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   FG Hamburg, 09.06.2017 - 4 K 122/15   

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https://dejure.org/2017,29239
FG Hamburg, 09.06.2017 - 4 K 122/15 (https://dejure.org/2017,29239)
FG Hamburg, Entscheidung vom 09.06.2017 - 4 K 122/15 (https://dejure.org/2017,29239)
FG Hamburg, Entscheidung vom 09. Juni 2017 - 4 K 122/15 (https://dejure.org/2017,29239)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 1 Abs 1 TabStG, § 1 Abs 2 TabStG, § 4 Nr 3 TabStG, § 15 Abs 1 TabStG, § 15 Abs 2 TabStG
    Tabaksteuerrecht: Steuerentstehung und -erstattung von Mehrmengen im Rahmen eines Steueraussetzungsverfahrens

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Tabaksteuerrecht: Steuerentstehung und -erstattung von Mehrmengen im Rahmen eines Steueraussetzungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 30.03.2015 - VII B 30/14

    Kein Anspruch des Tabakwarenhändlers auf Entlastung von der Tabaksteuer bei

    Auszug aus FG Hamburg, 09.06.2017 - 4 K 122/15
    Die vom Beklagten zitierte Entscheidung des Bundesfinanzhofs (VII B 30/14) betreffe einen anderen Sachverhalt.

    Der Bundesfinanzhof habe im Beschluss vom 30.03.2015 (VII B 30/14) entschieden, dass kein Entlastungsanspruch bestehe, wenn die verbrauchsteuerpflichtige Ware im Handel unbrauchbar werde.

    2.6 Aus der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 30.03.2015 (VII B 30/14), auf die der Beklagte sich bezogen hat, folgt nicht, dass § 32 TabStG auf den vorliegenden Fall unanwendbar ist.

  • BFH, 10.11.2009 - VII R 39/08

    Kein wirksames Steueraussetzungsverfahren ohne Bezugsberechtigung des Empfängers

    Auszug aus FG Hamburg, 09.06.2017 - 4 K 122/15
    Der Bundesfinanzhof habe mit Urteil vom 10.11.2009 (VII R 39/08) entschieden, dass dieser Grundsatz kein Verbot einer mehrfachen Steuerentstehung enthalte.

    Für den Bundesfinanzhof (VII R 39/08) sei die Existenz von Art. 11 SysRL Beleg dafür, dass Waren, die bereits in einem Mitgliedstaat in den freien Verkehr gelangt seien, auch im Bestimmungsland besteuert werden könnten.

  • EuGH, 10.02.2009 - C-110/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG -

    Auszug aus FG Hamburg, 09.06.2017 - 4 K 122/15
    Nach der Rechtsprechung des EuGH sind solche Maßnahmen eines Mitgliedstaats als Maßnahmen gleicher Wirkung zu betrachten, "mit denen ... bewirkt wird, Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten weniger günstig zu behandeln" als nationale Erzeugnisse (EuGH, Urt. v. 10.02.2009, C-110/05, ECLI:EU:C:2009:66, Rn. 37 - Kommission/Italien).
  • EuGH, 28.01.2016 - C-64/15

    BP Europa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Allgemeines

    Auszug aus FG Hamburg, 09.06.2017 - 4 K 122/15
    Da § 32 TabStG zwanglos ohne das vom Beklagten postulierte ungeschriebene negative Tatbestandsmerkmal "Keine Tabakwaren des freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten" angewandt werden kann, ist im Wege der unionsrechtskonformen Auslegung (hierzu EuGH, Urt. v. 28.01.2016, ECLI:EU:C:2016:62, C-64/16, Rn. 41 - BP Europe SE) von § 32 TabStG dieses negative Tatbestandsmerkmal nicht anzuwenden.
  • EuGH, 12.02.2015 - C-349/13

    Oil Trading Poland - 'Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbrauchsteuern -

    Auszug aus FG Hamburg, 09.06.2017 - 4 K 122/15
    Der EuGH hat hierzu ausgeführt (Urt. v. 12.02.2015, C-349/13, ECLI:EU:C:2015:84, Rn. 46 - Oil Trading Poland [Hervorhebung hinzugefügt]):.
  • EuGH, 14.04.2015 - C-76/14

    Manea - Vorlage zur Vorabentscheidung - Inländische Abgaben - Art. 110 AEUV - Von

