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   FG Hamburg, 17.02.2015 - 3 K 270/13   

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https://dejure.org/2015,13230
FG Hamburg, 17.02.2015 - 3 K 270/13 (https://dejure.org/2015,13230)
FG Hamburg, Entscheidung vom 17.02.2015 - 3 K 270/13 (https://dejure.org/2015,13230)
FG Hamburg, Entscheidung vom 17. Februar 2015 - 3 K 270/13 (https://dejure.org/2015,13230)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 8 Abs 3 S 2 KStG 2002, § 8 Abs 1 KStG 2002, § 4 Abs 4 EStG 2002, § 4 Abs 4 EStG 2009, KStG VZ 2008
    Verdeckte Gewinnausschüttung - Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis bei Bürgschaftsgewährung - Kapitalgesellschaft als "nahestehende Person" - Feststellungslast beim Betriebsausgabenabzug

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
    Inanspruchnahme aus Wechselbürgschaft als verdeckte Gewinnausschüttung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Inanspruchnahme aus Wechselbürgschaft als verdeckte Gewinnausschüttung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Bürgschaftsgewährung als Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsausgabenabzug für die Barabhebungen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 23.10.2013 - I R 60/12

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Rentenzahlung gegenüber dem

    Auszug aus FG Hamburg, 17.02.2015 - 3 K 270/13
    a) aa) Unter einer vGA i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 Körperschaftsteuergesetz -KStG- (für die Gewerbesteuer i. V. m. § 7 Satz 1 Gewerbesteuergesetz -GewStG-), ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrages gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz -EStG- i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (BFH-Urteile vom 23.10.2013 I R 60/12, BFHE 244, 256, HFR 2014, 421; vom 11.09.2013 I R 26/12, BFH/NV 2014, 728).

    Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis ist anzunehmen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (BFH-Urteile vom 23.10.2013 I R 60/12, BFHE 244, 256, HFR 2014, 421; vom 26.06.2013 I R 39/12, BFHE 242, 305, BStBl II 2014, 174).

  • BFH, 08.10.2008 - I R 61/07

    Verdeckte Gewinnausschüttung an dem Gesellschafter nahe stehende

    Auszug aus FG Hamburg, 17.02.2015 - 3 K 270/13
    Als nahe stehende Personen kommen auch Kapitalgesellschaften in Betracht, an denen ein oder mehrere Gesellschafter der vorteilsgewährenden Kapitalgesellschaft beteiligt sind, wobei eine beherrschende Stellung weder in der vorteilsgewährenden noch in der vorteilsempfangenden Kapitalgesellschaft erforderlich ist (BFH-Urteil vom 08.10.2008 I R 61/07, BFHE 223, 131, BStBl II 2011, 62; FG Düsseldorf, Urteil vom 25.01.2011 6 K 2991/08 K, G, F, juris).

    Für den Bereich der Darlehen ist entschieden, dass sich in dem Fall einer Darlehensgewährung an einen Gesellschafter oder eine diesem nahe stehende Person die Frage nach der Veranlassung der Darlehensvergabe durch das Gesellschaftsverhältnis nach den geschäftlichen Bedingungen der Darlehensvergabe, insbesondere nach der Verzinsung, den vereinbarten Sicherheiten und dem Rückzahlungsrisiko richtet (BFH-Urteil vom 08.10.2008 I R 61/07, BFHE 223, 131, BStBl II 2011, 62).

  • BFH, 26.06.2013 - I R 39/12

    Rückstellung für Pensionszusage: Einbeziehung von Vordienstzeiten; Verstoß gegen

    Auszug aus FG Hamburg, 17.02.2015 - 3 K 270/13
    Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis ist anzunehmen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (BFH-Urteile vom 23.10.2013 I R 60/12, BFHE 244, 256, HFR 2014, 421; vom 26.06.2013 I R 39/12, BFHE 242, 305, BStBl II 2014, 174).
  • BFH, 18.02.1999 - I R 62/98

    VGA; Darlehen an Schwestergesellschaft

    Auszug aus FG Hamburg, 17.02.2015 - 3 K 270/13
    Insbesondere das Fehlen jedweder Besicherung ist danach als Indiz dafür zu werten, dass die Darlehensvergabe durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst war (BFH-Urteil vom 18.02.1999 I R 62/98, BFH/NV 1999, 993).
  • BFH, 21.01.2005 - VIII B 163/03

