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   FG Hamburg, 13.08.2018 - 2 V 216/17   

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https://dejure.org/2018,32547
FG Hamburg, 13.08.2018 - 2 V 216/17 (https://dejure.org/2018,32547)
FG Hamburg, Entscheidung vom 13.08.2018 - 2 V 216/17 (https://dejure.org/2018,32547)
FG Hamburg, Entscheidung vom 13. August 2018 - 2 V 216/17 (https://dejure.org/2018,32547)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 4 Abs 1 EStG 2009, § 5 EStG 2009, § 146 AO, § 162 AO, § 69 FGO
    Aussetzung der Vollziehung: Schätzungsbefugnis bei nicht ordnungsmäßiger Buchführung

  • IWW

    EStG § 4 Abs. 1, EStG § 5, AO § 146, AO § 162, FGO § 69, FGO § 96
    EStG, AO, FGO

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung der Vollziehung: Schätzungsbefugnis bei nicht ordnungsmäßiger Buchführung

  • rechtsportal.de

    AO § 147 Abs. 1 Nr. 1 ; AO § 158 ; AO § 162 Abs. 2
    Einzelne Aufzeichnung eines jeden Barumsatzes nach Rechtsprechung des BFH für den Steuerpflichtigen als unzumutbar; Berufen eines Steuerpflichtigen auf die Unzumutbarkeit der Aufzeichnungsverpflichtung bei Vorliegen eines modernen PC-Kassensystems mit der Möglichkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Videoaufzeichnungen als zulässiges Beweismittel gegen den Steuerpflichtigen?

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Einkommensteuer - Schätzungsbefugnis: Keine Unzumutbarkeit der Aufzeichnunsgverpflichtung eines bargeldintensiven Betriebes bei modernem PC-Kassensystem - fehlende Programierprotokolle

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 25.03.2015 - X R 20/13

    Anforderungen an die Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs

    Auszug aus FG Hamburg, 13.08.2018 - 2 V 216/17
    Jedenfalls dann, wenn wie vorwiegend Bargeschäfte getätigt werden, können Mängel bei der Dokumentation der Kassenprogrammierung als gewichtiger Mangel der gesamten Buchführung die Ordnungsmäßigkeit nehmen, mithin zur Vollschätzung berechtigen (BFH-Urteil vom 25. März 2015 X R 20/13, BStBl II 2015, 743).

    Steht hingegen fest, dass die Buchführung aus formellen und materiellen Gründen unrichtig ist und übersteigt die nachgewiesene materielle Unrichtigkeit der Buchführung eine von den Umständen des Einzelfalls abhängige Bagatellschwelle, können die Ergebnisse eines Zeitreihenvergleichs auch für die Ermittlung der erforderlichen Hinzuschätzung der Höhe nach herangezogen werden, sofern sich im Einzelfall keine andere Schätzungsmethode aufdrängt, die tendenziell zu genaueren Ergebnissen führt und mit vertretbarem Aufwand einsetzbar ist (BFH-Urteil vom 25. März 2015 X R 20/13, BStBl II 2015, 743).

  • BFH, 03.02.1993 - I B 90/92

    Zum Gestaltungsmißbrauch bei der Veräußerung von GmbH-Anteilen durch deren nicht

    Auszug aus FG Hamburg, 13.08.2018 - 2 V 216/17
    Solche sind gegeben, wenn bei summarischer Prüfung neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen und/oder Unklarheiten in der Beurteilung einer Tatfrage bewirken (st. Rspr., vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. Februar 2005 I B 208/04, BStBl II 2005, 351; vom 3. Februar 1993 I B 90/92, BStBl II 1993, 426).
  • BFH, 01.10.1992 - IV R 34/90

    Auswirkungen eines groben Schätzfehlers des Finanzamts

    Auszug aus FG Hamburg, 13.08.2018 - 2 V 216/17
    Die Schätzung muss sich allerdings in dem durch die Umstände des Falles gezogenen Schätzungsrahmen halten (vgl. BFH-Urteil vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90, BStBl II 1993, 259).
  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

    Auszug aus FG Hamburg, 13.08.2018 - 2 V 216/17
    Schätzergebnisse müssen darüber hinaus wirtschaftlich vernünftig und möglich sein (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BStBl II 1986, 226).
  • BFH, 03.02.2005 - I B 208/04

    Ausschluss des Ausgleichs von Verlusten aus stillen Beteiligungen an

    Auszug aus FG Hamburg, 13.08.2018 - 2 V 216/17
    Solche sind gegeben, wenn bei summarischer Prüfung neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen und/oder Unklarheiten in der Beurteilung einer Tatfrage bewirken (st. Rspr., vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. Februar 2005 I B 208/04, BStBl II 2005, 351; vom 3. Februar 1993 I B 90/92, BStBl II 1993, 426).
  • BFH, 20.03.2002 - IX S 27/00

    AdV; Sicherheitsleistung

    Auszug aus FG Hamburg, 13.08.2018 - 2 V 216/17
    Es ist Sache der Beteiligten, die entscheidungserheblichen Tatsachen darzulegen und glaubhaft zu machen, soweit ihre Mitwirkungspflicht reicht (BFH-Beschluss vom 20. März 2002 IX S 27/00, BFH/NV 2002, 809 m. w. N.).
  • FG Bremen, 17.01.2007 - 2 K 229/04

    Befugnis des Finanzgerichts zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei nicht

    Auszug aus FG Hamburg, 13.08.2018 - 2 V 216/17
    Die Wahl der Schätzungsmethode richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles (vgl. z. B. FG Bremen, Urteil vom 17. Januar 2007 2 K 229/04, EFG 2008, 8).
  • BFH, 12.05.1966 - IV 472/60
    Auszug aus FG Hamburg, 13.08.2018 - 2 V 216/17
    Der BFH hat zwar die Einzelaufzeichnungspflicht für Einzelhandelsgeschäfte dahingehend eingeschränkt, dass die baren Betriebseinnahmen in der Regel nicht einzeln aufgezeichnet zu werden brauchen (vgl. BFH-Urteil vom 12. Mai 1966 IV 472/60, BStBl III 1966, 371).
  • BGH, 28.07.2010 - 1 StR 643/09

    Steuerhinterziehung (Schätzung des Taterfolges: konkrete und pauschale Schätzung;

    Auszug aus FG Hamburg, 13.08.2018 - 2 V 216/17
    Damit hat er sich an der oberen und für die Antragstellerin günstigen Grenze eines Gutachten des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart gehalten (vgl. LG Stuttgart 13 KLs 142 Js 104750/05 vom 22. Juli 2009, juris; BGH-Urteil vom 28. Juli 2010 1 StR 643/09, wistra 2011, 28).
  • LG Stuttgart, 22.07.2009 - 13 KLs 142 Js 104750/05
    Auszug aus FG Hamburg, 13.08.2018 - 2 V 216/17
    Damit hat er sich an der oberen und für die Antragstellerin günstigen Grenze eines Gutachten des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart gehalten (vgl. LG Stuttgart 13 KLs 142 Js 104750/05 vom 22. Juli 2009, juris; BGH-Urteil vom 28. Juli 2010 1 StR 643/09, wistra 2011, 28).
  • BFH, 16.12.2014 - X R 29/13

    Aufforderung des Finanzamts zur Vorlage von elektronischen Daten - Pflicht eines

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