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   FG Hamburg, 10.01.2013 - 6 V 242/12   

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https://dejure.org/2013,4119
FG Hamburg, 10.01.2013 - 6 V 242/12 (https://dejure.org/2013,4119)
FG Hamburg, Entscheidung vom 10.01.2013 - 6 V 242/12 (https://dejure.org/2013,4119)
FG Hamburg, Entscheidung vom 10. Januar 2013 - 6 V 242/12 (https://dejure.org/2013,4119)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kindergeld: Haushaltsaufnahme im Sinne des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG

  • Justiz Hamburg

    § 64 Abs 2 S 1 EStG 2009, EStG VZ 2011
    Kindergeld: Haushaltsaufnahme im Sinne des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 64
    Kindergeld: gleichwertige Aufnahme in zwei verschiedene Haushalte - Trennung der Eheleute

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld: gleichwertige Aufnahme in zwei verschiedene Haushalte - Trennung der Eheleute

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeld und die Frage der Haushaltsaufnahme

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Berechtigtenbestimmung bei Trennung der Eltern

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 23.03.2005 - III R 91/03

    Kindergeldberechtigung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme eines Kindes

    Auszug aus FG Hamburg, 10.01.2013 - 6 V 242/12
    Für den Fall der gleichwertigen Aufnahme in mehreren Haushalten ist nach der Rechtsprechung des BFH § 64 Abs. 2 Sätze 2 bis 4 EStG analog anzuwenden (Urteil vom 23. März 2005 III R 91/03, BFH/NV 2005, 1186).

    Eine Berechtigtenbestimmung im Sinne des § 64 Abs. 2 Satz 2 EStG bleibt grundsätzlich wirksam, solange sie nicht von einem Berechtigten widerrufen wird (BFH-Beschluss vom 11. Dezember 2001 VI B 214/00, BFH/NV 2002, 484; BFH-Urteil vom 23. März 2005, BStBl II 2008, 752).

  • BFH, 11.12.2001 - VI B 214/00

    PKH; Kindergeld bei mehrfacher Haushaltsaufnahme eines Kindes

    Auszug aus FG Hamburg, 10.01.2013 - 6 V 242/12
    Eine Berechtigtenbestimmung im Sinne des § 64 Abs. 2 Satz 2 EStG bleibt grundsätzlich wirksam, solange sie nicht von einem Berechtigten widerrufen wird (BFH-Beschluss vom 11. Dezember 2001 VI B 214/00, BFH/NV 2002, 484; BFH-Urteil vom 23. März 2005, BStBl II 2008, 752).
  • BFH, 14.12.2004 - VIII R 106/03

    Kindergeldauszahlung an nur einen Berechtigten und Obhutsprinzip verfassungsgemäß

    Auszug aus FG Hamburg, 10.01.2013 - 6 V 242/12
    Die Betreuung des Kindes im Haushalt eines Berechtigten muss einen zeitlich bedeutsamen Umfang haben und die Aufenthalte des Kindes dürfen nicht nur Besuchs- oder Feriencharakter haben (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Dezember 2004 VIII R 106/03, BFH/NV 2005, 616).
  • BFH, 19.05.2010 - I B 191/09

    AdV bei negativem Konflikt über abkommensrechtliche Qualifikation einer

    Auszug aus FG Hamburg, 10.01.2013 - 6 V 242/12
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sind anzunehmen, wenn bei summarischer Prüfung anhand präsenter Beweismittel neben Umständen, die für die Rechtmäßigkeit sprechen, gewichtige Umstände zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen auslösen (BFH-Beschlüsse vom 11.04.2012 IX B 14/12, juris; vom 19.05.2010 I B 191/09, BFH/NV 2010, 1554).
  • BFH, 07.09.2011 - I B 157/10

    Steuerabzug bei einem in der Schweiz ansässigen Vergütungsgläubiger - Haftung des

    Auszug aus FG Hamburg, 10.01.2013 - 6 V 242/12
    Zur Gewährung der AdV ist es nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe im Sinne einer Erfolgswahrscheinlichkeit überwiegen (BFH-Beschluss vom 07.09.2011 I B 157/10, BFH/NV 2012, 95).
  • BFH, 13.03.2012 - I B 111/11

    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 8a Abs. 2 Alternative 3 KStG

    Auszug aus FG Hamburg, 10.01.2013 - 6 V 242/12
    Ist die Rechtslage nicht eindeutig, so ist im summarischen Verfahren nicht abschließend zu entscheiden, sondern im Regelfall die Vollziehung auszusetzen (BFH-Beschluss vom 13.03.2012 I B 111/11, BFH/NV 2012, 1073).
  • BFH, 11.04.2012 - IX B 14/12

    Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 Abs.

    Auszug aus FG Hamburg, 10.01.2013 - 6 V 242/12
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sind anzunehmen, wenn bei summarischer Prüfung anhand präsenter Beweismittel neben Umständen, die für die Rechtmäßigkeit sprechen, gewichtige Umstände zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen auslösen (BFH-Beschlüsse vom 11.04.2012 IX B 14/12, juris; vom 19.05.2010 I B 191/09, BFH/NV 2010, 1554).
  • FG Schleswig-Holstein, 31.03.1999 - III 1493/98

    Gewährung von Gesamtkindergeld; Auswirkungen des Widerrufs einer untereinander

    Auszug aus FG Hamburg, 10.01.2013 - 6 V 242/12
    Denn die Berechtigtenbestimmung kann grundsätzlich nicht rückwirkend widerrufen werden, es sei denn, das Kindergeld war für den zurückliegenden Zeitraum an den zuvor Berechtigten noch nicht ausgezahlt worden (vgl. Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 31. März 1999 III 1493/98, EFG 1999, 786 m. w. N.; ebenso Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 31. Aufl. 2012, § 64 Rz. 5 ).
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