Rechtsprechung
FG Hamburg, 14.01.2003 - VI 152/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abzugsbeschränkung für Verluste aus Vermietung und Veräußerung US-amerikanischen Grundbesitzes (1991)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Abzugsbeschränkung für Verluste aus Vermietung und Veräußerung US-amerikanischen Grundbesitzes (1991)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abzugsbeschränkung für Verluste aus Vermietung und Veräußerung US-amerikanischen Grundbesitzes (1991); Abzugsbeschränkung für Verluste aus Vermietung und Veräußerung US-amerikanischen Grundbesitzes
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 07.11.2000 - III R 7/97
Bezeichnung der zulagenbegünstigten Wirtschaftsgüter
Auszug aus FG Hamburg, 14.01.2003 - VI 152/01
Der Prozessbevollmächtigte der Klägerin hat - wie auch der Beklagtenvertreter - ausdrücklich, klar und vorbehaltlos und damit wirksam im Beweisaufnahmetermin am 8. Oktober 2002 sein Einverständnis mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung erklärt (vgl. BFH-Urteil v. 07.11.2000, III R 7/97, BFHE 193, 219 , BFH/NV 2001, 558 BStBl II 2001, 200;… BFH-Urteil vom 2. März 1990 III R 123/86, BFH/NV 1990, 793).Offenbare, insbesondere auf einem Versprechen, Verschreiben oder sonstigem Versehen beruhende Irrtümer können allenfalls dann richtiggestellt werden, wenn sie dem Empfänger der Erklärung bekannt oder erkennbar waren (vgl. BFH-Urteil v. 07.11.2000, a.a.O.; BGH-Urteil vom 08.03.1988, VI ZR 234/87, NJW 1988, 2540 , unter I. 3. der Gründe, m.w.N.; Rosenberg/Schwab/Gottwald, a.a.O., § 65 V 1; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung , 59. Aufl., Grdz.
- BFH, 19.10.2000 - III R 100/96
Widerruf des Verzichts auf mündliche Verhandlung; Abgrenzung nicht …
Auszug aus FG Hamburg, 14.01.2003 - VI 152/01
Da die Möglichkeit, dass die Vereinbarung nicht umgesetzt würde, beim Verzicht auf mündliche Verhandlung bedacht wurde - anderenfalls hätte es einer mündliche Verhandlung ohnehin nicht bedurft, weil dann lediglich Einstellungs- bzw. Kostenbeschlüsse veranlasst gewesen wären - liegt auch keine wesentliche Änderung der Prozesslage vor, die ausnahmsweise zum Widerruf der Einwilligung zur Entscheidung ohne mündliche Verhandlung berechtigen kann (BFH-Urteil vom 19.10.2000, III R 100/96, BFH/NV 2001, 487 ;… BFH-Beschluss vom 05.10.2000 - V B 74/00, BFH/NV 2001, 330 ). - BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98
gewerblicher Grundstückshandel
Auszug aus FG Hamburg, 14.01.2003 - VI 152/01
Dies gilt regelmäßig auch dann, wenn der Veräußerer die Wohnobjekte selbst errichtet hat (BFH-Beschluss vom 10.12.2001, GrS 1/98, BFHE 197, 240 , BStBl II 2002, 291, BFH/NV 2002, 587 ).
- BFH, 08.06.1994 - IV R 9/94
Irrtum über die Unwiderruflichkeit eines wirksam erklärten Anhörungsverzichts
Auszug aus FG Hamburg, 14.01.2003 - VI 152/01
Die Einverständniserklärung ist eine einseitige, gestaltende Prozesshandlung, die grundsätzlich im Interesse einer eindeutigen und klaren prozessrechtlichen Lage nicht frei widerrufen werden kann (vgl. BFH-Beschluss vom 8. Juni 1994 IV R 9/94, BFH/NV 1995, 129, m.w.N). - BFH, 18.07.2001 - I R 70/00
Verluste einer ausländischen Betriebsstätte
Auszug aus FG Hamburg, 14.01.2003 - VI 152/01
Das Gericht folgt dabei dem BFH-Urteil vom 18.07.2001 ( I R 70/00, BFH/NV 2002, 91 , m.w.N.) wonach der Handel mit Grundstücken nicht dem Begriff "Lieferung von Waren" i.S. des § 5 Satz 1 AIG unterfällt. - BFH, 05.10.2000 - V B 74/00
Verzicht auf mündliche Verhandlung; Widerruf
Auszug aus FG Hamburg, 14.01.2003 - VI 152/01
Da die Möglichkeit, dass die Vereinbarung nicht umgesetzt würde, beim Verzicht auf mündliche Verhandlung bedacht wurde - anderenfalls hätte es einer mündliche Verhandlung ohnehin nicht bedurft, weil dann lediglich Einstellungs- bzw. Kostenbeschlüsse veranlasst gewesen wären - liegt auch keine wesentliche Änderung der Prozesslage vor, die ausnahmsweise zum Widerruf der Einwilligung zur Entscheidung ohne mündliche Verhandlung berechtigen kann (…BFH-Urteil vom 19.10.2000, III R 100/96, BFH/NV 2001, 487 ; BFH-Beschluss vom 05.10.2000 - V B 74/00, BFH/NV 2001, 330 ). - BFH, 02.03.1990 - III R 123/86
Irrtümliche Annahme eines Verzichts auf eine mündliche Verhandlung und …
Auszug aus FG Hamburg, 14.01.2003 - VI 152/01
Der Prozessbevollmächtigte der Klägerin hat - wie auch der Beklagtenvertreter - ausdrücklich, klar und vorbehaltlos und damit wirksam im Beweisaufnahmetermin am 8. Oktober 2002 sein Einverständnis mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung erklärt (…vgl. BFH-Urteil v. 07.11.2000, III R 7/97, BFHE 193, 219 , BFH/NV 2001, 558 BStBl II 2001, 200; BFH-Urteil vom 2. März 1990 III R 123/86, BFH/NV 1990, 793). - BGH, 08.03.1988 - VI ZR 234/87
Berufungsbeschwer bei Abweisung der Direktklage gegen einen …
Auszug aus FG Hamburg, 14.01.2003 - VI 152/01
Offenbare, insbesondere auf einem Versprechen, Verschreiben oder sonstigem Versehen beruhende Irrtümer können allenfalls dann richtiggestellt werden, wenn sie dem Empfänger der Erklärung bekannt oder erkennbar waren (vgl. BFH-Urteil v. 07.11.2000, a.a.O.; BGH-Urteil vom 08.03.1988, VI ZR 234/87, NJW 1988, 2540 , unter I. 3. der Gründe, m.w.N.; Rosenberg/Schwab/Gottwald, a.a.O., § 65 V 1; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung , 59. Aufl., Grdz.
- FG Düsseldorf, 22.10.2007 - 3 V 1703/07
Erbringung stationärer wahlärztlicher Leistungen eines Chefarztes als …
Aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs VI 152/01 ergebe sich, dass folgende Merkmale für ein Vorliegen von Arbeitslohn sprächen: Die Erbringung der wahlärztlichen Leistungen gehöre zu den vertraglich geschuldeten Dienstaufgaben des Arztes.