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   FG Hamburg, 10.03.2003 - II 327/02   

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https://dejure.org/2003,15481
FG Hamburg, 10.03.2003 - II 327/02 (https://dejure.org/2003,15481)
FG Hamburg, Entscheidung vom 10.03.2003 - II 327/02 (https://dejure.org/2003,15481)
FG Hamburg, Entscheidung vom 10. März 2003 - II 327/02 (https://dejure.org/2003,15481)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9; EStG § 10e Abs. 6
    Zwischenfinanzierung für Eigenheim wegen Umzug nicht als Werbungskosten abzugsfähig

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zwischenfinanzierung für Eigenheim wegen Umzug nicht als Werbungskosten abzugsfähig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abzugsfähigkeit der Kosten einer Zwischenfinanzierung für ein Eigenheim wegen Umzugs als Werbungskosten; Rechtliche Ausgestaltung des Vorkostenabzugs gem. § 10e Abs. 6 Einkommensteuergesetz (EStG)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 24.05.2000 - VI R 147/99

    Eigenheimverkauf wegen beruflich veranlassten Umzugs

    Auszug aus FG Hamburg, 10.03.2003 - II 327/02
    Ein Abzug kann auch insoweit ausgeschlossen sein, als die grundsätzlich nicht einkommensteuerbare private Vermögenssphäre betroffen ist (BFH, Urteil vom 24.05.2000 VI R 147/99, BStBl II 2000, 476).

    Diese Kosten betreffen vorrangig die steuerrechtlich unbeachtliche private Vermögenssphäre, und zwar auch dann, wenn der Arbeitnehmer aus wirtschaftlichen Gründen wegen des Erwerbs eines neuen Hauses am neuen Arbeitsplatz zu einem Verkauf veranlasst sein sollte (BFH, Urteil vom 24.05.2000 VI R 147/99 a.a.O.; zu der Vorfälligkeitsentschädigung unter Hinweis auf das Urteil des Niedersächsischen FG vom 21.10.1996 VIII 164/96, EFG 1997, 465, vgl. a. FG Hamburg, Urteil vom 20.05.1999 VII 214/96, juris).

  • BFH, 01.12.1993 - I R 61/93

    Aufwendungen für vorzeitige Auflösung des Mietvertrages sind Betriebsausgaben bei

    Auszug aus FG Hamburg, 10.03.2003 - II 327/02
    Insoweit unterscheidet sich die Situation von derjenigen des umzugsbedingten Wechsels einer Mietwohnung und der hierdurch anfallenden Kosten für eine notwendige vorzeitige Auflösung eines Mietvertrages (Mietausfallkosten), die in der Rechtsprechung als Werbungskosten anerkannt sind (BFH, Urteil vom 01.12.1993 I R 61/93, BStBl II 1994, 323).
  • BFH, 27.05.1994 - VI R 67/92

    Aufwendungen für die Anschaffung klimabedingter Kleidung im Zusammenhang mit

    Auszug aus FG Hamburg, 10.03.2003 - II 327/02
    So kann einem Abzug als Werbungskosten § 12 Nr. 1 EStG entgegenstehen, soweit es sich um Kosten der privaten Lebensführung handelt (z.B. für die Anschaffung bürgerlicher Kleidung wegen Umzugs in eine andere Klimazone, BFH, Urteil vom 27.05.1994 VI R 67/92, BStBl II 1995, 17).
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.04.1996 - 3 K 2795/94

    Abzugsfähigkeit von Umzugskosten als Werbungskosten; Zusammenhang von

    Auszug aus FG Hamburg, 10.03.2003 - II 327/02
    Sie betreffen indes allein die einkommensteuerrechtlich unbeachtliche private Vermögenssphäre des Klägers (im Ergebnis unklar FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.04.1996 3 K 2795/94, EFG 1996, 975).
  • FG Hamburg, 20.05.1999 - VII 214/96

    Betrieblicher Teil eines Kredits als Betriebsvermögen; Zinsanteil eines Kredits

    Auszug aus FG Hamburg, 10.03.2003 - II 327/02
    Diese Kosten betreffen vorrangig die steuerrechtlich unbeachtliche private Vermögenssphäre, und zwar auch dann, wenn der Arbeitnehmer aus wirtschaftlichen Gründen wegen des Erwerbs eines neuen Hauses am neuen Arbeitsplatz zu einem Verkauf veranlasst sein sollte (BFH, Urteil vom 24.05.2000 VI R 147/99 a.a.O.; zu der Vorfälligkeitsentschädigung unter Hinweis auf das Urteil des Niedersächsischen FG vom 21.10.1996 VIII 164/96, EFG 1997, 465, vgl. a. FG Hamburg, Urteil vom 20.05.1999 VII 214/96, juris).
  • BFH, 16.06.2004 - X R 22/00

    Grundstücksverkauf: Minderung des Spekulationsgewinns

    Auszug aus FG Hamburg, 10.03.2003 - II 327/02
    Eine Ausnahme von den vorerwähnten Rechtsgrundsätzen kann ggf. für vergebliche Aufwendungen im Falle einer vom Arbeitgeber rückgängig gemachten Versetzung gemacht werden, wenn es zu der Veräußerung bzw. dem Neuerwerb eines Eigenheims nicht mehr kommt (BFH, Urteil vom 24.05.2000 VI R 17/96, BStBl II 2000, 585 zu vergeblichen Aufwendungen für das Baugrundstück am neuen Wohnort und für Maklerkosten zu vergeblichen Finanzierungskosten auch FG Köln, Urteil vom 09.09.1998 11 K 5000/94, EFG 1999, 22: Werbungskosten oder Vorkosten gem. § 10e Abs. 6 EStG , hier vom BFH zugelassene Revision X R 22/00).
  • FG Niedersachsen, 14.02.2001 - 12 K 334/97

