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   FG Hamburg, 16.08.2000 - VII 252/97   

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https://dejure.org/2000,9844
FG Hamburg, 16.08.2000 - VII 252/97 (https://dejure.org/2000,9844)
FG Hamburg, Entscheidung vom 16.08.2000 - VII 252/97 (https://dejure.org/2000,9844)
FG Hamburg, Entscheidung vom 16. August 2000 - VII 252/97 (https://dejure.org/2000,9844)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablösung von obligatorischen Nutzungsrechten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Nutzungsvorbehalt - Ablösung als nachträgliche Anschaffungskosten

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Ablösung von obligatorischen Nutzungsrechten als Erfüllung von Nachlaßverbindlichkeiten oder Anschaffungskosten des Grundstücks?

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 1312
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus FG Hamburg, 16.08.2000 - VII 252/97
    Diese steuerrechtliche Würdigung befinde sich in Übereinstimmung zur Rechtsprechung des Großen Senats (BStBl II 1990, 847 ), wonach der Übernehmer eines Grundstücks, das mit einem Vorbehaltsnießbrauch belastet sei, von vornherein das um das Nutzungsrecht geminderte Vermögen erhalte.
  • BFH, 02.09.1988 - III R 53/84

    Bewegliche Wirtschaftsgüter sind im Investitionszulagenrecht auch dann erst mit

    Auszug aus FG Hamburg, 16.08.2000 - VII 252/97
    Die wirtschaftliche Verfügungsmacht wird in der Regel dadurch erlangt, dass Eigenbesitz, Gefahr, Nutzen und Lasten auf den Erwerber übergehen (BFH-Urteile vom 28.4.1977 IV R 163/75, BStBl II 1977, 553 ; vom 2.9.1988 III R 53/84, BStBl II 1988, 1009 ).
  • BFH, 26.06.1991 - XI R 4/85

    Beurteilung eines Erwerbs eines Einfamilienhauses im Rahmen der

    Auszug aus FG Hamburg, 16.08.2000 - VII 252/97
    Dementsprechend sind Aufwendungen zur Befreiung eines Grundstücks von dinglichen Belastungen in der Rechtsprechung des BFH auch regelmäßig als - nachträgliche - Anschaffungskosten des Grundstücks angesehen worden (BFH-Urteile vom 21.12.1982 VIII R 215/78, BStBl II 1983, 410 : Aufwendungen zur Löschung eines Erbbaurechtes; vom 26.6.1991 XI R 4/85, BFH/NV 1991, 681: Zahlung zur Ablösung eines Vermächtnisnießbrauchs durch Miterben; vom 28.11.1991 XI R 2/87, BStBl II 1992, 381 : Kosten der Ablösung eines Wohnrechtes eines Miterben; vom 21.7.1992 IX R 14/89, BStBl II 1993, 484 : Zahlung zur Ablösung eines aufgrund eines Vermächtnisses eingeräumten Wohnungsrechts; vom 15.12.1992 IX R 323/87, BStBl II 1993, 297: Zahlung zur Ablösung eines dinglichen Wohnungsrechts).
  • BFH, 22.08.1966 - GrS 2/66
    Auszug aus FG Hamburg, 16.08.2000 - VII 252/97
    Erwerben bedeutet nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BFH vom 22.8.1966 GrS 2/66, BStBl III 1966, 672) das Überführen eines Gegenstandes von der fremden in die eigene wirtschaftliche Verfügungsmacht.
  • BFH, 28.04.1977 - IV R 163/75

    Sonderabschreibungen nach § 3 ZRFG bei der Anschaffung neu errichteter

    Auszug aus FG Hamburg, 16.08.2000 - VII 252/97
    Die wirtschaftliche Verfügungsmacht wird in der Regel dadurch erlangt, dass Eigenbesitz, Gefahr, Nutzen und Lasten auf den Erwerber übergehen (BFH-Urteile vom 28.4.1977 IV R 163/75, BStBl II 1977, 553 ; vom 2.9.1988 III R 53/84, BStBl II 1988, 1009 ).
  • BFH, 21.07.1992 - IX R 14/89

    Anschaffungskosten durch Zahlungen zur Ablösung eines Wohnungsrechts

    Auszug aus FG Hamburg, 16.08.2000 - VII 252/97
    Dementsprechend sind Aufwendungen zur Befreiung eines Grundstücks von dinglichen Belastungen in der Rechtsprechung des BFH auch regelmäßig als - nachträgliche - Anschaffungskosten des Grundstücks angesehen worden (BFH-Urteile vom 21.12.1982 VIII R 215/78, BStBl II 1983, 410 : Aufwendungen zur Löschung eines Erbbaurechtes; vom 26.6.1991 XI R 4/85, BFH/NV 1991, 681: Zahlung zur Ablösung eines Vermächtnisnießbrauchs durch Miterben; vom 28.11.1991 XI R 2/87, BStBl II 1992, 381 : Kosten der Ablösung eines Wohnrechtes eines Miterben; vom 21.7.1992 IX R 14/89, BStBl II 1993, 484 : Zahlung zur Ablösung eines aufgrund eines Vermächtnisses eingeräumten Wohnungsrechts; vom 15.12.1992 IX R 323/87, BStBl II 1993, 297: Zahlung zur Ablösung eines dinglichen Wohnungsrechts).
  • FG Düsseldorf, 11.12.1989 - 5 V 243/89

