Rechtsprechung
FG Hamburg, 11.04.2018 - 6 K 44/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 27b UStG 2005, § 41 FGO, § 47 FGO, § 100 Abs 1 S 4 FGO, § 146b Abs 4 S 1 Nr 4 AO
Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage - Anforderungen an die Zulässigkeit einer Umsatzsteuer-Nachschau und an den Übergang zur Umsatzsteuer-Sonderprüfung - IWW
- rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Rechtswidrigkeit einer durchgeführten Umsatzsteuer-Nachschau und Umsatzsteuer-Sonderprüfung bei Betrieb einer Franchisefiliale; Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Umsatzsteuer-Nachschau = Kassen-Nachschau
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage: Anforderungen an die Zulässigkeit einer Umsatzsteuer-Nachschau und an den Übergang zur Umsatzsteuer-Sonderprüfung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Umsatzsteuer-Nachschau
Papierfundstellen
- EFG 2018, 1146
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (11)
- BFH, 11.02.2009 - X R 51/06
Unzulässige Klageänderung im Revisionsverfahren und Auslegung des Einspruchs …
Auszug aus FG Hamburg, 11.04.2018 - 6 K 44/17
Hierzu zählt insbesondere die Einhaltung der Klagefrist (vgl. BFH-Urteil vom 11. Februar 2009 X R 51/06, BStBl II 2009, 892). - BFH, 26.09.2007 - I R 43/06
Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage - Berechtigtes Interesse an der …
Auszug aus FG Hamburg, 11.04.2018 - 6 K 44/17
Dieses kann sich insbesondere daraus ergeben, dass die Feststellung der Rechtswidrigkeit die Voraussetzung für den Eintritt einer vom Kläger erstrebten weiteren Rechtsfolge ist (vgl. BFH-Urteil vom 26. September 2007 I R 43/06, BStBl II 2008, 134). - BFH, 10.04.1990 - VIII R 415/83
1. Übergang von der Anfechtungs- zur Fortsetzungsfeststellungsklage im …
Auszug aus FG Hamburg, 11.04.2018 - 6 K 44/17
Erledigt hat sich die Anordnung über den Übergang zu einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung erst, wenn die Umsatzsteuer-Sonderprüfung formal abgeschlossen worden ist (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 10. April 1990 VIII R 415/83, BStBl II 1990, 721).
- BFH, 25.05.2016 - V B 107/15
Keine Gesamtnichtigkeit des UStG im Hinblick auf die möglicherweise in …
Auszug aus FG Hamburg, 11.04.2018 - 6 K 44/17
Insoweit kommt es nicht auf die Frage an, ob § 27b UStG im Hinblick auf einen Verstoß gegen das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG gegebenenfalls in Teilen verfassungswidrig sein könnte (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Mai 2016 V B 107/15, BFH/NV 2016, 1310), weil im Gesetz eine Einschränkung des Art. 13 GG nicht erwähnt wird. - FG Hamburg, 17.01.2012 - 2 V 43/12
Zuständigkeit für die Überprüfung des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen einer …
Auszug aus FG Hamburg, 11.04.2018 - 6 K 44/17
Dies ergebe sich in einem Umkehrschluss aus der Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg vom 17. Januar 2012 (2 V 43/12, juris), welche durch das Urteil des BFH vom 15. April 2015 (VIII R 1/13, juris) bestätigt worden sei. - BFH, 15.04.2015 - VIII R 1/13
Geltendmachung eines unheilbaren Beweisverwertungsverbots - Mitwirkung des …
Auszug aus FG Hamburg, 11.04.2018 - 6 K 44/17
Dies ergebe sich in einem Umkehrschluss aus der Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg vom 17. Januar 2012 (2 V 43/12, juris), welche durch das Urteil des BFH vom 15. April 2015 (VIII R 1/13, juris) bestätigt worden sei. - BFH, 26.06.2014 - IV R 17/14