    Vorfälligkeitsentschädigung bei Erwerb eines selbstgenutzten Einfamilienhauses

    Auszug aus FG Hamburg, 10.03.2003 - II 327/02
    Denn bei sachgerechter Würdigung stehen die Finanzierungsaufwendungen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Anschaffung des neuen Eigenheimes in Hamburg, da sie letztlich der Zwischenfinanzierung dessen Kaufpreises dienten (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 14.02.2001 12 K 334/97, EFG 2001, 1429 sogar zu einer Vorfälligkeitsentschädigung für das bisherige Eigenheim; insoweit Revision beim BFH X R 28/01).
  • BFH, 24.05.2000 - VI R 17/96

    Vergebliche Eigenheimaufwendungen als Umzugskosten

    Auszug aus FG Hamburg, 10.03.2003 - II 327/02
    Eine Ausnahme von den vorerwähnten Rechtsgrundsätzen kann ggf. für vergebliche Aufwendungen im Falle einer vom Arbeitgeber rückgängig gemachten Versetzung gemacht werden, wenn es zu der Veräußerung bzw. dem Neuerwerb eines Eigenheims nicht mehr kommt (BFH, Urteil vom 24.05.2000 VI R 17/96, BStBl II 2000, 585 zu vergeblichen Aufwendungen für das Baugrundstück am neuen Wohnort und für Maklerkosten zu vergeblichen Finanzierungskosten auch FG Köln, Urteil vom 09.09.1998 11 K 5000/94, EFG 1999, 22: Werbungskosten oder Vorkosten gem. § 10e Abs. 6 EStG , hier vom BFH zugelassene Revision X R 22/00).
  • BFH, 14.01.2004 - X R 28/01

    Vorkostenabzug - Vorfälligkeitsentschädigung

    Auszug aus FG Hamburg, 10.03.2003 - II 327/02
    Denn bei sachgerechter Würdigung stehen die Finanzierungsaufwendungen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Anschaffung des neuen Eigenheimes in Hamburg, da sie letztlich der Zwischenfinanzierung dessen Kaufpreises dienten (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 14.02.2001 12 K 334/97, EFG 2001, 1429 sogar zu einer Vorfälligkeitsentschädigung für das bisherige Eigenheim; insoweit Revision beim BFH X R 28/01).
  • BFH, 24.05.2000 - VI R 28/97

    Umzugskosten - Doppelter Haushalt bei Eigenheimnutzung

    Auszug aus FG Hamburg, 10.03.2003 - II 327/02
    Denn es steht dem Steuerpflichtigen in der Regel frei, das bisher bewohnte Eigenheim nicht zu verkaufen, sondern im Wege der Fremdvermietung zu nutzen und am neuen Arbeitsort seinerseits eine Wohnung anzumieten (BFH, Urteile vom 25.05.2000 VI R 28/97, BStBl II 2000, 474, 476).
  • FG Niedersachsen, 21.10.1996 - VIII 164/96

    Abzugsfähigkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung; Einkünfte aus

  • BFH, 24.05.2000 - VI R 188/97

    Maklergebühren als Umzugskosten

  • BFH, 05.09.2001 - X R 29/00

    Dingliches Wohnungsrecht: Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

  • FG Köln, 09.09.1998 - 11 K 5000/94

    Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ; Werbungskosten

  • FG Hamburg, 23.03.2006 - II 46/04

    Veräußerungsverluste aus dem Verkauf eines selbst genutzten Eigenheimes und

    Aus der Vielzahl der Entscheidungen, die im Zusammenhang mit umzugsbedingten Kosten getroffen wurden, ist auch keine Tendenz zu erkennen, Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder dem Erwerb von Eigentum bei Arbeitsplatzwechsel etwa ähnlichen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Mietwohnungen entstehen, in fiktiver Höhe zu berücksichtigen (BFH, Urteil vom 24.05.2000, VI R 188/97, BStBl II 2000, 586 , vgl. auch nicht veröffentlichtes Urteil des Senats vom 10.03.2003 Aktz. II 327/02 m.w. Hinweisen).

    Insoweit folgt sie den Regelungen in § 8 BUKG (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 10.03.2003, II 327/02) und behandelt das Wohnen zur Miete und in der eigenen Immobilie gleich.

  • BFH, 02.03.2005 - IX B 184/03

    Vorfälligkeitsentschädigung bei beruflich veranlasstem Umzug

    Ein Abzug ist aber insoweit ausgeschlossen, als vorrangig die grundsätzlich steuerrechtlich unbeachtliche private Vermögenssphäre betroffen ist; dies gilt insbesondere für Kosten, die aufgrund der vorzeitigen Ablösung eines Hypothekendarlehens (Vorfälligkeitsentschädigung) entstehen, wenn die Ablösung wegen des Verkaufs des fremdfinanzierten Hauses notwendig ist (vgl. BFH in BFHE 191, 561, BStBl II 2000, 476, unter Hinweis auf das Niedersächsische Finanzgericht --FG--, Urteil vom 21. Oktober 1996 VIII 164/96, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1997, 465; s.a. FG Hamburg, Urteil vom 10. März 2003 II 327/02, juris-DOK Nr. STRE 200371038, unter I.1.).
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