Rechtsprechung
FG Hamburg, 11.07.2006 - 2 V 98/06 |
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KStG § 8 Abs. 3 S. 2
Verdeckte Gewinnausschüttung im Zusammenhang mit Pensionsanspruch - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verdeckte Gewinnausschüttung im Zusammenhang mit Pensionsanspruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vertrauensschutz im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) bei verdeckten Gewinnausschüttungen in Form von Pensionszusagen; Relevanter Zeitpunkt zur Beurteilung des Vorliegens einer verdeckten Gewinnausschüttung bei der ...
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (16)
- BFH, 13.12.1961 - I 321/60 U
Steuerrechtliche Beurteilung einer Witwenpension für die Ehefrau des …
Auszug aus FG Hamburg, 11.07.2006 - 2 V 98/06
Das seinerzeit bekannte Urteil des BFH vom 13.12.1961 (BStBl III 1962, 243) sei eine Einzelfallentscheidung, die nicht in die Richtlinienregelung Eingang gefunden habe.Die dargestellte, für die Pension des Gesellschafter-Geschäftsführers selbst entwickelte Rechtsprechung gilt entsprechend, wenn neben oder statt dessen eine Versorgung für die Witwe eines Gesellschafters versprochen wird (BFH, Urteil vom 13.12.1961, I 321/60 U BStBl III 1962, 243; BFH, Beschluss vom 19.06.2000, I B 110/99, NV 2001, 67; BFH, Urteil vom 13.04.1988, I R 284/82, NV 1989, 395).
Zum einen entsprachen jedoch der Aspekt der Erdienbarkeit der Versorgung und insbesondere die Bedeutung einer Altersgrenze schon seit den 60-iger Jahren der Rechtsprechung des BFH (BFH, Urteile vom 10.04.1961, I 70/61, HFR 1962, 233 - für einen 64-jährigen Gesellschafter; vom 13.12.1961, I 321/60 U, BStBl III 1962, 243 - im konkreten Fall für einen 69- jährigen Gesellschafter;… s.a. Streck KStG 2. Aufl. 1984 § 8 Rn. 150 zu 6.) und haben das Gesamtbild der Rechtsprechung geprägt (…vgl. dazu im Rahmen des § 176 Abs. 1 Nr. 3 Abgabenordnung - AO - Loose in: Tipke/Kruse AO Lfg. März 2004, 15), ohne dass eine Festlegung auf ein bestimmtes Alter erfolgt war.
- BFH, 22.02.2005 - VIII R 24/03
VGA; Zuwendung an nahe stehende Personen
Auszug aus FG Hamburg, 11.07.2006 - 2 V 98/06
Damit habe die Ast entsprechend dem Urteil des BFH vom 22.02.2005 ( VIII R 24/03) einen etwaigen Beweis des ersten Anscheins im Falle der Vorteilszuwendung an eine nahe stehende Person erschüttert.Das "Nahestehen" in diesem Sinne kann familienrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher, schuldrechtlicher oder auch rein tatsächlicher Art. sein (BFH, Urteil vom 22.02.2005, VIII R 24/03, NV 2005, 1266).
Letzteres kann allenfalls Auswirkung auf die Zurechnung der verdeckten Gewinnausschüttung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung auf der Ebene der Gesellschafter haben (…s. Dötsch KStG § 8 Abs. 3 Lfg. Feb. 2003 Rn. 569 ff; diese war streitgegenständlich in den Verfahren gem. BFH, Urteil vom 22.02.2005, VIII R 24/03, NV 2005, 1266 und FG Düsseldorf, Urteil vom 14.02.2005, 10 V 6438/04 A(E)).
- BFH, 23.07.2003 - I R 80/02
VGA: Nicht erdienbare Pensionszusage
Auszug aus FG Hamburg, 11.07.2006 - 2 V 98/06
a) Voraussetzung für das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung im Sinne des § 8 Abs. 3 S. 2 Körperschaftsteuergesetz ( KStG ) ist nach der gefestigten Rechtsprechung des BFH (s. nur BFH, Urteil vom 23.07.2003, I R 80/02, BStBl II 2003, 926), dass die Pensionsverpflichtung nicht allein durch das Dienstverhältnis zwischen der Gesellschaft und dem Begünstigten, sondern auch durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist.Dabei ist nach der Rechtsprechung insbesondere zu berücksichtigen, ob der Versorgungsanspruch aus der Sicht des Zusagezeitpunkts während der voraussichtlich noch verbleibenden Dienstzeit erdient werden konnte (BFH, Urteile vom 09.11.2005, I R 94/04, NV 2006, 616; vom 23.07.2003, I R 80/02, BStBl II 2003, 926; vom 20.10.1997, I R 52/97, BStBl II 1999, 319; vom 24.01.1996, I R 41/95, BStBl II 1997, 440 ; vom 27.11.1994, I R 34/94, BStBl II 1995, 419 ).
