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   FG Hamburg, 14.08.2002 - V 285/01   

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https://dejure.org/2002,12514
FG Hamburg, 14.08.2002 - V 285/01 (https://dejure.org/2002,12514)
FG Hamburg, Entscheidung vom 14.08.2002 - V 285/01 (https://dejure.org/2002,12514)
FG Hamburg, Entscheidung vom 14. August 2002 - V 285/01 (https://dejure.org/2002,12514)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwZG § 15; ZPO § 767
    Keine Vollstreckungsgegenklage - § 767 ZPO - im steuerlichen Vollstreckungsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Vollstreckungsgegenklage (§ 767 ZPO) im steuerlichen Vollstrekkungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 01.07.1987 - II B 204/86

    Begehren der Feststellung eines Vermögenssteuerbescheids als

    Auszug aus FG Hamburg, 14.08.2002 - V 285/01
    Die Feststellung, dass ein Verwaltungsakt - mangels ordnungsgemäßer Bekanntgabe - nicht wirksam geworden ist, richtet sich aber auf das Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses (Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - Urteil vom 21.11.1986 8 C 127/84, BStBl II 1987, 472; BFH Beschluss vom 1.7.1987 II B 204/86, BFH/NV 1988, 50).

    Die Gleichartigkeit beider Fallgestaltungen zeigt sich auch darin, dass das Feststellungsinteresse (§ 41 Abs. 1 FGO ) bei der nicht ordnungsgemäßen Bekanntgabe des Verwaltungsaktes aufgrund des von diesem gleichwohl ausgehenden Rechtsscheins grundsätzlich ebenso ohne weiteres bejaht werden kann wie im Fall eines nichtigen Verwaltungsaktes, während es ansonsten besonderer Darlegungen bedarf (vgl. BVerwG-Urteil vom 21.11.1986 8 C 127/84, a.a.O., und BFH-Beschluss vom 1.7.1987 II B 204/86, a.a.O.; BFH-Urteil vom 25.2.1999 IV R 36/98, BFH/NV 1999, 1117 ).

  • BFH, 11.09.1989 - VII B 129/89

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine sog. Vollstreckungsgegenklage

    Auszug aus FG Hamburg, 14.08.2002 - V 285/01
    Die Vollstreckungsgegenklage ist aber, wie der Bundesfinanzhof - BFH - wiederholt entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 14.6.1988 VII B 15/88, BFH/NV 1989, 75; vom 11.9.1989 VII B 129/89, BFH/NV 1990, 212), im steuerlichen Vollstrekkungsverfahren nicht zulässig.

    Das bedeutet, dass eine Klage wie die Vollstreckungsgegenklage, mit der Rechte losgelöst von einer vorangegangenen Verwaltungsentscheidung geltend gemacht werden können, für die Geltendmachung der Rechte nach § 257 Abs. 1 AO nicht geeignet ist (BFH-Beschluss vom 11.9.1989 VII B 129/89, a.a.O).

  • BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 127.84

    Feststellungsklage - Steuerbescheid - Mangelnde Bekanntgabe - Nichtakt -

    Auszug aus FG Hamburg, 14.08.2002 - V 285/01
    Die Feststellung, dass ein Verwaltungsakt - mangels ordnungsgemäßer Bekanntgabe - nicht wirksam geworden ist, richtet sich aber auf das Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses (Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - Urteil vom 21.11.1986 8 C 127/84, BStBl II 1987, 472; BFH Beschluss vom 1.7.1987 II B 204/86, BFH/NV 1988, 50).

    Die Gleichartigkeit beider Fallgestaltungen zeigt sich auch darin, dass das Feststellungsinteresse (§ 41 Abs. 1 FGO ) bei der nicht ordnungsgemäßen Bekanntgabe des Verwaltungsaktes aufgrund des von diesem gleichwohl ausgehenden Rechtsscheins grundsätzlich ebenso ohne weiteres bejaht werden kann wie im Fall eines nichtigen Verwaltungsaktes, während es ansonsten besonderer Darlegungen bedarf (vgl. BVerwG-Urteil vom 21.11.1986 8 C 127/84, a.a.O., und BFH-Beschluss vom 1.7.1987 II B 204/86, a.a.O.; BFH-Urteil vom 25.2.1999 IV R 36/98, BFH/NV 1999, 1117 ).