    Auszug aus FG Hamburg, 09.06.2017 - 4 K 122/15
    Auch im Verfahren C-76/14 hat der EuGH (Urt. v. 14.04.2015, ECLI:EU:C:2015:216 - Manea) eine Gesamtschau vorgenommen zwischen einer zu zahlenden Steuer und einem Befreiungstatbestand für die Zahlung dieser Steuer, der nur unter bestimmten Umständen griff (siehe auch Reimer, Diskriminierungs- und Beschränkungsverbote im direkten Steuerrecht, in Schaumburg/Englisch [Hrsg.], Europäisches Steuerrecht, 2015, Rn. 7.158, der eine Ungleichbehandlung insbesondere annimmt, wenn ein Steuerpflichtiger einen geringeren Erstattungsanspruch hat als der Vergleichspartner).
  • FG Hamburg, 19.06.2015 - 4 K 13/15

    Verbrauchsteuerentstehung durch Entnahme aus einem Steuerlager ohne

    Auszug aus FG Hamburg, 09.06.2017 - 4 K 122/15
    Mehrmengen, die im e-VD nicht genannt sind, befinden sich nicht im Verfahren der Steueraussetzung (FG Hamburg, Urt. v. 19.06.2015, 4 K 13/15, juris Rn. 16; so i. E. auch Pohl, Besteuerung von Mengendifferenzen, AW-Prax 2011, 200, 201 zu § 15 EnergieStG; unentschlossen Schröer-Schallenberg, in Bongartz/ dies., Verbrauchsteuerrecht, 2. Aufl. 2011, D 157 a. E.).
  • FG München, 02.05.2011 - 14 K 662/09

    Unzulässiges Verbringen von Wasserpfeifentabak in das deutsche Steuergebiet

    Auszug aus FG Hamburg, 09.06.2017 - 4 K 122/15
    Die Entscheidung 14 K 662/09 des FG München sei nicht übertragbar.
  • BFH, 27.11.2014 - VII R 40/12

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11. 11. 2014 VII R 44/11 -

    Auszug aus FG Hamburg, 09.06.2017 - 4 K 122/15
    Der Bundesfinanzhof habe in seinem Urteil vom 27.11.2014 (VII R 40/12) entschieden, dass Empfänger auch derjenige sein könne, der nach Beendigung des Verbringens Besitz an den Waren erlangt habe.
  • EuGH, 09.09.2004 - C-292/02

    Meiland Azewijn - Verbrauchsteuern - Mineralöle, die bei Arbeiten in der

    Auszug aus FG Hamburg, 09.06.2017 - 4 K 122/15
    Der EuGH habe mit Urteil vom 09.09.2004 (C-292/02, Rn. 35) entschieden, dass eine verbrauchsteuerpflichtige Ware, die in einem Mitgliedstaat in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt worden sei, in dem andern Mitgliedstaat besteuert werde.
  • FG Rheinland-Pfalz, 11.08.2022 - 6 K 1427/20

    Zu den Voraussetzungen der wirksamen Eröffnung eines Steueraussetzungsverfahrens

    Die Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments ist mithin eine materielle Voraussetzung des Steueraussetzungsverfahrens, deren Nichterfüllung zur Entnahme der Ware in den steuerrechtlich freien Verkehr führt (BFH-Beschluss vom 9. April 2014, VII R 7/13, BFH/NV 2014, 1244; FG Bremen, Urteil vom 02. Oktober 2019, 1 K 71/19 (5), juris, mit Hinweis auf FG Hamburg, Urteil vom 9. Juni 2017, 4 K 122/15, ZfZ Beilage 2018, Nr. 3, 12).
  • FG Bremen, 02.07.2020 - 1 K 125/18

    Keine Steuerentstehung bei lediglich ungenauer Bezeichnung der beförderten

    Danach hat die ordnungsgemäße Erstellung des elektronischen Verwaltungsdokuments konstitutive Wirkung für die Eröffnung eines Steueraussetzungsverfahrens (FG Hamburg, Urteil vom 9. Juni 2017 4 K 122/15, ZfZ Beilage 2018, Nr. 3, 12 ).
  • FG Bremen, 02.10.2019 - 1 K 71/19

    Entstehung von Branntweinsteuer bei Beginn einer Beförderung von Alkohol unter

    Danach hat die die ordnungsgemäße Erstellung des elektronischen Verwaltungsdokuments konstitutive Wirkung für die Eröffnung eines Steueraussetzungsverfahrens (FG Hamburg, Urteil vom 9. Juni 2017 4 K 122/15, ZfZ Beilage 2018, Nr. 3, 12 ).
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