    Einkommensteuer; Ablösung eines Nießbrauchsvermächtnisses

    Auszug aus FG Hamburg, 16.08.2000 - VII 252/97
    Eine solche ist nur die Pflicht zur Erfüllung des Vermächtnisanspruchs nach § 2174 BGB selbst (vgl. FG Düsseldorf Beschluss vom 11.2.1989 5 V 243/89 A (E), EFG 1990, 169).
  • BFH, 15.12.1992 - IX R 323/87

    Anschaffungskosten umfassen Ablösung eines dinglichen Wohnungsrechts

    Auszug aus FG Hamburg, 16.08.2000 - VII 252/97
    Dementsprechend sind Aufwendungen zur Befreiung eines Grundstücks von dinglichen Belastungen in der Rechtsprechung des BFH auch regelmäßig als - nachträgliche - Anschaffungskosten des Grundstücks angesehen worden (BFH-Urteile vom 21.12.1982 VIII R 215/78, BStBl II 1983, 410 : Aufwendungen zur Löschung eines Erbbaurechtes; vom 26.6.1991 XI R 4/85, BFH/NV 1991, 681: Zahlung zur Ablösung eines Vermächtnisnießbrauchs durch Miterben; vom 28.11.1991 XI R 2/87, BStBl II 1992, 381 : Kosten der Ablösung eines Wohnrechtes eines Miterben; vom 21.7.1992 IX R 14/89, BStBl II 1993, 484 : Zahlung zur Ablösung eines aufgrund eines Vermächtnisses eingeräumten Wohnungsrechts; vom 15.12.1992 IX R 323/87, BStBl II 1993, 297: Zahlung zur Ablösung eines dinglichen Wohnungsrechts).
  • RG, 03.02.1908 - V 261/07

    Nießbrauch.

    Auszug aus FG Hamburg, 16.08.2000 - VII 252/97
    Der Wille der Erblasserin war damit auf die Begründung eines Rechts unmittelbar an der Sache gerichtet und nicht etwa lediglich auf die quotenmäßige Abtretung der Mietzinsen (vgl. RG Urteil vom 3.2.1908 V 261/07, RGZ 67, 378).
  • BFH, 21.12.1982 - VIII R 215/78

    Grundstücksbelastung - Anschaffungskosten - Werbungskosten - Befreiung von einer

    Auszug aus FG Hamburg, 16.08.2000 - VII 252/97
    Dementsprechend sind Aufwendungen zur Befreiung eines Grundstücks von dinglichen Belastungen in der Rechtsprechung des BFH auch regelmäßig als - nachträgliche - Anschaffungskosten des Grundstücks angesehen worden (BFH-Urteile vom 21.12.1982 VIII R 215/78, BStBl II 1983, 410 : Aufwendungen zur Löschung eines Erbbaurechtes; vom 26.6.1991 XI R 4/85, BFH/NV 1991, 681: Zahlung zur Ablösung eines Vermächtnisnießbrauchs durch Miterben; vom 28.11.1991 XI R 2/87, BStBl II 1992, 381 : Kosten der Ablösung eines Wohnrechtes eines Miterben; vom 21.7.1992 IX R 14/89, BStBl II 1993, 484 : Zahlung zur Ablösung eines aufgrund eines Vermächtnisses eingeräumten Wohnungsrechts; vom 15.12.1992 IX R 323/87, BStBl II 1993, 297: Zahlung zur Ablösung eines dinglichen Wohnungsrechts).
  • BFH, 28.11.1991 - XI R 2/87

    Einräumung eines Wohnrechts im Rahmen einer Erbauseinandersetzung und spätere

  • BFH, 10.12.2019 - IX R 19/19

    (Gescheiterte) Abwehr der Rückforderung eines Miteigentumsanteils an einem

    Dabei sei es unerheblich, ob die Kosten für die Beseitigung von öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Belastungen entstanden seien; auch Zahlungen zur Ablösung obligatorischer Nutzungsrechte könnten zu nachträglichen Anschaffungskosten führen (FG Hamburg, Urteil vom 16.08.2000 - VII R 252/97, EFG 2000, 1312).
  • FG Niedersachsen, 13.01.2016 - 9 K 283/13

    Steuerliche Behandlung einer Zahlung zur Pfandentlassung von zur Veräußerung

    Auch Zahlungen zur Ablösung obligatorischer Nutzungsrechte können zu nachträglichen Anschaffungskosten führen (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 16. August 2000 VII R 252/97, EFG 2000, 1312).
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