    Verletzung von Mitwirkungspflichten

    Auszug aus FG Hamburg, 17.02.2015 - 3 K 270/13
    Dies hat zur Folge, dass nach Beweislastregeln die Unerweislichkeit entscheidungserheblicher - hier: steuermindernder - Tatsachen zu Lasten des Steuerpflichtigen geht (BFH-Beschluss vom 21.01.2005 VIII B 163/03, BFH/NV 2005, 835) und ein Betriebsausgabenabzug zu versagen ist.
  • BFH, 24.06.2014 - VIII R 54/10

    Feststellungslast bei vGA - Sinngemäße Anwendung des § 32a KStG bei Herabsetzung

    Auszug aus FG Hamburg, 17.02.2015 - 3 K 270/13
    dd) Die objektive Feststellungslast dafür, dass die Voraussetzungen einer vGA vorliegen, obliegt grundsätzlich dem Finanzamt (vgl. BFH-Urteil vom 24.06.2014 VIII R 54/10, BFH/NV 2014, 1501).
  • BFH, 28.11.1991 - I R 13/90

    Aufwendungen für die Geburtstagsfeier des Gesellschafter-Geschäftsführers einer

    Auszug aus FG Hamburg, 17.02.2015 - 3 K 270/13
    Aufgrund einer Gewichtung und Abwägung der die Aufwendungen auslösenden Momente ist festzustellen, welches auslösende Moment das letztlich maßgebende war (BFH-Urteil vom 28.11.1991 I R 13/90, BFHE 166, 251, BStBl II 1992, 359).
  • BFH, 22.02.2005 - VIII R 24/03

    VGA; Zuwendung an nahe stehende Personen

    Auszug aus FG Hamburg, 17.02.2015 - 3 K 270/13
    Derartige Beziehungen können familienrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher, schuldrechtlicher oder auch rein tatsächlicher Art sein (BFH-Urteil vom 22.02.2005 VIII R 24/03, BFH/NV 2005, 1266).
  • BFH, 11.09.2013 - I R 26/12

    Erdienbarkeit des Pensionsanspruchs eines Gesellschafter-Geschäftsführers

    Auszug aus FG Hamburg, 17.02.2015 - 3 K 270/13
    a) aa) Unter einer vGA i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 Körperschaftsteuergesetz -KStG- (für die Gewerbesteuer i. V. m. § 7 Satz 1 Gewerbesteuergesetz -GewStG-), ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrages gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz -EStG- i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (BFH-Urteile vom 23.10.2013 I R 60/12, BFHE 244, 256, HFR 2014, 421; vom 11.09.2013 I R 26/12, BFH/NV 2014, 728).
  • BFH, 01.12.2010 - IV R 17/09

    Treuhandverhältnis bei einem Lotterie-Dienstleistungsunternehmen - Gewinn

    Auszug aus FG Hamburg, 17.02.2015 - 3 K 270/13
    Der Steuerpflichtige trägt die objektive Beweislast (Feststellungslast) dafür, dass die Aufwendungen, die er als Betriebsausgaben in Abzug bringen möchte, betrieblich veranlasst sind (BFH-Urteil vom 01.12.2010 IV R 17/09, BFHE 232, 93, BStBl II 2011, 419).
  • BFH, 04.04.2002 - I B 140/01

    VGA; Feststellungslast

  • BFH, 10.04.2013 - I R 45/11

    Verpflichtung zur Verrechnungspreisdokumentation nach § 90 Abs. 3 AO ist

  • BFH, 19.03.1975 - I R 173/73

    Verdeckte Gewinnausschüttung im Falle einer Kreditbürgschaft einer GmbH zugunsten

  • FG Düsseldorf, 25.01.2011 - 6 K 2991/08

    Teilwertabschreibung auf Darlehen als verdeckte Gewinnausschüttung

  • BFH, 21.04.2005 - X B 115/04

    Betriebsausgabenabzug bei Begleichung einer Scheinrechnung

  • BFH, 22.09.2004 - III R 9/03

    Betriebsaufgabeerklärung - Betriebsunterbrechung - Feststellungslast für vGA -

  • BFH, 17.10.2001 - I R 103/00

    Veranlagungszeitraum

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