Rechtsprechung
   FG Hamburg, 07.11.2007 - 5 K 253/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,26698
FG Hamburg, 07.11.2007 - 5 K 253/05 (https://dejure.org/2007,26698)
FG Hamburg, Entscheidung vom 07.11.2007 - 5 K 253/05 (https://dejure.org/2007,26698)
FG Hamburg, Entscheidung vom 07. November 2007 - 5 K 253/05 (https://dejure.org/2007,26698)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,26698) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9
    Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden bei Wohnung im Elternhaus und doppelt so großer Wohnung am Beschäftigungsort

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden bei Wohnung im Elternhaus und doppelt so großer Wohnung am Beschäftigungsort

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 09.08.2007 - VI R 10/06

    Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus FG Hamburg, 07.11.2007 - 5 K 253/05
    Auch ein allein stehender Arbeitnehmer kann einen doppelten Haushalt führen (BFH-Urteile vom 09.08.2007 VI R 10/06, BFH/NV 2007, 1996 , vom 05.10.1994 VI R 62/90, BStBl II 1995, 180 ; vom 04.11.2003 VI R 170/99, BStBl II 2004, 16).

    Bei nicht verheirateten Arbeitnehmern spricht, je länger die Auswärtstätigkeit dauert, immer mehr dafür, dass die eigentliche Haushaltsführung und auch der Mittelpunkt der Lebensinteressen an den Beschäftigungsort verlegt wurden und die Heimatwohnung nur noch für Besuchszwecke vorgehalten wird (vgl. BFH-Urteile vom 09.08.2007 - VI R 10/06, BFH/NV 2007, 1996 , vom 10.02.2000 VI R 60/98, BFH/NV 2000, 949 ).

    Erhebliches Gewicht hat ferner der Umstand, zu welchem Wohnort die engeren persönlichen Beziehungen bestehen (BFH-Urteil vom 09.08.2007 - VI R 10/06, BFH/NV 2007, 1996 ).

  • BFH, 04.11.2003 - VI R 170/99

    Eigener Hausstand des AN bei Vorbehaltsnießbrauch der Eltern als Voraussetzung

    Auszug aus FG Hamburg, 07.11.2007 - 5 K 253/05
    Auch ein allein stehender Arbeitnehmer kann einen doppelten Haushalt führen (BFH-Urteile vom 09.08.2007 VI R 10/06, BFH/NV 2007, 1996 , vom 05.10.1994 VI R 62/90, BStBl II 1995, 180 ; vom 04.11.2003 VI R 170/99, BStBl II 2004, 16).
  • BFH, 04.04.2006 - VI R 11/02

    Doppelte Haushaltsführung: Wechsel der Familienwohnung am gleichen Ort

    Auszug aus FG Hamburg, 07.11.2007 - 5 K 253/05
    Eine doppelte Haushaltsführung liegt nicht vor, wenn ein Arbeitnehmer an seinem Beschäftigungsort in einer für die Unterbringung der Familie geeigneten Wohnung einen eigenen Hausstand unterhält und daneben noch die bisherige Familienwohnung an einem früheren Beschäftigungsort beibehält (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 29.11.1974 - VI R 77/73, BStBl II 1975, 459; vom 04.04.2006 - VI R 11/02, BStBl II 2006, 714).
  • BFH, 22.02.2001 - VI R 192/97

    Doppelte Haushaltsführung lediger Stpfl.

    Auszug aus FG Hamburg, 07.11.2007 - 5 K 253/05
    Ob die außerhalb des Beschäftigungsorts belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist und deshalb seinen Hausstand darstellt, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 22.02.2001 VI R 192/97, BFH/NV 2001, 1111 ; vom 14.10.2004 VI R 82/02, BStBl II 2005, 98 ).
  • BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90

    Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers (§ 9 EStG )

    Auszug aus FG Hamburg, 07.11.2007 - 5 K 253/05
    Auch ein allein stehender Arbeitnehmer kann einen doppelten Haushalt führen (BFH-Urteile vom 09.08.2007 VI R 10/06, BFH/NV 2007, 1996 , vom 05.10.1994 VI R 62/90, BStBl II 1995, 180 ; vom 04.11.2003 VI R 170/99, BStBl II 2004, 16).
  • BFH, 10.02.2000 - VI R 60/98

    Gastarbeiter; doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus FG Hamburg, 07.11.2007 - 5 K 253/05
    Bei nicht verheirateten Arbeitnehmern spricht, je länger die Auswärtstätigkeit dauert, immer mehr dafür, dass die eigentliche Haushaltsführung und auch der Mittelpunkt der Lebensinteressen an den Beschäftigungsort verlegt wurden und die Heimatwohnung nur noch für Besuchszwecke vorgehalten wird (vgl. BFH-Urteile vom 09.08.2007 - VI R 10/06, BFH/NV 2007, 1996 , vom 10.02.2000 VI R 60/98, BFH/NV 2000, 949 ).
  • BFH, 14.10.2004 - VI R 82/02

    Eigener Hausstand eines Alleinstehenden nicht nach bewertungsrechtlichen

    Auszug aus FG Hamburg, 07.11.2007 - 5 K 253/05
    Ob die außerhalb des Beschäftigungsorts belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist und deshalb seinen Hausstand darstellt, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 22.02.2001 VI R 192/97, BFH/NV 2001, 1111 ; vom 14.10.2004 VI R 82/02, BStBl II 2005, 98 ).
  • BFH, 29.11.1974 - VI R 77/73

    Eheleute - Beschäftigungsort - Familiengerechte Wohnung - Eigener Hausstand -

    Auszug aus FG Hamburg, 07.11.2007 - 5 K 253/05
    Eine doppelte Haushaltsführung liegt nicht vor, wenn ein Arbeitnehmer an seinem Beschäftigungsort in einer für die Unterbringung der Familie geeigneten Wohnung einen eigenen Hausstand unterhält und daneben noch die bisherige Familienwohnung an einem früheren Beschäftigungsort beibehält (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 29.11.1974 - VI R 77/73, BStBl II 1975, 459; vom 04.04.2006 - VI R 11/02, BStBl II 2006, 714).
  • FG München, 06.07.2006 - 5 V 2164/06

    Rechtsmißbräuchliche Wiederholung eines AdV-Antrags; Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus FG Hamburg, 07.11.2007 - 5 K 253/05
    Abgesehen davon, dass allein die Häufigkeit von Wochenendfahrten nicht auf das Fortbestehen des Lebensmittelpunktes am Heimatort schließen lässt (vgl. dazu FG München vom 06.07.2006 - 5 V 2164/06, n.V., Juris), und es nach den vorstehenden Erwägungen nicht entscheidungserheblich ist, hat das Gericht auch nicht die Überzeugung gewinnen können, dass der Kläger tatsächlich in dem behaupteten Umfang nach A gefahren ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht