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   FG Hamburg, 14.01.2005 - II 259/03   

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https://dejure.org/2005,25585
FG Hamburg, 14.01.2005 - II 259/03 (https://dejure.org/2005,25585)
FG Hamburg, Entscheidung vom 14.01.2005 - II 259/03 (https://dejure.org/2005,25585)
FG Hamburg, Entscheidung vom 14. Januar 2005 - II 259/03 (https://dejure.org/2005,25585)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 227; AO § 240
    Erlass von Säumniszinsen in voller Höhe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erlass von Säumniszinsen in voller Höhe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestehen einer Pflicht zum Erlass von Säumniszuschlägen ; Möglichkeit des Erlasses in voller Höhe bei besonderen Gründen persönlicher oder sachlicher Billigkeit

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 19.12.2000 - VII R 63/99

    Haftung der Vertreter für Säumniszuschläge

    Auszug aus FG Hamburg, 14.01.2005 - II 259/03
    Insofern bedarf es aber zusätzlicher besonderer Gründe persönlicher oder sachlicher Billigkeit (BFH, Urteil vom 27.11.2001, X R 134/98 a.a.O.; BFH, Urteil vom 19.12.2000, VII R 63/99, BStBl II 2001, 217 ).

    Insoweit kann es von Bedeutung sein, wenn im Zeitpunkt der Fälligkeit der nicht pünktlich entrichteten Steuerforderung ein Steuererlass in Bezug auf die Hauptforderung oder ein Verzicht auf die Festsetzung von Stundungszinsen aus Billigkeitsgründen gerechtfertigt gewesen wäre (BFH, Urteil vom 19.12.2000 a.a.O., Urteil vom 07.07.1999 a.a.O.).

    Persönliche Billigkeitsgründe in der Person des Steuerschuldners sind anzuerkennen, wenn die Steuererhebung die wirtschaftliche oder persönliche Existenz des Steuerpflichtigen vernichten oder ernstlich gefährden würde (BFH, Urteil vom 19.12.2000, VII R 63/99, a.a.O.).

  • BFH, 27.09.2001 - X R 134/98

    Baukindergeld für behindertes Kind bei Heimunterbringung

    Auszug aus FG Hamburg, 14.01.2005 - II 259/03
    In keinem Fall darf es Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis selbst erlassen (BFH, Urteil vom 27.11.2001, X R 134/98, BStBl II 2002, 177).

    Sie sind nur zur Hälfte zu erlassen, denn ein säumiger Steuerpflichtiger soll grundsätzlich nicht besser stehen als ein Steuerpflichtiger, dem Aussetzung der Vollziehung oder Stundung gewährt wurde (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH, Urteil vom 27.11.2001, X R 134/98 BStBl II 2002, 176 ).

    Insofern bedarf es aber zusätzlicher besonderer Gründe persönlicher oder sachlicher Billigkeit (BFH, Urteil vom 27.11.2001, X R 134/98 a.a.O.; BFH, Urteil vom 19.12.2000, VII R 63/99, BStBl II 2001, 217 ).

  • BFH, 29.08.1991 - V R 78/86

    Erhebung der vollen Säumniszuschläge kann - nach vorher abgelehnter Aussetzung

    Auszug aus FG Hamburg, 14.01.2005 - II 259/03
    Verwirkte Säumniszuschläge treten an die Stelle von Stundungs- oder Aussetzungszinsen (BFH, Urteil vom 29.08.1991, V R 78/86, BStBl II 1991, 906, 908); anders als Aussetzungszinsen fallen sie allerdings auch dann an, wenn das Rechtsmittel erfolgreich ist (BFH, Urteil vom 07.07.1999, X R 87/96, NV 2000, 161).
  • BFH, 16.07.1997 - XI R 32/96

    Das FA ist regelmäßig nicht verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit und

    Auszug aus FG Hamburg, 14.01.2005 - II 259/03
    Allerdings ist auch bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gerade auch unter dem Gesichtspunkt des Übermaßverbots (BFH, Urteil vom 16.07.1997, XI R 32/96, BStBl II 1998, 7 ,8) ein weitergehender Erlass der Säumniszuschläge möglich.
  • BFH, 07.07.1999 - X R 87/96

    Erlass von Säumniszuschlägen

    Auszug aus FG Hamburg, 14.01.2005 - II 259/03
    Verwirkte Säumniszuschläge treten an die Stelle von Stundungs- oder Aussetzungszinsen (BFH, Urteil vom 29.08.1991, V R 78/86, BStBl II 1991, 906, 908); anders als Aussetzungszinsen fallen sie allerdings auch dann an, wenn das Rechtsmittel erfolgreich ist (BFH, Urteil vom 07.07.1999, X R 87/96, NV 2000, 161).
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