05.2015 - 6 K 220/14   

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https://dejure.org/2015,17744
FG Hamburg, 07.05.2015 - 6 K 220/14 (https://dejure.org/2015,17744)
FG Hamburg, Entscheidung vom 07.05.2015 - 6 K 220/14 (https://dejure.org/2015,17744)
FG Hamburg, Entscheidung vom 07. Mai 2015 - 6 K 220/14 (https://dejure.org/2015,17744)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 9 Nr 3 S 5 GewStG 2002, § 5a Abs 2 S 2 EStG 2002, § 5a Abs 2 S 2 EStG 2009, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006
    Gewerbesteuerliche Kürzung gem. § 9 Nr. 3 GewStG: Voraussetzung für § 9 Nr. 3 bei einer Vercharterung eines gecharterten Schiffes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG § 9 Nr. 3; EStG § 5a
    Gewerbesteuerliche Kürzung gem. § 9 Nr. 3 GewStG : Voraussetzung für § 9 Nr. 3 bei einer Vercharterung eines gecharterten Schiffes

  • datenbank.nwb.de

    Gewerbesteuerliche Kürzung gem. § 9 Nr. 3 GewStG: Voraussetzung für § 9 Nr. 3 bei einer Vercharterung eines gecharterten Schiffes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 1556
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 07.12.1989 - IV R 86/88

    Weitervercharterung eines vom Erstvercharterer ausgerüsteten Handelsschiffes nach

    Auszug aus FG Hamburg, 07.05.2015 - 6 K 220/14
    Auch aus der Rechtsprechung des BFH folge diese Ansicht, denn der BFH habe in seinem Urteil vom 07.12.1989 (IV R 86/88) in einem ähnlichen Fall entschieden, dass auch die Weitervercharterung eines bereits ausgerüsteten Schiffes eine begünstigte Tätigkeit darstelle.

    Der BFH hat zu § 34c EStG in seinem Urteil vom 07.12.1989 IV R 86/88 (BStBl II 1990, 433) entschieden, dass auch die Weitervercharterung eines vom Erstvercharterer ausgerüsteten Handelsschiffes begünstigt ist.

    Insofern kann dem Beklagten auch nicht darin gefolgt werden, dass der Gesetzgeber eine andere Regelung geschaffen habe als die, die für die Entscheidung des BFH in seinem Urteil vom 07.12.1989 IV R 86/88 maßgeblich war.

  • FG Hamburg, 27.05.2009 - 6 K 102/08

    Betriebsstättenbegriff bei Schiffen im internationalen Verkehr

    Auszug aus FG Hamburg, 07.05.2015 - 6 K 220/14
    Daraus folgt, dass ein Unternehmen, das nur im Inland eine Betriebstätte unterhält, mit seiner gesamten Tätigkeit der Gewerbesteuer unterliegt, auch wenn diese im Ausland ausgeübt oder verwertet wird (vgl. BFH-Urteil vom 28.03.1985 IV R 80/82, BFHE 143, 284, BStBl II 1985, 405 m. w. N.; siehe auch Urteil FG Hamburg vom 27.05.2009 6 K 102/08, EFG 2009, 1665).
  • BFH, 14.11.1985 - IV R 170/83

    Anschaffungskosten - Transportkosten - Seeleichter - Seeleichter im Ausland -

    Auszug aus FG Hamburg, 07.05.2015 - 6 K 220/14
    Lediglich die Bare-Boat-Charter oder die Vercharterung eines unbemannten Seeleichters führt zur Versagung der Vorschrift (siehe z. B. Hofmeister in Blümich, EStG, KStG, GewStG, Kommentar, § 5a EStG Rn. 38, 42; Roser in Lenski/Steinberg, Kommentar zum Gewerbesteuergesetz, § 9 Nr. 3 GewStG Rn. 1, 28; Dahm in Lademann/Söffing/Brockhoff, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 5a EStG Rn. 73; Hennrichs/Kuntschik in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, Kommentar, Hennrichs § 5a EStG C 23; Dißars in Frotscher/Geurts, Kommentar zum Einkommensteuergesetz § 5a EStG Rn. 30, siehe zu § 34c EStG BFH-Urteil vom 14.11.1985 IV R 170/83, BStBl II 1986, 60).
  • FG Hamburg, 18.02.2013 - 6 K 8/11

    Einkommensteuer: Antragsfrist bei Tonnagesteuer

    Auszug aus FG Hamburg, 07.05.2015 - 6 K 220/14
    Für die Frage, was unter dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr zu verstehen ist, kann deshalb auf die Rechtsprechung zu § 34 c EStG a. F. zurückgegriffen werden (Roser in Lenski/Steinberg, Kommentar zum Gewerbesteuergesetz, § 9 Nr. 3 GewStG Rn. 1.25; Dißars in Frotscher/Geurts, Kommentar zum Einkommensteuergesetz § 5a EStG Rn. 30; Finanzgericht Hamburg Urteil vom 18.02.2013 6 K 8/11, EFG 2013, 1096; a. A. wohl Niedersächsisches Finanzgericht Teilurteil vom 18.11.2010 1 K 3/09, zitiert nach juris).
  • BFH, 05.08.1976 - IV R 12/73

