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   FG Hamburg, 07.10.2002 - V 105/00   

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https://dejure.org/2002,16291
FG Hamburg, 07.10.2002 - V 105/00 (https://dejure.org/2002,16291)
FG Hamburg, Entscheidung vom 07.10.2002 - V 105/00 (https://dejure.org/2002,16291)
FG Hamburg, Entscheidung vom 07. Oktober 2002 - V 105/00 (https://dejure.org/2002,16291)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 7; GG Art. 3; AO § 163
    Verfassungsmäßigkeit der Zuordnung des Haushaltsfreibetrages

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfassungsmäßigkeit der Zuordnung des Haushaltsfreibetrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit der Zuordnung des Haushaltsfreibetrages:

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Hamburg, 06.08.1999 - V 120/96

    Verfassungsmäßigkeit der Zuordnung des Haushaltsfreibetrages zur Mutter bei

    Auszug aus FG Hamburg, 07.10.2002 - V 105/00
    Bereits zuvor hatte der Kläger unter dem Aktenzeichen V 120/96 beim erkennenden Senat eine Klage geführt auf die Eintragung der Lohnsteuer(LSt)-Klasse II für das Jahr 1996, die an die Zuordnung eines Haushaltsfreibetrags geknüpft war.

    Dieser Gerichtsbescheid ist veröffentlicht in EFG 1999, 1227.

    Der Beklagte verweist auf die seiner Auffassung nach richtige Entscheidung in der Sache V 120/96.

    Dem Gericht hat die ESt-Akte IV bezüglich des Klägers zur Steuernummer ... sowie die Akte des Verfahrens V 120/96 vorgelegen.

    Das Gericht folgt damit weiterhin der bereits in der Sache V 120/96 im Gerichtsbescheid vom 6.08.1999 geäußerten Auffassung.

  • BFH, 26.01.2001 - VI B 250/00

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus FG Hamburg, 07.10.2002 - V 105/00
    Von der Verfassungsmäßigkeit der Zuordnungsregel geht denn auch der BFH aus (siehe BFH VI B 250/00, BFH/NV 2001, 779 ).
  • BVerwG, 05.10.1990 - 8 C 54.88

    Einkommensteuerrecht: Verfassungsmäßigkeit des Haushaltsfreibetrags

    Auszug aus FG Hamburg, 07.10.2002 - V 105/00
    Die Entscheidung des Gesetzgebers zur primären Zuordnung des Haushaltsfreibetrages zur Mutter erweist sich als sachgerecht insbesondere auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass eine den Geboten des Gleichheitssatzes (im Wesentliches Gleiches gleich und im Wesentlichen Ungleiches ungleich zu behandeln) voll entsprechende praktikable Zuordnungsregel schwerlich zu finden ist (siehe dazu BVerwG 8 C 54/88 NJW 1991, 857 ).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Familienlastenausgleichs hinsichtlich

    Auszug aus FG Hamburg, 07.10.2002 - V 105/00
    Dieser einfache handhabbare Zuordnung ist vom BVerfG prinzipiell akzeptiert worden (siehe BVerfG I BvR 265/75 BVerfGE 45, 104 dort C IV 1, 2 Buchstabe b) unter Hinweis auf Ausgleichsmöglichkeiten zwischen den Eltern im Rahmen der Berechnung von Unterhaltsansprüchen.
  • BFH, 01.12.1995 - III R 125/93

    Für die Meldung in der Wohnung des Steuerpflichtigen als Voraussetzung für den

    Auszug aus FG Hamburg, 07.10.2002 - V 105/00
    Denn es kommt nicht darauf an, ob das Kind mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung eines Elternteiles gemeldet ist (siehe z.B. BFH III R 125/93, BFHE 179, 115 BStBl II 1996, 91).
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