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   FG Hamburg, 15.05.2002 - I 127/99   

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https://dejure.org/2002,20641
FG Hamburg, 15.05.2002 - I 127/99 (https://dejure.org/2002,20641)
FG Hamburg, Entscheidung vom 15.05.2002 - I 127/99 (https://dejure.org/2002,20641)
FG Hamburg, Entscheidung vom 15. Mai 2002 - I 127/99 (https://dejure.org/2002,20641)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 135; FördG § 3 Satz 2 Nr. 1
    Kriterien für die Bezugsfertigkeit einer Wohnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kriterien für die Bezugsfertigkeit einer Wohnung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 09.12.1997 - X B 213/96

    Fertigstellung einer Wohnung

    Auszug aus FG Hamburg, 15.05.2002 - I 127/99
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Frage, wann ein Gebäude/eine Wohnung fertiggestellt worden ist, an Hand objektiver Kriterien unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung zu entscheiden (Bundesfinanzhof (BFH), Beschluss vom 03.02.2000 X B 213/96 BFH/NV 1998, 698 m.w.N.).
  • BFH, 25.07.1980 - III R 46/78

    Begriff der Wohnung bei der Abgrenzung Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus

    Auszug aus FG Hamburg, 15.05.2002 - I 127/99
    Derartige Gegenstände werden nach der Lebenserfahrung häufig erst unmittelbar vor dem tatsächlichen Bezug der Wohnung mit Rücksicht auf die persönlichen Gestaltungswünsche des Eigentümers oder des Mieters eingebaut (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 25.07.1980 III R 46/78 BStBl II 1981, 152).
  • BFH, 16.12.1988 - III R 186/83

    Bei Fertigstellung eines einheitlich geplanten und genehmigten Gebäudes nach dem

    Auszug aus FG Hamburg, 15.05.2002 - I 127/99
    Wohnungen können im allgemeinen als fertiggestellt/bezugsfertig angesehen werden, wenn die Türen und Fenster eingebaut, Anschlüsse für Strom- und Wasserversorgung, die Heizung sowie sanitäre Einrichtungen vorhanden sind und die Möglichkeit zur Einrichtung einer Küche besteht (BFH, Urteil vom 16.12.1988 III R 186/83, BFHE 155, 450, BStBl II 1989, 203).
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