Er hat hierzu zu Recht festgestellt, dass mit fortschreitendem Alter das Risiko einer Minderung der Leistungsfähigkeit ansteigt und deshalb in der folgenden Lebensphase unabhängig von dem konkreten Gesundheitszustand des Geschäftsführers die Erdienbarkeit des Versorgungsanspruchs in Frage gestellt ist (BFH, Urteil vom 23.07.2003, I R 80/02, a.a.O.; vgl. a. Urteil vom 05.04.1995, I R 138/93, BStBl II 1995, 478).
- BFH, 29.10.1997 - I R 52/97
VGA bei Pensionszusagen
Auszug aus FG Hamburg, 11.07.2006 - 2 V 98/06
Dabei ist nach der Rechtsprechung insbesondere zu berücksichtigen, ob der Versorgungsanspruch aus der Sicht des Zusagezeitpunkts während der voraussichtlich noch verbleibenden Dienstzeit erdient werden konnte (BFH, Urteile vom 09.11.2005, I R 94/04, NV 2006, 616; vom 23.07.2003, I R 80/02, BStBl II 2003, 926; vom 20.10.1997, I R 52/97, BStBl II 1999, 319; vom 24.01.1996, I R 41/95, BStBl II 1997, 440 ; vom 27.11.1994, I R 34/94, BStBl II 1995, 419 ).Wird schon bei Gründung der Gesellschaft dem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionszusage erteilt, kann für eine verdeckte Gewinnausschüttung sprechen, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter ohne Erprobung des neu angestellten Geschäftsführers auf dessen Qualifikation und ohne gesicherte Erkenntnisse über die Ertragsentwicklung des Unternehmens eine Pension nicht zugesagt hätte (BFH, Urteil vom 29.10.1999, I R 52/97, BStBl II 1999, 319).
- BFH, 18.12.1996 - I R 139/94
Verdeckte Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG in Form der …
Auszug aus FG Hamburg, 11.07.2006 - 2 V 98/06
Während die Rechtsprechung in diesen Fällen früher nur dann von einer verdeckten Gewinnausschüttung ausging, wenn die Zuwendung an die nahe stehende Person auch im Interesse des Gesellschafters erfolgte (BFH, Urteil vom 27.01.1972, I R 28/96, BStBl II 1972, 326), hat der BFH mit Urteil vom 18.12.1996 ( I R 139/94, BStBl II 1997, 301 ) deutlich gemacht, dass die verdeckte Gewinnausschüttung in Form der Zuwendung an eine nahe stehende Person keinen Vorteil für den Gesellschafter voraussetzt.Unbeachtlich ist es, wenn der dem Pensionsberechtigten nahe stehende Gesellschafter im Zeitpunkt der Pensionszahlung nicht mehr Gesellschafter ist (BFH, Urteil vom 18.12.11996, I R 139/94, BStBl II 1997, 301, 303).
