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   FG Hamburg, 12.04.2016 - 6 K 138/15   

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https://dejure.org/2016,13598
FG Hamburg, 12.04.2016 - 6 K 138/15 (https://dejure.org/2016,13598)
FG Hamburg, Entscheidung vom 12.04.2016 - 6 K 138/15 (https://dejure.org/2016,13598)
FG Hamburg, Entscheidung vom 12. April 2016 - 6 K 138/15 (https://dejure.org/2016,13598)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 62 Abs 1 Nr 1 EStG 2009, § 8 AO, § 9 S 2 AO, § 1 Abs 3 EStG 2009, § 62 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG 2009
    Kindergeld: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland - Keine Anspruchsberechtigung i.S.d. § 62 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 EStG für in Polen bei der Mutter lebende Kinder, wenn ein Wohnsitz des antragstellenden Vaters im Inland nicht nachgewiesen wird

  • IWW
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 62; AO § 8; AO § 9
    Abgabenordnung; Kindergeld

  • rechtsportal.de

    AO § 9 S. 2; EStG § 62
    Maßgeblichkeit eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland für die Gewährung von Kindergeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld: Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts im Inland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Maßgeblichkeit eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland für die Gewährung von Kindergeld

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Beweislast für gewöhnlichen Aufenthalt im Inland

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines inländischen Wohnsitzes oder eines gewöhnlichen Aufenthaltes im Inland

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kindergeld: Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Wohnsitzes im Inland

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 08.05.2014 - III R 21/12

    Kindergeld - Wohnsitz einer natürlichen Person i. S. des § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG

    Auszug aus FG Hamburg, 12.04.2016 - 6 K 138/15
    Dabei kann im Rahmen des § 8 AO zur Bestimmung des Zeitmoments als Anhaltspunkt auf die in § 9 Satz 2 AO normierte Sechsmonatsfrist zurückgegriffen werden (BFH-Urteil vom 08. Mai 2014 III R 21/12, BStBl II 2015, 135).

    Melderechtliche Angaben sind unerheblich (BFH-Urteil vom 08. Mai 2014 III R 21/12, BStBl II 2015, 135).

    Die Anzeige eines Gewerbes nach § 14 der Gewerbeordnung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juli 2003 6 C 10/03, Gewerbearchiv 2003, 482), die als solche nicht geeignet ist, eine nach den tatsächlichen Umständen zu beurteilende Wohnsitzbegründung i. S. des § 8 AO zu ersetzen (BFH-Urteil vom 08. Mai 2014 III R 21/12, BStBl II 2015, 135).

  • BFH, 07.04.2011 - III R 89/08

    Kindergeldanspruch eines in Polen wohnenden und im Inland arbeitenden

    Auszug aus FG Hamburg, 12.04.2016 - 6 K 138/15
    Seinen gewöhnlichen Aufenthalt i. S. des § 9 AO hat derjenige, der mehr als sechs Monate zusammenhängend im Inland arbeitet und seinen Inlandsaufenthalt jeweils nur kurzfristig für Heimfahrten nach Polen unterbricht, seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat (BFH-Urteil vom 7. April 2011 III R 89/08, BFH/NV 2011, 1324).
  • BFH, 22.08.2007 - III R 89/06

    Ehegatten; Veranlagungswahlrecht

    Auszug aus FG Hamburg, 12.04.2016 - 6 K 138/15
    Das Vorliegen der Voraussetzungen des § 8 AO ist nach den objektiv erkennbaren Umständen zu beurteilen (BFH-Urteil vom 22. August 2007 III R 89/06, BFH/NV 2008, 351, m. w. N.).
  • BVerwG, 14.07.2003 - 6 C 10.03

    Gewerbeanzeige, Gewerbeuntersagung, Strohmannverhältnis, Strohfrauverhältnis.

