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FG Hamburg, 07.11.2014 - 4 K 37/14 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGVO 1255/96; EUVO 691/2011; EUVO 552/2012
Zolltarif: Tarifierung von Teilen von LCD-Monitoren - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zolltarif: Tarifierung von Teilen von LCD-Monitoren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 07.11.2014 - 4 K 37/14
- BFH, 31.05.2016 - VII R 47/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (16)
- EuGH, 12.12.1996 - C-148/95
Auszug aus FG Hamburg, 07.11.2014 - 4 K 37/14
Der Senat ist sich bewusst, dass eine Zollaussetzung gewährende Vorschriften eng und entsprechend ihrem Wortlaut auszulegen sind, so dass sie nicht über diesen hinaus auf Erzeugnisse angewandt werden können, die in ihnen nicht genannt sind (EuGH, Urteil vom 12.12.1996, C-47/95 bis C-50/95, Rz. 20, C-60/95, C-81/95, C-92/95 und C-148/95). - EuGH, 12.12.1996 - C-47/95
Olasagasti und others/ Amministrazione delle Finanze dello Stato
Auszug aus FG Hamburg, 07.11.2014 - 4 K 37/14
Der Senat ist sich bewusst, dass eine Zollaussetzung gewährende Vorschriften eng und entsprechend ihrem Wortlaut auszulegen sind, so dass sie nicht über diesen hinaus auf Erzeugnisse angewandt werden können, die in ihnen nicht genannt sind (EuGH, Urteil vom 12.12.1996, C-47/95 bis C-50/95, Rz. 20, C-60/95, C-81/95, C-92/95 und C-148/95). - EuGH, 12.12.1996 - C-50/95
Aussetzung der Restzölle bei Einfuhren von Spanien in die Zehnergemeinschaft; …
Auszug aus FG Hamburg, 07.11.2014 - 4 K 37/14
Der Senat ist sich bewusst, dass eine Zollaussetzung gewährende Vorschriften eng und entsprechend ihrem Wortlaut auszulegen sind, so dass sie nicht über diesen hinaus auf Erzeugnisse angewandt werden können, die in ihnen nicht genannt sind (EuGH, Urteil vom 12.12.1996, C-47/95 bis C-50/95, Rz. 20, C-60/95, C-81/95, C-92/95 und C-148/95).
- EuGH, 12.12.1996 - C-60/95
Auszug aus FG Hamburg, 07.11.2014 - 4 K 37/14
Der Senat ist sich bewusst, dass eine Zollaussetzung gewährende Vorschriften eng und entsprechend ihrem Wortlaut auszulegen sind, so dass sie nicht über diesen hinaus auf Erzeugnisse angewandt werden können, die in ihnen nicht genannt sind (EuGH, Urteil vom 12.12.1996, C-47/95 bis C-50/95, Rz. 20, C-60/95, C-81/95, C-92/95 und C-148/95). - EuGH, 12.12.1996 - C-81/95
Auszug aus FG Hamburg, 07.11.2014 - 4 K 37/14
Der Senat ist sich bewusst, dass eine Zollaussetzung gewährende Vorschriften eng und entsprechend ihrem Wortlaut auszulegen sind, so dass sie nicht über diesen hinaus auf Erzeugnisse angewandt werden können, die in ihnen nicht genannt sind (EuGH, Urteil vom 12.12.1996, C-47/95 bis C-50/95, Rz. 20, C-60/95, C-81/95, C-92/95 und C-148/95). - EuGH, 12.12.1996 - C-92/95
Auszug aus FG Hamburg, 07.11.2014 - 4 K 37/14
Der Senat ist sich bewusst, dass eine Zollaussetzung gewährende Vorschriften eng und entsprechend ihrem Wortlaut auszulegen sind, so dass sie nicht über diesen hinaus auf Erzeugnisse angewandt werden können, die in ihnen nicht genannt sind (EuGH, Urteil vom 12.12.1996, C-47/95 bis C-50/95, Rz. 20, C-60/95, C-81/95, C-92/95 und C-148/95). - BFH, 23.07.1998 - VII R 36/97
Übergang Verpflichtungs-, Fortsetzungsfeststellungsantrag
Auszug aus FG Hamburg, 07.11.2014 - 4 K 37/14
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sowie des Bundesfinanzhofes (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 20.06.1996, C-121/95; BFH, Urteil vom 18.11.2001, VII R 78/00, vom 09.10.2001, VII R 69/00, vom 14.11.2000, VII R 83/99, vom 05.10.1999, VII R 42/98 und vom 23.07.1998, VII R 36/97) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (vgl. die Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur). - BFH, 05.10.1999 - VII R 42/98
Arzneimittel - Arzneiwaren - Vitamintabletten - Vitaminmangelzustand
Auszug aus FG Hamburg, 07.11.2014 - 4 K 37/14
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sowie des Bundesfinanzhofes (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 20.06.1996, C-121/95; BFH, Urteil vom 18.11.2001, VII R 78/00, vom 09.10.2001, VII R 69/00, vom 14.11.2000, VII R 83/99, vom 05.10.1999, VII R 42/98 und vom 23.07.1998, VII R 36/97) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (vgl. die Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur). - BFH, 14.11.2000 - VII R 83/99
Zolltarifsache
Auszug aus FG Hamburg, 07.11.2014 - 4 K 37/14
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sowie des Bundesfinanzhofes (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 20.06.1996, C-121/95; BFH, Urteil vom 18.11.2001, VII R 78/00, vom 09.10.2001, VII R 69/00, vom 14.11.2000, VII R 83/99, vom 05.10.1999, VII R 42/98 und vom 23.07.1998, VII R 36/97) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (vgl. die Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur). - BFH, 09.10.2001 - VII R 69/00
Tarifierung von Waren
Auszug aus FG Hamburg, 07.11.2014 - 4 K 37/14
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sowie des Bundesfinanzhofes (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 20.06.1996, C-121/95; BFH, Urteil vom 18.11.2001, VII R 78/00, vom 09.10.2001, VII R 69/00, vom 14.11.2000, VII R 83/99, vom 05.10.1999, VII R 42/98 und vom 23.07.1998, VII R 36/97) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (vgl. die Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur). - BFH, 18.12.2001 - VII R 78/00
Tarifierung; Spielzeug
- EuGH, 31.03.1992 - C-338/90
Hamlin Electronics / Hauptzollamt Darmstadt
- EuGH, 19.05.1994 - C-11/93
Siemens Nixdorf / Hauptzollamt Augsburg
- EuGH, 01.06.1995 - C-467/93
Hauptzollamt München-West / Analog Devices
- EuGH, 20.06.1996 - C-121/95
VOBIS Microcomputer / Oberfinanzdirektion München
- EuGH, 09.12.1997 - C-143/96
Knubben Spedition
- BFH, 31.05.2016 - VII R 47/14
Auslegung von Zollaussetzungsvorschriften
Auf die Revision des Hauptzollamts wird das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 7. November 2014 4 K 37/14 aufgehoben.