Rechtsprechung
   FG Hamburg, 11.04.2014 - 4 V 153/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,13462
FG Hamburg, 11.04.2014 - 4 V 153/13 (https://dejure.org/2014,13462)
FG Hamburg, Entscheidung vom 11.04.2014 - 4 V 153/13 (https://dejure.org/2014,13462)
FG Hamburg, Entscheidung vom 11. April 2014 - 4 V 153/13 (https://dejure.org/2014,13462)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,13462) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kernbrennstoffsteuer, Verfahrensrecht: Aufhebung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit und Unionsrechtmäßigkeit des KernbrStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kernbrennstoffsteuer, Verfahrensrecht: Aufhebung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit und Unionsrechtmäßigkeit des KernbrStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • FG Hamburg, 11.04.2014 - 4 V 154/13

    Kernbrennstoffsteuer, Verfahrensrecht: Aufhebung der Vollziehung wegen

    Auszug aus FG Hamburg, 11.04.2014 - 4 V 153/13
    In Bezug auf eine frühere Steueranmeldung der Antragstellerin vom 08.07.2011 für dasselbe Kernkraftwerk hat der beschließende Senat mit Beschluss vom heutigen Tag (Az. 4 V 154/13) deren Vollziehung aufgehoben.

    Wegen der Einzelheiten der Begründung wird Bezug genommen auf den Inhalt des Vorabentscheidungsersuchens in der Sache 4 K 122/13 und - hier wie auch im Folgenden - auf die ausführliche Begründung des Senatsbeschlusses in der Parallelsache 4 V 154/13.

    Auch insoweit wird auf die ausführliche Begründung des Beschlusses 4 V 154/13 Bezug genommen.

  • FG Hamburg, 29.01.2013 - 4 K 270/11

    Vorlage des KernbrStG an das BVerfG - Verfassungswidrigkeit des KernbrStG

    Auszug aus FG Hamburg, 11.04.2014 - 4 V 153/13
    Deshalb habe sich der Bund zu Unrecht auf seine Gesetzgebungskompetenz für Verbrauchsteuern berufen (im Anschluss an den Vorlagebeschluss des FG Hamburg an das BVerfG vom 29.01.2013, 4 K 270/11).

    Insoweit wird zusätzlich Bezug genommen auf den Vorlagebeschluss des Senats in der Sache 4 K 270/11.

  • FG Hamburg, 19.11.2013 - 4 K 122/13

    Zulässigkeit eines Vorabentscheidungsersuchens bei gleichzeitigen Zweifeln an der

    Auszug aus FG Hamburg, 11.04.2014 - 4 V 153/13
    Es ist durchaus möglich, dass dieses Verbot auch die in der Richtlinie nicht ausdrücklich genannten Kernbrennstoffe erfasst (im Anschluss an das Vorabentscheidungsersuchen des FG Hamburg an den EuGH vom 19.11.2013, 4 K 122/13).

    Wegen der Einzelheiten der Begründung wird Bezug genommen auf den Inhalt des Vorabentscheidungsersuchens in der Sache 4 K 122/13 und - hier wie auch im Folgenden - auf die ausführliche Begründung des Senatsbeschlusses in der Parallelsache 4 V 154/13.

  • BFH, 23.04.2012 - III B 187/11

    Keine Aufhebung der Vollziehung bei abgelehnter Zusammenveranlagung von Partnern

    Auszug aus FG Hamburg, 11.04.2014 - 4 V 153/13
    Einzelne Senate des Bundesfinanzhofs fordern allerdings im Falle von Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der dem Verwaltungsakt zugrunde liegenden Vorschrift zusätzlich ein berechtigtes Interesses an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. Beschluss vom 09.03.2012, VII B 171/11; Beschluss vom 27.05.2004, III B 127/03, m. w. N.), das allerdings unter anderem immer dann gegeben sein soll, wenn der Bundesfinanzhof die Vorschrift dem Bundesverfassungsgericht im Rahmen eines konkreten Normenkontrollverfahrens zu Überprüfung vorgelegt hat (vgl. BFH, Beschluss vom 21.11.2013, II B 46/13, unter Bezugnahme auf BFH, Beschluss vom 23.04.2012, III B 187/11; BFH, Beschluss vom 01.04.2010, II B 168/09).
  • BFH, 01.04.2010 - II B 168/09