    Auszug aus FG Hamburg, 12.04.2016 - 6 K 138/15
    Die Anzeige eines Gewerbes nach § 14 der Gewerbeordnung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juli 2003 6 C 10/03, Gewerbearchiv 2003, 482), die als solche nicht geeignet ist, eine nach den tatsächlichen Umständen zu beurteilende Wohnsitzbegründung i. S. des § 8 AO zu ersetzen (BFH-Urteil vom 08. Mai 2014 III R 21/12, BStBl II 2015, 135).
  • BFH, 20.11.2008 - III R 53/05

    Kindergeldrückforderung wegen Aufgabe des Inlandswohnsitzes - Bindung an die

    Auszug aus FG Hamburg, 12.04.2016 - 6 K 138/15
    Ob der Anspruchsteller i. S. des § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG im Inland einen Wohnsitz hat, müssen die Familienkasse und das FG ohne Bindung an die im Einkommensteuerfestsetzungsverfahren vom zuständigen Finanzamt getroffenen Feststellungen selbständig entscheiden (BFH-Urteile vom 20. November 2008 III R 53/05, BFH/NV 2009, 564, unter II.1.c; vom 18. Juli 2013 III R 9/09, BFHE 243, 170, Rz 19).
  • BFH, 06.02.1985 - I R 23/82

    Gewöhnlicher Aufenthalt - Wohnsitz in Dänemark

    Auszug aus FG Hamburg, 12.04.2016 - 6 K 138/15
    Eine nur vorübergehende oder notdürftige Unterbringungsmöglichkeit reicht allerdings nicht aus, ebenso nicht eine bloße Schlafstelle in Betriebsräumen (vgl. BFH-Urteil vom 6. Februar 1985 I R 23/82, BFHE 143, 217, BStBl II 1985, 331).
  • BFH, 18.07.2013 - III R 59/11

    Kindergeldberechtigung bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 3

    Auszug aus FG Hamburg, 12.04.2016 - 6 K 138/15
    Die Unterlagen sind auch nicht geeignet festzustellen, dass eine Anspruchsberechtigung nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b i. V. m. § 1 Abs. 3 EStG besteht (vgl. dazu z. B. BFH-Urteil vom 18. Juli 2013 III R 59/11, BFHE 242, 228).
  • BFH, 19.03.1997 - I R 69/96

    Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes bei Auslandstätigkeit

    Auszug aus FG Hamburg, 12.04.2016 - 6 K 138/15
    Dies wiederum erfordert eine den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Inhabers entsprechende Bleibe (BFH-Urteil vom 19. März 1997 I R 69/96, BFHE 182, 296, BStBl II 1997, 447).
  • BFH, 23.11.2000 - VI R 107/99

    Kindergeld bei Auslandsstudium

    Auszug aus FG Hamburg, 12.04.2016 - 6 K 138/15
    Innehaben der Wohnung bedeutet, dass der Anspruchsteller tatsächlich über sie verfügen kann und sie als Bleibe entweder ständig benutzt oder sie doch mit einer gewissen Regelmäßigkeit -wenn auch in größeren Zeitabständen- aufsucht (BFH-Urteil vom 23. November 2000 VI R 107/99, BFHE 193, 558, BStBl II 2001, 294).
  • BFH, 17.12.2010 - III B 141/10

    Beibehaltung des Inlandswohnsitzes bei mehrjährigem Schulbesuch im Ausland

    Auszug aus FG Hamburg, 12.04.2016 - 6 K 138/15
    Im Finanzgerichtsverfahren obliegt die Würdigung derjenigen tatsächlichen Umstände, die im Einzelfall für das Bestehen oder Nichtbestehen eines Wohnsitzes sprechen, dem FG (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Dezember 2010 III B 141/10, BFH/NV 2011, 576).
  • BFH, 18.07.2013 - III R 9/09

    Kindergeldberechtigung eines als unbeschränkt steuerpflichtig behandelten

  • FG Düsseldorf, 31.03.2017 - 9 K 3151/16

    Kindergeldanspruch eines polnischen Staatsbürgers für in Polen lebende Töchter:

    Die Nichterweislichkeit der Anspruchsberechtigung geht zu seinen Lasten; der Kläger trägt für die anspruchsbegründenden Umstände die Feststellungslast (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 12.04.2016 6 K 138/15, juris; FG München, Urteil vom 24.03.2016 7 K 1769/15, juris).
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