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   FG Hamburg, 10.03.2006 - VII 312/04   

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https://dejure.org/2006,15773
FG Hamburg, 10.03.2006 - VII 312/04 (https://dejure.org/2006,15773)
FG Hamburg, Entscheidung vom 10.03.2006 - VII 312/04 (https://dejure.org/2006,15773)
FG Hamburg, Entscheidung vom 10. März 2006 - VII 312/04 (https://dejure.org/2006,15773)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 4 Nr. 14
    Zur Steuerfreiheit von Umsätzen eines Krankengymnasten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Steuerfreiheit von Umsätzen eines Krankengymnasten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang umsatzsteuerpflichtiger Leistungen; Bestimmung der Leistungsverhältnisse eines Unternehmers bzw. der von ihm beschäftigten freien Mitarbeiter zum Leistungsträger bzw. Kunden; Ausnahmen von der Erhebung einer Umsatzsteuer auf steuerpflichtige Umsätze

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Umsatzsteuergesetz: Zur Steuerfreiheit von Umsätzen eines Krankengymnasten

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1370
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Hamburg, 09.07.2004 - VII 21/01

    Umsatzsteuerpflicht bei Überlassung von Praxiseinrichtung und Abrechnung für

    Auszug aus FG Hamburg, 10.03.2006 - VII 312/04
    Anders als in dem bisher von dem Finanzgericht Hamburg entschiedenen Fall (Urteil vom 9.7.2004 - VII 21/01) erhalte der Kläger als Praxisinhaber nach der vertraglichen Regelung gerade keine Vergütung von den freien Mitarbeitern, sondern die freien Mitarbeiter stellten dem Kläger die vertraglich vereinbarten Honorare für ihre Dienstleistungen in Rechnung.

    Anders als in dem der Entscheidung des Senats vom 9.7.2004 (VII 21/01) zu Grunde liegenden Sachverhalt stellt im vorliegenden Fall - sowohl nach der vertraglichen Vereinbarung als auch in der tatsächlichen Umsetzung - der freie Mitarbeiter seine Arbeitsleistung dem Kläger zur Verfügung und rechnet diese anschließend gegenüber dem Kläger ab.

    In dem Verfahren VII 21/01 hingegen war mit den freien Mitarbeitern vereinbart, dass der Praxisinhaber ihnen die Nutzung der Praxisräume und ihrer Einrichtungen gestatte und für sie den Abrechnungsverkehr mit den Sozialversicherungsträgern und Privatpatienten übernehme.

  • BFH, 10.02.1994 - V R 33/92

    1. Die Überlassung des gesamten Schwimmbades an eine Schule oder an einen Verein

    Auszug aus FG Hamburg, 10.03.2006 - VII 312/04
    Eine Grundstücksvermietung in Sinne des Bürgerlichen Rechts setzt voraus, dass der Vermieter eine bestimmte oder bestimmbare Grundstücksfläche einem oder mehreren Mietern zum ausschließlichen Gebrauch oder Mitgebrauch überlässt (vgl. BFH, Urteil vom 10.2.1994 - V R 33/92, BStBl II 1994, 668 ).
  • FG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 6 K 1128/09

    Steuerpflicht von Entgelten für die Gestaltung der Mitbenutzung von OP-Räumen

    Das FG Hamburg habe mit Urteil vom 10.03.2006 - VII 312/04 entschieden, dass die Einbeziehung eines selbstständigen Krankengymnasten als freien Mitarbeiter nicht zur umsatzsteuerpflichtigen Überlassung von Räumen und Praxiseinrichtung führe; etwas anderes gelte nur dann, wenn der Krankengymnast eigene Patienten behandele.

    Er bezieht sich zur Begründung auf die Einspruchsentscheidung und die Stellungnahme im Verfahren 6 V 1189/09 und trägt ergänzend vor, seine rechtliche Beurteilung stehe in Einklang mit den Urteilen des BFH vom 12.10.2004 - V R 54/03 und des FG Hamburg vom 10.03.2006 - VII 312/04.

    Der Sachverhalt des dem Urteil des FG Hamburg vom 10.03.2006 - VII 312/04 zugrunde liegenden Falles unterscheidet sich vom Streitfall dadurch, dass der Operateur ein eigenes Leistungsverhältnis gegenüber den Krankenkassen hat.

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