    AdV wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes

    Auszug aus FG Hamburg, 11.04.2014 - 4 V 153/13
    Einzelne Senate des Bundesfinanzhofs fordern allerdings im Falle von Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der dem Verwaltungsakt zugrunde liegenden Vorschrift zusätzlich ein berechtigtes Interesses an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. Beschluss vom 09.03.2012, VII B 171/11; Beschluss vom 27.05.2004, III B 127/03, m. w. N.), das allerdings unter anderem immer dann gegeben sein soll, wenn der Bundesfinanzhof die Vorschrift dem Bundesverfassungsgericht im Rahmen eines konkreten Normenkontrollverfahrens zu Überprüfung vorgelegt hat (vgl. BFH, Beschluss vom 21.11.2013, II B 46/13, unter Bezugnahme auf BFH, Beschluss vom 23.04.2012, III B 187/11; BFH, Beschluss vom 01.04.2010, II B 168/09).
  • BFH, 21.11.2013 - II B 46/13

    Vorläufiger Rechtsschutz wegen des beim BVerfG anhängigen

    Auszug aus FG Hamburg, 11.04.2014 - 4 V 153/13
    Einzelne Senate des Bundesfinanzhofs fordern allerdings im Falle von Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der dem Verwaltungsakt zugrunde liegenden Vorschrift zusätzlich ein berechtigtes Interesses an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. Beschluss vom 09.03.2012, VII B 171/11; Beschluss vom 27.05.2004, III B 127/03, m. w. N.), das allerdings unter anderem immer dann gegeben sein soll, wenn der Bundesfinanzhof die Vorschrift dem Bundesverfassungsgericht im Rahmen eines konkreten Normenkontrollverfahrens zu Überprüfung vorgelegt hat (vgl. BFH, Beschluss vom 21.11.2013, II B 46/13, unter Bezugnahme auf BFH, Beschluss vom 23.04.2012, III B 187/11; BFH, Beschluss vom 01.04.2010, II B 168/09).
  • BFH, 09.03.2012 - VII B 171/11

    Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen Kernbrennstoffsteuer

    Auszug aus FG Hamburg, 11.04.2014 - 4 V 153/13
    Einzelne Senate des Bundesfinanzhofs fordern allerdings im Falle von Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der dem Verwaltungsakt zugrunde liegenden Vorschrift zusätzlich ein berechtigtes Interesses an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. Beschluss vom 09.03.2012, VII B 171/11; Beschluss vom 27.05.2004, III B 127/03, m. w. N.), das allerdings unter anderem immer dann gegeben sein soll, wenn der Bundesfinanzhof die Vorschrift dem Bundesverfassungsgericht im Rahmen eines konkreten Normenkontrollverfahrens zu Überprüfung vorgelegt hat (vgl. BFH, Beschluss vom 21.11.2013, II B 46/13, unter Bezugnahme auf BFH, Beschluss vom 23.04.2012, III B 187/11; BFH, Beschluss vom 01.04.2010, II B 168/09).
  • BFH, 27.05.2004 - III B 127/03

    Verfassungswidrige Rückwirkung des InvZulÄndG i.d.F. v. 20.12.2000

    Auszug aus FG Hamburg, 11.04.2014 - 4 V 153/13
    Einzelne Senate des Bundesfinanzhofs fordern allerdings im Falle von Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der dem Verwaltungsakt zugrunde liegenden Vorschrift zusätzlich ein berechtigtes Interesses an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. Beschluss vom 09.03.2012, VII B 171/11; Beschluss vom 27.05.2004, III B 127/03, m. w. N.), das allerdings unter anderem immer dann gegeben sein soll, wenn der Bundesfinanzhof die Vorschrift dem Bundesverfassungsgericht im Rahmen eines konkreten Normenkontrollverfahrens zu Überprüfung vorgelegt hat (vgl. BFH, Beschluss vom 21.11.2013, II B 46/13, unter Bezugnahme auf BFH, Beschluss vom 23.04.2012, III B 187/11; BFH, Beschluss vom 01.04.2010, II B 168/09).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht