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   FG Hamburg, 12.01.2012 - 5 V 295/11   

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https://dejure.org/2012,6780
FG Hamburg, 12.01.2012 - 5 V 295/11 (https://dejure.org/2012,6780)
FG Hamburg, Entscheidung vom 12.01.2012 - 5 V 295/11 (https://dejure.org/2012,6780)
FG Hamburg, Entscheidung vom 12. Januar 2012 - 5 V 295/11 (https://dejure.org/2012,6780)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Keine Billigkeitsprüfung im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 69; FGO § 74; AO § 163; AO § 227; UStG § 15
    Umsatzsteuer: Aussetzung der Vollziehung und Antrag auf Billigkeitsentscheidung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer: Aussetzung der Vollziehung und Antrag auf Billigkeitsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 18.03.1996 - V B 131/95

    Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte

    Auszug aus FG Hamburg, 12.01.2012 - 5 V 295/11
    Auch wenn die Billigkeitsentscheidung ggf. mit dem Festsetzungsverfahren verbunden wird (vgl. § 163 S. 3 AO; gem. BFH Urteil vom 30.04.2009 V R 15/07, BStBl II 2009, 744, 748 wird dies regelmäßig zu erfolgen haben, wenn Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes im Festsetzungsverfahren geltend gemacht werden), handelt es sich um selbständig angreifbare Verwaltungsakte und führte eine etwaige Ermessensreduzierung im Sinne einer Billigkeitsentscheidung nicht zur Rechtswidrigkeit der Steuerfestsetzung und damit nicht zur möglichen Aussetzung der Vollziehung; vielmehr wäre die Steuerfestsetzung erst nach Erlass der Billigkeitsentscheidung - die insoweit Grundlagenbescheid ist - zu ändern (vgl. im Einzelnen BFH Beschluss vom 18.03.1996 V B 131/95, NV 1996, 692; BFH Urteil vom 30.04.2009 V R 15/07 a. a. O.; BFH Urteil vom 08.07.2009 XI R 51/07, NV 2010, 256).
  • BFH, 30.04.2009 - V R 15/07

    Guter Glaube an die Erfüllung der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs wird nicht

    Auszug aus FG Hamburg, 12.01.2012 - 5 V 295/11
    Auch wenn die Billigkeitsentscheidung ggf. mit dem Festsetzungsverfahren verbunden wird (vgl. § 163 S. 3 AO; gem. BFH Urteil vom 30.04.2009 V R 15/07, BStBl II 2009, 744, 748 wird dies regelmäßig zu erfolgen haben, wenn Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes im Festsetzungsverfahren geltend gemacht werden), handelt es sich um selbständig angreifbare Verwaltungsakte und führte eine etwaige Ermessensreduzierung im Sinne einer Billigkeitsentscheidung nicht zur Rechtswidrigkeit der Steuerfestsetzung und damit nicht zur möglichen Aussetzung der Vollziehung; vielmehr wäre die Steuerfestsetzung erst nach Erlass der Billigkeitsentscheidung - die insoweit Grundlagenbescheid ist - zu ändern (vgl. im Einzelnen BFH Beschluss vom 18.03.1996 V B 131/95, NV 1996, 692; BFH Urteil vom 30.04.2009 V R 15/07 a. a. O.; BFH Urteil vom 08.07.2009 XI R 51/07, NV 2010, 256).
  • BFH, 14.11.1989 - VII B 124/89

    Rechtmäßigkeit eines Auskunftersuchens und Vorlageersuchens

    Auszug aus FG Hamburg, 12.01.2012 - 5 V 295/11
    Ernsthafte Zweifel bestehen, wenn bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung der angefochtenen Entscheidung neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen auch gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die eine Unentschiedenheit in der Beurteilung der Rechtslage oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken; die für die Rechtmäßigkeit eines Bescheides sprechenden Gründe müssen grundsätzlich nicht überwiegen (BFH Beschluss vom 14.11.1989 VII B 124/89, NV 1990, 279).
  • BFH, 08.07.2009 - XI R 51/07

    Kein Gutglaubensschutz bei unzutreffender Rechnungsanschrift des Leistenden -

    Auszug aus FG Hamburg, 12.01.2012 - 5 V 295/11
    Auch wenn die Billigkeitsentscheidung ggf. mit dem Festsetzungsverfahren verbunden wird (vgl. § 163 S. 3 AO; gem. BFH Urteil vom 30.04.2009 V R 15/07, BStBl II 2009, 744, 748 wird dies regelmäßig zu erfolgen haben, wenn Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes im Festsetzungsverfahren geltend gemacht werden), handelt es sich um selbständig angreifbare Verwaltungsakte und führte eine etwaige Ermessensreduzierung im Sinne einer Billigkeitsentscheidung nicht zur Rechtswidrigkeit der Steuerfestsetzung und damit nicht zur möglichen Aussetzung der Vollziehung; vielmehr wäre die Steuerfestsetzung erst nach Erlass der Billigkeitsentscheidung - die insoweit Grundlagenbescheid ist - zu ändern (vgl. im Einzelnen BFH Beschluss vom 18.03.1996 V B 131/95, NV 1996, 692; BFH Urteil vom 30.04.2009 V R 15/07 a. a. O.; BFH Urteil vom 08.07.2009 XI R 51/07, NV 2010, 256).
  • BFH, 06.12.2007 - V R 61/05

