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   FG Hamburg, 08.12.2015 - 6 K 118/15   

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https://dejure.org/2015,44865
FG Hamburg, 08.12.2015 - 6 K 118/15 (https://dejure.org/2015,44865)
FG Hamburg, Entscheidung vom 08.12.2015 - 6 K 118/15 (https://dejure.org/2015,44865)
FG Hamburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2015 - 6 K 118/15 (https://dejure.org/2015,44865)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 5a Abs 1 EStG 2009, § 5a Abs 4 EStG 2009, § 5a Abs 4a S 3 EStG 2009, § 15 Abs 1 Nr 2 EStG 2009, EStG VZ 2011
    Tonnagesteuer: Keine Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben im Rahmen von § 5a EStG

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung von Zinszahlungen eines Gesellschafters auf ein der Finanzierung seiner Kommanditeinlage dienenden Darlehens als Sonderbetriebsausgaben; Anforderungen an die Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach der Tonnage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Tonnagesteuer: Keine Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben im Rahmen von § 5a EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Berücksichtigung von Zinszahlungen eines Gesellschafters auf ein der Finanzierung seiner Kommanditeinlage dienenden Darlehens als Sonderbetriebsausgaben; Anforderungen an die Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach der Tonnage

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 360
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 14.03.2012 - IV B 7/11

    Tonnagebesteuerung; Hinzurechnung von Sondervergütungen

    Auszug aus FG Hamburg, 08.12.2015 - 6 K 118/15
    Ob die Einschränkung der Pauschalbesteuerung eng oder weit gefasst wird, liegt im Ermessen des Gesetzgebers (Urteil, FG Hamburg vom 02.11.2005 VII 130/03, juris; BFH-Beschluss vom 14.03.2012 IV B 7/11, BFH/NV 2012, 1121).

    In der Begründung zu § 5a Abs. 4a EStG (BTDrucks 13/10710, S. 4) ist ausgeführt, dass Vergütungen, die der Gesellschafter einer Personengesellschaft von der Gesellschaft für Tätigkeiten im Dienste der Gesellschaft oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern auf schuldrechtlicher Basis erhält, anders als Gewinnanteile in dem pauschal ermittelten Gewinn nicht enthalten sind und diesem deshalb hinzugerechnet werden müssen; andernfalls wären Gestaltungen zu befürchten, bei denen Geschäftspartner und Arbeitnehmer von Personengesellschaften an diesen mit einem geringen Anteil beteiligt werden würden, um dadurch sämtliche Vergütungen und Arbeitslöhne zu einem Bestandteil des nach der Tonnage ermittelten Gewinns zu machen und der regulären Besteuerung zu entziehen (vgl. BFH-Beschluss vom 14.03.2012 IV B 7/11, BFH/NV 2012, 1121).

  • BFH, 21.10.2010 - IV R 23/08

    Kein Hinzurechnungswahlrecht nach § 5a Abs. 4 Satz 3 EStG 1999 -

    Auszug aus FG Hamburg, 08.12.2015 - 6 K 118/15
    Gegen seinen Wortlaut ist die Auslegung eines Gesetzes nur ausnahmsweise möglich, wenn nämlich die wortgetreue Auslegung zu einem sinnwidrigen Ergebnis führt, das vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt sein kann oder wenn sonst anerkannte Auslegungsmethoden dies verlangen (BFH vom 21.10.2010 IV R 23/08, BStBl II 2011, 277).

    Dementsprechend muss bei der Auslegung von § 5a EStG der Regelungszweck der Vorschrift einbezogen werden (FG Hamburg vom 27.08.2009, 2 K 185/07, EFG 2010, 134), wobei dem Wortlaut der Norm eine besondere Bedeutung zukommt (zu den Grenzen der Wortlautauslegung vgl. BFH vom 21.10.2010 IV R 23/08, BStBl II 2011, 277; FG Hamburg vom 27.01.2011 2 K 183/10, EFG 2011, 1447).

  • FG Hamburg, 17.01.2014 - 6 K 19/13

    Einkommensteuer: Hilfsgeschäfte bei der Tonnagesteuer

    Auszug aus FG Hamburg, 08.12.2015 - 6 K 118/15
    Ein Hilfsgeschäft steht dabei auch dann in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr, wenn es sich auf die Aufnahme der begünstigten Tätigkeit bezieht (siehe FG Hamburg, Urteil vom 17.01.2014 6 K 19/13, EFG 2015, 273).
  • BFH, 26.09.2013 - IV R 46/10

    Absicht zum langfristigen Betrieb von Handelsschiffen als Voraussetzung für die

    Auszug aus FG Hamburg, 08.12.2015 - 6 K 118/15
    aa) Hilfsgeschäfte im Sinne des § 5a Abs. 2 S. 2 EStG sind solche Geschäfte, die der Geschäftsbetrieb üblicherweise mit sich bringt und die die Aufnahme, Fortführung und Abwicklung der Haupttätigkeit erst ermöglichen (ständige Rechtsprechung, siehe z. B. BFH-Urteil vom 26.09.2013 IV R 46/10, BStBl II 2014, 253 mit Verweis auf BFH-Urteil vom 24.11.1983 IV R 74/80, BStBl II 1984, 155).
  • FG Hamburg, 18.02.2013 - 6 K 8/11