  • BFH, 13.03.1973 - VII R 53/70

    Zustellung an Steuerpflichtigen - Wohnsitz - Geltungsbereich des Grundgesetzes -

    Auszug aus FG Hamburg, 14.08.2002 - V 285/01
    Dies allein ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ausreichend, um der behördlichen Ermittlungspflicht zu genügen (vgl. insbesondere BFH-Urteil vom 13.3.1973 VII R 53/70, BStBl II 1973, 644; Beermann a.a.O. § 15 Rdn. 1 Fn. 6).
  • BFH, 14.06.1988 - VII B 15/88

    Zulässigkeit einer Umdeutung des ausdrücklichen Antrags auf Aussetzung der

    Auszug aus FG Hamburg, 14.08.2002 - V 285/01
    Die Vollstreckungsgegenklage ist aber, wie der Bundesfinanzhof - BFH - wiederholt entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 14.6.1988 VII B 15/88, BFH/NV 1989, 75; vom 11.9.1989 VII B 129/89, BFH/NV 1990, 212), im steuerlichen Vollstrekkungsverfahren nicht zulässig.
  • BFH, 04.08.1992 - VII B 93/92

    Anforderungen an die Prüfungspflicht eines Finanzamtes hinsichtlich der Verfügung

    Auszug aus FG Hamburg, 14.08.2002 - V 285/01
    Seiner entsprechenden Prüfungspflicht genügt das FA allerdings, wenn es versucht, die Anschrift des Steuerpflichtigen durch die Polizei oder das Einwohnermeldeamt zu ermitteln (vgl. BFH-Beschluss vom 4.8.1992 VII B 93/92, BFH/NV 1993, 701).
  • BFH, 22.11.1990 - III B 300/90

    Beschwerde gegen die Anordnung der öffentlichen Zustellung

    Auszug aus FG Hamburg, 14.08.2002 - V 285/01
    Zustellung ist die formalisierte Bekanntgabe eines schriftlichen Verwaltungsaktes, einer Gerichtsentscheidung oder eines sonstigen Schriftstückes (vgl. BFH-Beschluss vom 22.11.1990 III B 300/90, BFH/NV 1991, 335).
  • BFH, 01.12.1988 - V R 125/83

    Unwirksamkeit von Steuerbescheiden wegen fehlerhafter Zustellung - Bekanntgabe

    Auszug aus FG Hamburg, 14.08.2002 - V 285/01
    Der Rechtsschein eines ordnungsgemäß bekannt gegebenen und damit wirksam gewordenen Verwaltungsaktes kann durch eine Feststellungsklage beseitigt werden; sie richtet sich auf die Feststellung des Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses i.S. von § 41 Abs. 1 erste Alternative FGO (vgl. BFH-Urteile vom 25.5.1976 VIII R 66/74, BFHE 119, 36 , BStBl II 1976, 606, und vom 1.12.1988 V R 125/83, BFH/NV 1989, 523).
  • BFH, 19.06.1991 - I R 77/89

    Bei Zustellungen durch die Post erfolgt die Bekanntgabe im Zeitpunkt der

    Auszug aus FG Hamburg, 14.08.2002 - V 285/01
    Sie soll die Nämlichkeit und den unveränderten Inhalt der Sendung gewährleisten, deren Zustellung mit oder ohne Übergabe an den Adressaten gemäß § 3 Abs. 2 VwZG beurkundet wird (vgl. BFH-Urteile vom 12.1.1990 VI R 137/86, BFHE 160, 103, BStBl II 1990, 602; vom 19.6.1991 I R 77/89, BFHE 165, 5, BStBl II 1991, 826).
  • BGH, 06.04.1992 - II ZR 242/91

    Wiedereinsetzung bei öffentlicher Urteilszustellung in Kenntnis des

    Auszug aus FG Hamburg, 14.08.2002 - V 285/01
    Die Zustellungsfiktion der öffentlichen Bekanntmachung war damit verfahrensrechtlich zu rechtfertigen, da eine andere Art. der Zustellung wegen des unbekannten Aufenthalts des Klägers aus sachlichen Gründen nicht durchführbar war (vgl. Bundesgerichtshof - BGH - Urteil vom 6.4.1992 II ZR 242/91, NJW 1992, 2280 ).
  • BFH, 25.02.1999 - IV R 36/98

    Erneute Bekanntgabe eines VA aufgrund nicht ordnungsgemäßer vorheriger

  • BFH, 12.01.1990 - VI R 137/86

    Zur Wirksamkeit der förmlichen Zustellung eines Steuerbescheides

  • BFH, 25.05.1976 - VIII R 66/74

    Klage - Feststellung der Nichtigkeit - Einheitlicher Steuerbescheid -

  • BFH, 17.09.1992 - V R 17/86

    Erlaß von Steuerbescheiden an eine KG nach Umwandlung - Ersatz eines

  • FG Hamburg, 05.02.2002 - V 286/01

    Vorläufiger Rechtsschutz im finanzgerichtlichen Verfahren

  • BFH, 25.10.1995 - I R 16/95

    Notwendiger Inhalt einer ausgehängten Benachrichtigung über öffentliche

  • FG Sachsen, 27.10.2005 - 3 V 248/05

    Voraussetzungen einer öffentlichen Zustellung an einen in Rumänien ansässigen

    Zwar kann der Vermerk der Sachbearbeiterin des FA vom 3. November 2003 über ein Telefonat mit dem damaligen Bevollmächtigten der ASt so verstanden werden, als lege dieser sein Mandat nieder (vgl. zu einer solchen Konstellation FG Hamburg, Urteil vom 14. August 2002 V 285/01, juris).
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