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FG Hamburg, 12.05.1997 - I 134/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 12.05.1997 - I 134/96
- BFH, 20.02.1998 - VI R 62/97
- BFH, 14.11.2000 - VI R 62/97
Papierfundstellen
- EFG 1997, 995
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 10.11.1977 - V R 67/75
Organisationsakt - Finanzgerichtliches Verfahren - Änderung der Zuständigkeit - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 10.06.1992 - I R 142/90
Prüfungszeitraum bei Umstufung vom Mittelbetrieb zum Großbetrieb
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 15.12.1971 - I R 5/69
Vorstandsmitglied - Bezüge - Beherrschende Stellung - Verdeckte …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Niedersachsen, 18.02.1997 - VIII 384/96
Finanzgerichtsordnung; Prozeßbevollmächtigter in Kindergeldsachen
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- BFH, 14.11.2000 - VI R 62/97
Kindergeld/-freibetrag: Ermittlung des Jahresgrenzbetrages
Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1997, 995 veröffentlichten Gründen statt. - FG Düsseldorf, 24.04.1998 - 14 K 3588/97
Als Aufwendungen für besondere Ausbildungszwecke
Der Senat geht davon aus, daß eine derartige abschließende Regelung nicht aus dem Gesetz folgt und nicht allein durch ein BMF-Schreiben begründet werden kann (ebenso: FG Hamburg, Urteil vom 12. Mai 1997 I 134/96, EFG 1997, 995).Es ist daher vielmehr dem gesetzgeberischen Willen Rechnung zu tragen, wonach Ausbildungsaufwand Einkünfte und Bezüge grundsätzlich nicht mindert (vgl. auch FG Hamburg, Urteil vom 12. Mai 1997 I 134/96 EFG 1997, 995).
- BFH, 23.11.2000 - VI R 93/99
Kindergeld; ausbildungsbedingter Mehrbedarf
Auch wenn es sich hierbei nicht um eine abschließende Regelung handele (ebenso: FG Hamburg, Urteil vom 12. Mai 1997 I 134/96, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1997, 995), könnten die vom Kläger geltend gemachten Aufwendungen für Fahrten des S zum Studienort sowie für Fachbücher und Schreibmaterial nicht als für besondere Ausbildungszwecke verwendet angesehen werden.
- BFH, 20.02.1998 - VI R 62/97
Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld
Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1997, 995 veröffentlicht. - FG Düsseldorf, 03.09.1998 - 14 K 7399/97
Kindergeld; Einkünftegrenze; Ausbildungskosten; besondere Ausbildungszwecke - …
Auch wenn es sich hierbei nicht um eine abschließende Regelung handelt (ebenso: FG Hamburg, Urteil vom 12. Mai 1997 I 134/96, EFG 1997, 995), können die vom Kläger geltend gemachten Aufwendungen für Fahrten des Sohnes zum Studienort sowie für Fachbücher und Schreibmaterial nicht als für besondere Ausbildungszwecke i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG verwendet angesehen werden. - FG Hamburg, 08.08.1997 - I 68/97
Unterhaltsleistungen des Ehegatten eines verheirateten Kindes
Hiergegen hat der Kläger rechtzeitig Widerspruch eingelegt, der - soweit Kindergeldansprüche ab 1.1.1996 betroffen sind - als Einspruch wirkt (vgl. hierzu das Senatsurteil vom 12.5.1997 - I 134/96 -, demnächst in EFG 1997, 995).