    Einkünfte aus dem Betrieb ausländischer Handelsschiffe - Eintragung in

    Auszug aus FG Hamburg, 07.05.2015 - 6 K 220/14
    Der Zweck des § 34c Abs. 4 EStG liege in der Förderung der deutschen Seeschifffahrt; die Steuererleichterungen sollten ihr eine Entlastung im Wettbewerb gegenüber den sog. Billigflaggen gewähren (BFH-Urteil vom 05.08,1976 IV R 12/73, BFHE 119, 473, BStBl II 1976, 710, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 26.06.2014 - IV R 10/11

    Keine gewerbesteuerliche Kürzung des Gewinns aus der Auflösung von

    Auszug aus FG Hamburg, 07.05.2015 - 6 K 220/14
    Eine Erweiterung der Auslegung des § 9 Nr. 3 Satz 5 GewStG auf die Sätze 3 und 4 des § 5a Abs. 2 EStG ist nicht vorzunehmen, denn es ist nicht ersichtlich, wieso der Gesetzgeber eine zusätzliche Einschränkung für eine neu eingeführte Subventionsvorschrift dafür hätte nutzen wollen, eine gewerbesteuerliche Vorschrift ohne Subventionscharakter weiter einzuschränken, obwohl diese gewerbesteuerliche Vorschrift bei Anwendung des § 5a EStG nicht greift (vgl. BFH-Urteil vom 26.06.2014 IV R 10/11, BFHE 246, 76, BStBl II 2015, 300).
  • BFH, 26.09.2013 - IV R 45/11

    Teilweise Kürzung des Gewinns einer Einschiffsgesellschaft um den auf den Einsatz

    Auszug aus FG Hamburg, 07.05.2015 - 6 K 220/14
    Die Vorschrift soll eine sachgerechte und einfache Ermittlung des nicht der Gewerbesteuer unterliegenden Anteils des Gewerbeertrags am gesamten Gewerbeertrag des Schifffahrtsunternehmens gewährleisten (BFH-Urteil vom 26.09.2013 IV R 45/11, BStBl II 2015, 296, HFR 2014, 248, unter Hinweis auf BTDrucks 13/5952, S. 54).
  • BFH, 28.03.1985 - IV R 80/82

    Gewerbesteuer - Reiseveranstalter - Auslandsreisen - Betriebsstätte im Ausland -

    Auszug aus FG Hamburg, 07.05.2015 - 6 K 220/14
    Daraus folgt, dass ein Unternehmen, das nur im Inland eine Betriebstätte unterhält, mit seiner gesamten Tätigkeit der Gewerbesteuer unterliegt, auch wenn diese im Ausland ausgeübt oder verwertet wird (vgl. BFH-Urteil vom 28.03.1985 IV R 80/82, BFHE 143, 284, BStBl II 1985, 405 m. w. N.; siehe auch Urteil FG Hamburg vom 27.05.2009 6 K 102/08, EFG 2009, 1665).
  • BFH, 21.10.2010 - IV R 23/08

    Kein Hinzurechnungswahlrecht nach § 5a Abs. 4 Satz 3 EStG 1999 -

    Auszug aus FG Hamburg, 07.05.2015 - 6 K 220/14
    Gegen seinen Wortlaut ist die Auslegung eines Gesetzes nur ausnahmsweise möglich, wenn nämlich die wortgetreue Auslegung zu einem sinnwidrigen Ergebnis führt, das vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt sein kann, oder wenn sonst anerkannte Auslegungsmethoden dies verlangen (BFH-Urteil vom 21.10.2010 IV R 23/08, BStBl II 2011, 277).
  • FG Niedersachsen, 18.11.2010 - 1 K 3/09

    An einen Kommanditisten einer Einschiffsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH

    Auszug aus FG Hamburg, 07.05.2015 - 6 K 220/14
    Für die Frage, was unter dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr zu verstehen ist, kann deshalb auf die Rechtsprechung zu § 34 c EStG a. F. zurückgegriffen werden (Roser in Lenski/Steinberg, Kommentar zum Gewerbesteuergesetz, § 9 Nr. 3 GewStG Rn. 1.25; Dißars in Frotscher/Geurts, Kommentar zum Einkommensteuergesetz § 5a EStG Rn. 30; Finanzgericht Hamburg Urteil vom 18.02.2013 6 K 8/11, EFG 2013, 1096; a. A. wohl Niedersächsisches Finanzgericht Teilurteil vom 18.11.2010 1 K 3/09, zitiert nach juris).
  • BFH, 22.12.2015 - I R 40/15

    Vercharterung von Handelsschiffen - Gewerbesteuerliche Kürzung bei

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 7. Mai 2015  6 K 220/14 aufgehoben.

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) Hamburg vom 7. Mai 2015  6 K 220/14 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 1556 abgedruckt.

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