    Einkommensteuer: Antragsfrist bei Tonnagesteuer

    Auszug aus FG Hamburg, 08.12.2015 - 6 K 118/15
    Ein unmittelbarer Zusammenhang im Sinne des § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG ist gegeben, wenn das Hilfsgeschäft mit der Hauptleistung in Gestalt des Betriebes eines Handelsschiffes im internationalen Verkehr wirtschaftlich verknüpft ist (FG Hamburg, Urteil vom 18.02.2013 6 K 8/11, EFG 2013, 1096).
  • BFH, 24.11.1983 - IV R 74/80

    Ermäßigte Steuermeßzahl für den Gewerbeertrag aus einem im Bau befindlichen

    Auszug aus FG Hamburg, 08.12.2015 - 6 K 118/15
    aa) Hilfsgeschäfte im Sinne des § 5a Abs. 2 S. 2 EStG sind solche Geschäfte, die der Geschäftsbetrieb üblicherweise mit sich bringt und die die Aufnahme, Fortführung und Abwicklung der Haupttätigkeit erst ermöglichen (ständige Rechtsprechung, siehe z. B. BFH-Urteil vom 26.09.2013 IV R 46/10, BStBl II 2014, 253 mit Verweis auf BFH-Urteil vom 24.11.1983 IV R 74/80, BStBl II 1984, 155).
  • BFH, 26.09.2013 - IV R 45/11

    Teilweise Kürzung des Gewinns einer Einschiffsgesellschaft um den auf den Einsatz

    Auszug aus FG Hamburg, 08.12.2015 - 6 K 118/15
    Als Gewinnermittlungsvorschrift knüpft § 5a EStG an die Ermittlung des dem Steuerrechtssubjekt zuzurechnenden Gewinns an, d. h. im Fall einer Personengesellschaft an deren Gewinnermittlung (BFH-Urteil vom 26.09.2013 IV R 45/11, BFHE 243, 367, BStBl II 2015, 296).
  • FG Niedersachsen, 18.11.2010 - 1 K 3/09

    An einen Kommanditisten einer Einschiffsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH

    Auszug aus FG Hamburg, 08.12.2015 - 6 K 118/15
    EStG lediglich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb qualifiziert (Niedersächsisches Finanzgericht, Teilurteil vom 18.11.2010 1 K 3/09, juris).
  • FG Hamburg, 27.01.2011 - 2 K 183/10

    Gewerbesteuergesetz: Einbeziehung des Unterschiedsbetrages bei der

    Auszug aus FG Hamburg, 08.12.2015 - 6 K 118/15
    Dementsprechend muss bei der Auslegung von § 5a EStG der Regelungszweck der Vorschrift einbezogen werden (FG Hamburg vom 27.08.2009, 2 K 185/07, EFG 2010, 134), wobei dem Wortlaut der Norm eine besondere Bedeutung zukommt (zu den Grenzen der Wortlautauslegung vgl. BFH vom 21.10.2010 IV R 23/08, BStBl II 2011, 277; FG Hamburg vom 27.01.2011 2 K 183/10, EFG 2011, 1447).
  • FG Hamburg, 02.11.2005 - VII 130/03

    Erfassung von Ausschüttungen als Vergütungen und Hinzurechnung bei dem nach

    Auszug aus FG Hamburg, 08.12.2015 - 6 K 118/15
    Ob die Einschränkung der Pauschalbesteuerung eng oder weit gefasst wird, liegt im Ermessen des Gesetzgebers (Urteil, FG Hamburg vom 02.11.2005 VII 130/03, juris; BFH-Beschluss vom 14.03.2012 IV B 7/11, BFH/NV 2012, 1121).
  • BFH, 26.02.2003 - II B 202/01

    Grunderwerbsteuer bei Gesamthand

  • BFH, 25.02.1991 - GrS 7/89

    1. Zur Mitunternehmerstellung von Personengesellschaften - 2. Keine Anwendung des

  • BFH, 06.07.2005 - VIII R 74/02

    Tarifbegünstigung nach § 32c EStG erfasst auch Sondervergütungen i.S. von § 5a

  • FG Hamburg, 27.08.2009 - 2 K 185/07

    Einkommensteuergesetz: Unterschiedsbetrag bei der Tonnagebesteuerung

  • BFH, 19.07.2018 - IV R 14/16

    Kein Abzug der von einer Personengesellschaft ihren Gesellschaftern auf

    Das FG Hamburg habe hieraus in seinem Urteil vom 8. Dezember 2015 6 K 118/15 den Schluss gezogen, dass § 5a EStG keinen Sonderbetriebsausgabenabzug im Rahmen der Tonnagebesteuerung zulasse.
  • BFH, 19.07.2018 - IV R 3/16

    Berücksichtigung von Darlehenszinsen im Rahmen der Hinzurechnung nach § 5a Abs.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 8. Dezember 2015 6 K 118/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die hiergegen erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) Hamburg mit Urteil vom 8. Dezember 2015 6 K 118/15 ab.

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