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   FG Hamburg, 14.06.2007 - 5 K 99/06   

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https://dejure.org/2007,31917
FG Hamburg, 14.06.2007 - 5 K 99/06 (https://dejure.org/2007,31917)
FG Hamburg, Entscheidung vom 14.06.2007 - 5 K 99/06 (https://dejure.org/2007,31917)
FG Hamburg, Entscheidung vom 14. Juni 2007 - 5 K 99/06 (https://dejure.org/2007,31917)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsvoraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Geschäftsführers und persönlich haftenden Gesellschafters

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Haftungsvoraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Geschäftsführers und persönlich haftenden Gesellschafters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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  • BVerfG, 29.11.1996 - 2 BvR 1157/93

    Verfassungswidrigkeit des Einwendungsausschlusses bei steuerlichen

    Auszug aus FG Hamburg, 14.06.2007 - 5 K 99/06
    Im Übrigen muss ein Haftungsschuldner die unanfechtbare Festsetzung der Erstschuld, hier die Festsetzung der UST gegenüber der Gesellschaft, entsprechend § 166 AO gegen sich geltend lassen, weil er als Geschäftsführer in der Lage gewesen wäre, die Umsatzsteuerbescheide und die Festsetzung der Nebenleistungen anzufechten (Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 29.11.1996 II B VR 1157/93, BStBl II 1997, 415 [419]; BFH-Urteil vom 24.8.2004 VII R 50/03, BStBl II 2005, 127; Kruse in Tipke/Kruse, AO , § 191 Rz. 133 m.w.N.).
  • BFH, 24.08.2004 - VII R 50/03

    Geschäftsführerhaftung und Bestandskraft einer unzutreffenden Lohnsteueranmeldung

    Auszug aus FG Hamburg, 14.06.2007 - 5 K 99/06
    Im Übrigen muss ein Haftungsschuldner die unanfechtbare Festsetzung der Erstschuld, hier die Festsetzung der UST gegenüber der Gesellschaft, entsprechend § 166 AO gegen sich geltend lassen, weil er als Geschäftsführer in der Lage gewesen wäre, die Umsatzsteuerbescheide und die Festsetzung der Nebenleistungen anzufechten (Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 29.11.1996 II B VR 1157/93, BStBl II 1997, 415 [419]; BFH-Urteil vom 24.8.2004 VII R 50/03, BStBl II 2005, 127; Kruse in Tipke/Kruse, AO , § 191 Rz. 133 m.w.N.).
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