    Anforderungen an zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungen

    Auszug aus FG Hamburg, 12.01.2012 - 5 V 295/11
    Insbesondere hat er nichts vorgebracht, was als Indiz dafür zu werten wäre, dass unter der Rechnungsanschrift tatsächlich eine wirtschaftliche Tätigkeit stattgefunden hat (vgl. BFH Urteil vom 27.06.1996 V R 51/93, BStBl II 1996, 620 und vom 06.12.2007 V R 61/04, BStBl II 2008, 695).
  • BFH, 27.06.1996 - V R 51/93

    Vorsteuerabzug bei Subunternehmern - Scheinfirma? Kennzeichnung des leistenden

    Auszug aus FG Hamburg, 12.01.2012 - 5 V 295/11
    Insbesondere hat er nichts vorgebracht, was als Indiz dafür zu werten wäre, dass unter der Rechnungsanschrift tatsächlich eine wirtschaftliche Tätigkeit stattgefunden hat (vgl. BFH Urteil vom 27.06.1996 V R 51/93, BStBl II 1996, 620 und vom 06.12.2007 V R 61/04, BStBl II 2008, 695).
  • BFH, 17.12.2008 - XI R 62/07

    Zwingende Angabe des Lieferzeitpunkts in einer Rechnung

    Auszug aus FG Hamburg, 12.01.2012 - 5 V 295/11
    Hinsichtlich der auf die Rechnungen der Firmen C und B entfallenden Vorsteuerbeträge kann der Antrag schon deshalb keinen Erfolg haben, weil es den Rechnungen (BpA 2 Bl. 119 ff. für die Firma B, BpA 2 Bl. 17 ff., 20 ff. und 67 ff. für die Firma C) an der Angabe eines Lieferzeitpunktes mangelt, der gem. § 14 Abs. 4 S.1 Nr. 6 Umsatzsteuergesetz (UStG) zwingend anzugeben ist und auch für den Vorsteuerabzug unumgänglich ist (vgl. im Einzelnen BFH Urteil vom 17.12.2008 XI R 62/07, BStBl II 2009, 432).
  • BFH, 20.03.2002 - IX S 27/00

    AdV; Sicherheitsleistung

    Auszug aus FG Hamburg, 12.01.2012 - 5 V 295/11
    Die Entscheidung hierüber ergeht bei der im Aussetzungsverfahren wegen der Eilbedürftigkeit gebotenen summarischen Prüfung aufgrund des Sachverhalts, der sich aus dem Vortrag der Beteiligten und der Aktenlage und anhand der präsenten Beweismittel ergibt (BFH Beschluss vom 20.03.2002 IX S 27/00, NV 2002, 809).
  • FG Sachsen-Anhalt, 20.07.2016 - 3 V 401/16

    Keine Verwirkung von Aussetzungszinsen allein aufgrund einer überlangen

    Im Hinblick auf eine mögliche abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen käme allenfalls eine einstweilige Anordnung gem. § 114 FGO in Betracht (FG Hamburg, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 5 V 295/11 -, juris).
  • FG Hamburg, 30.09.2015 - 5 K 85/12

    Voraussetzung des Vorsteuerabzugs - Vertrauensschutz im Billigkeitsverfahren

    Dem Senat haben folgende Akten vorgelegen: Band I der Umsatzsteuerakten, Band I der Rechtsbehelfsakten, 1 Hefter mit Unterlagen betreffend einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, 3 Bände Betriebsprüfungsarbeitsakten, Gerichtsakten betreffend die Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung 5 V 295/11 und 5 V 125/12.
  • FG Baden-Württemberg, 15.08.2014 - 13 V 658/14

    Steuerbarkeit des Gewinns aus der Veräußerung landwirtschaftlich genutzter

    Dieser Anspruch müsste allerdings ggf. in einem besonderen Billigkeitsverfahren nach Maßgabe der §§ 163, 227 AO geltend gemacht werden (s. Stephany in Leingärtner, Besteuerung der Landwirte, Kap. 50 Rn. 46, m.w.N.) und kann jedenfalls im vorliegenden Aussetzungsverfahren nicht berücksichtigt werden (vgl. Beschluss des Finanzgerichts Hamburg vom 12. Januar 2012 5 V 295/11, juris, m.w.N.).
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