- BFH, 10.04.1962 - I 70/61
Auszug aus FG Hamburg, 11.07.2006 - 2 V 98/06
Zum einen entsprachen jedoch der Aspekt der Erdienbarkeit der Versorgung und insbesondere die Bedeutung einer Altersgrenze schon seit den 60-iger Jahren der Rechtsprechung des BFH (BFH, Urteile vom 10.04.1961, I 70/61, HFR 1962, 233 - für einen 64-jährigen Gesellschafter; vom 13.12.1961, I 321/60 U, BStBl III 1962, 243 - im konkreten Fall für einen 69- jährigen Gesellschafter;… s.a. Streck KStG 2. Aufl. 1984 § 8 Rn. 150 zu 6.) und haben das Gesamtbild der Rechtsprechung geprägt (…vgl. dazu im Rahmen des § 176 Abs. 1 Nr. 3 Abgabenordnung - AO - Loose in: Tipke/Kruse AO Lfg. März 2004, 15), ohne dass eine Festlegung auf ein bestimmtes Alter erfolgt war. - BFH, 19.06.2000 - I B 110/99
Pensionszusage zugunsten eines 74-jährigen Angehörigen
Auszug aus FG Hamburg, 11.07.2006 - 2 V 98/06
Die dargestellte, für die Pension des Gesellschafter-Geschäftsführers selbst entwickelte Rechtsprechung gilt entsprechend, wenn neben oder statt dessen eine Versorgung für die Witwe eines Gesellschafters versprochen wird (BFH, Urteil vom 13.12.1961, I 321/60 U BStBl III 1962, 243; BFH, Beschluss vom 19.06.2000, I B 110/99, NV 2001, 67; BFH, Urteil vom 13.04.1988, I R 284/82, NV 1989, 395). - BFH, 13.04.1988 - I R 284/82
Ablehungsantrag gegen einen Richter im Prozeß bei deutlicher Tendenz den Prozeß …
Auszug aus FG Hamburg, 11.07.2006 - 2 V 98/06
Die dargestellte, für die Pension des Gesellschafter-Geschäftsführers selbst entwickelte Rechtsprechung gilt entsprechend, wenn neben oder statt dessen eine Versorgung für die Witwe eines Gesellschafters versprochen wird (BFH, Urteil vom 13.12.1961, I 321/60 U BStBl III 1962, 243; BFH, Beschluss vom 19.06.2000, I B 110/99, NV 2001, 67; BFH, Urteil vom 13.04.1988, I R 284/82, NV 1989, 395). - BFH, 14.11.2001 - X R 39/98
Sonderausgaben - Kein Abzug des Zinsanteils einer Gegenleistungsrente
Auszug aus FG Hamburg, 11.07.2006 - 2 V 98/06
Zum anderen wäre selbst eine schrittweise Rechtsentwicklung grundsätzlich nicht geeignet, Vertrauensschutz unter dem Gesichtspunkt des § 176 Abs. 1 Nr. 3 AO zu begründen (BFH, Urteil vom 14.11.2001, X R 39/98, BStBl II 2002, 246 ), zumal nicht ersichtlich ist, dass zu irgend einem Zeitpunkt ein dem vorliegenden entsprechender Sachverhalt von dem BFH zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden worden wäre. - FG Düsseldorf, 14.02.2005 - 10 V 6438/04
Geldentnahmen durch Angehörige des Gesellschafters als verdeckte …
Auszug aus FG Hamburg, 11.07.2006 - 2 V 98/06
Letzteres kann allenfalls Auswirkung auf die Zurechnung der verdeckten Gewinnausschüttung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung auf der Ebene der Gesellschafter haben (…s. Dötsch KStG § 8 Abs. 3 Lfg. Feb. 2003 Rn. 569 ff; diese war streitgegenständlich in den Verfahren gem. BFH, Urteil vom 22.02.2005, VIII R 24/03, NV 2005, 1266 und FG Düsseldorf, Urteil vom 14.02.2005, 10 V 6438/04 A(E)). - BFH, 09.11.2005 - I R 94/04
Verdeckte Gewinnausschüttungen: Pensionszusagen an 63-jährigen …
- BFH, 05.04.1995 - I R 138/93
Pensionszusage an beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH im …
- BFH, 25.04.2002 - V B 128/01
Umsatzsteuerrechtliche Organschaft
- BFH, 24.01.1996 - I R 41/95
Pensionszusage an einen nichtbeherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer …
- BFH, 02.07.1997 - I R 28/96
Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb
- BFH, 27.10.1994 - I R 34/94
Steuerbefreiung für 1990 nach § 3 der 1. DV-ReprivG DDR auch für eine aus einer …
- FG Hamburg, 23.05.2008 - 2 K 15/07
Körperschaftsteuer: Zur verdeckten Gewinnausschüttung im Zusammenhang mit einer …
Nachdem das Stammkapital zwischenzeitlich von 100.000 DM auf 50.000 DM reduziert worden war (Akte Allgemeines Bl. 16ff), erwarb B mit Anteilsübertragungsvertrag vom ... 1985 (Gerichtsakte 2 V 98/06 Bl. 48ff) den Geschäftsanteil des A zu 100%.Einen bei Gericht gestellten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung hatte der Senat mit Beschluss vom 11.07.2006 abgelehnt (2 V 98/06).
das verwendbare Eigenkapital, Band I und II der Betriebsprüfungsarbeitsakten, Band II der Betriebsprüfungsakten, eine Akte Allgemeines sowie Band I der Rechtsbehelfsakten und die Gerichtsakte 2 V 98/06 vorgelegen.