Umfang der Ermessenserwägungen und Zeitpunkt der gerichtlichen Kontrolle bei der …
Auszug aus FG Hamburg, 11.04.2018 - 6 K 44/17
Für die gerichtliche Kontrolle ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung zugrunde zu legen (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 26. Juni 2014 IV R 17/14, BFH/NV 2014, 1507). - BFH, 12.06.2017 - III B 144/16
Tatsächliche Verständigung; Subsidiarität der Feststellungsklage - Anforderungen …
Auszug aus FG Hamburg, 11.04.2018 - 6 K 44/17
Die Subsidiarität der Feststellungsklage soll gerade eine Umgehung der Sachentscheidungsvoraussetzungen der vorrangig zu erhebenden verwaltungsaktbezogenen Gestaltungsklagen unterbinden (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juni 2017 III B 144/16, BStBl II 2017, 1165). - BVerfG, 10.01.2018 - 2 BvR 2993/14
Durchsuchung der Geschäftsräume einer GmbH (Wohnungsgrundrecht; …
Auszug aus FG Hamburg, 11.04.2018 - 6 K 44/17
Hieran fehlt es, wenn nahe liegende grundrechtsschonende Ermittlungsmaßnahmen ohne greifbare Gründe unterbleiben oder zurückgestellt werden und die vorgenommene Maßnahme außer Verhältnis zur Stärke des in diesem Verfahrensabschnitt vorliegenden Tatverdachts steht (vgl. BVerfG-Beschluss vom 10. Januar 2018 2 BvR 2993/14, juris). - BFH, 04.06.2014 - VII B 180/13
Klageänderung nach Anfechtung einer Abrechnungsverfügung in Verpflichtung zum …
Auszug aus FG Hamburg, 11.04.2018 - 6 K 44/17
Bei fristgebundenen Klagen wie der Anfechtungs- und der Verpflichtungsklage ist eine Klageänderung, unabhängig von den im Wortlaut des § 67 Abs. 1 FGO genannten Voraussetzungen, nur statthaft, wenn für jeden Klageantrag, also sowohl für das ursprüngliche als auch für das geänderte Klagebegehren, die einschlägigen Sachentscheidungsvoraussetzungen vorliegen (vgl. z. B. BFH-Beschluss vom 4. Juni 2014 VII B 180/13, BFH/NV 2014, 1723). - BFH, 09.11.1994 - XI R 33/93
Ablehnung des Antrags auf Durchführung der Betriebsprüfung in den Geschäftsräumen …
- FG Baden-Württemberg, 13.09.2022 - 11 V 1731/21
Antrag auf vorläufige Feststellung der Nichtzugehörigkeit zu Betrieben der …
Verzichtet sie hierauf, handelt es sich bei der Prüfung als solcher schon nicht um einen Verwaltungsakt, der Gegenstand einer Gestaltungsklage oder eines Aussetzungsantrags nach § 69 FGO sein könnte (so FG Hamburg, Urteil vom 11. April 2018 - 6 K 44/17, EFG 2018, 1146 für den insoweit vergleichbaren Fall einer Umsatzsteuer-Nachschau gemäß § 27b UStG ; gleicher Ansicht für eine Prüfung nach § 6b GSA Fleisch offenbar FG Thüringen, Beschluss vom 11. November2021 - 2 V 391/21, bisher nicht veröffentlicht). - FG Hamburg, 30.08.2022 - 6 K 47/22
Voraussetzungen für den Übergang zur Außenprüfung bei einer Kassen-Nachschau
Ein Übergang zu einer Kassen-Nachschau ist regelmäßig dann geboten, wenn die sofortige Aufklärung des steuerlich relevanten Sachverhalts möglich und sinnvoll erscheint bzw., wenn die sofortige und abschließende Sachverhaltsaufklärung nach der durchgeführten Kassen-Nachschau erforderlich erscheint und nach dem Übergang die Folgen der Außenprüfung für die Steuerfestsetzung eintreten sollen (vgl. zum Übergang bei der Umsatzsteuer-Nachschau, Urteil FG Hamburg vom 11. April 2018, 6 K 44/17, EFG 2018, 1146).