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   FG Hamburg, 18.03.2010 - 5 K 61/09   

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https://dejure.org/2010,19686
FG Hamburg, 18.03.2010 - 5 K 61/09 (https://dejure.org/2010,19686)
FG Hamburg, Entscheidung vom 18.03.2010 - 5 K 61/09 (https://dejure.org/2010,19686)
FG Hamburg, Entscheidung vom 18. März 2010 - 5 K 61/09 (https://dejure.org/2010,19686)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kein Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von nachträglich festgesetzten Kindergeld, wenn die Sozialleistungen gegenüber dem Kind erbracht worden sind

  • Justiz Hamburg

    § 79a Abs 3 FGO, § 79a Abs 4 FGO, § 90 FGO, § 62 EStG, § 74 Abs 3 EStG
    Kein Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von nachträglich festgesetzten Kindergeld, wenn die Sozialleistungen gegenüber dem Kind erbracht worden sind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von nachträglich festgesetzten Kindergeld, wenn die Sozialleistungen gegenüber dem Kind erbracht worden sind

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von nachträglich festgesetzten Kindergeld, wenn die Sozialleistungen gegenüber dem Kind erbracht worden sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von nachträglich festgesetztem Kindergeld im Falle bereits erbrachter Sozialleistungen gegenüber dem Kind; Erstattungspflicht zwischen vorrangig und nachrangig verpflichteten Leitungsträgern der Sozialversicherung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 31.07.2008 - III R 62/05
    Auszug aus FG Hamburg, 18.03.2010 - 5 K 61/09
    Im Hinblick auf die beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängigen Verfahren zu den Az. III R 62/05, III R 33/05 und III R 89/07 wurde mit Beschluss des Finanzgerichts Hamburg vom 28.04.2008 das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung der oben genannten Verfahren angeordnet.

    Nach der Entscheidung des BFH vom 07.04.2008 in den Verfahren III R 33/05 und III R 62/05 wurde das Verfahren wieder aufgenommen.

  • BSG, 22.09.1988 - 2 RU 9/88

    Erstattung - Jugendhilfe - Kind - Heim - Berufsgenossenschaft - Kosten

    Auszug aus FG Hamburg, 18.03.2010 - 5 K 61/09
    Daher liegt ein Erstattungsanspruch nach § 104 Abs. 2 SGB X nur dann vor, wenn auch die Anspruchsvoraussetzungen des § 104 Abs. 1 SGB X erfüllt sind (vgl. Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 22.09.1988 2 RU 9/88, BSGE 64, 96).
  • BFH, 19.06.2008 - III R 89/07

    Kein Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von nachträglich

    Auszug aus FG Hamburg, 18.03.2010 - 5 K 61/09
    Im Hinblick auf die beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängigen Verfahren zu den Az. III R 62/05, III R 33/05 und III R 89/07 wurde mit Beschluss des Finanzgerichts Hamburg vom 28.04.2008 das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung der oben genannten Verfahren angeordnet.
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2006 - L 7 SO 3131/06

    Kindergeld für das nicht im elterlichen Haushalt lebende volljährige Kind als

    Auszug aus FG Hamburg, 18.03.2010 - 5 K 61/09
    Es kommt allein auf den tatsächlichen Zufluss von Geld oder Geldeswert an (BFH a. a. O., vgl. auch Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 13.12.2006 L 7 SO 3131/06, juris).
  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 88/01

    Kindergeld; Erstattungsverfahren nach § 74 Abs. 5 EStG 1996

    Auszug aus FG Hamburg, 18.03.2010 - 5 K 61/09
    c) Das Kindergeld nach §§ 62 ff. EStG ist, soweit es der Familienförderung dient, wie die Hilfe zum Lebensunterhalt dazu bestimmt, die allgemeinen Lebenshaltungskosten zu mindern (Allgemeine Rechtsprechung der Obersten Bundesgerichte: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Urteil vom 21.06.2001 5 C 7/00, BVerwGE 114, 339, und vom 28.04.2005 5 C 28/04, NJW 2005, 2873; BSG Urteil vom 08.02.2007 B 9b SO 6/06 R, BFH/NV 2007, Beilage 4, 476; BFH, Urteil vom 14.05.2002 VIII R 88/01, BFH/NV 2002, 1156).
  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 6/06 R

    Keine Anrechnung von Kindergeld der Eltern bei den Grundsicherungsleistungen

    Auszug aus FG Hamburg, 18.03.2010 - 5 K 61/09
    c) Das Kindergeld nach §§ 62 ff. EStG ist, soweit es der Familienförderung dient, wie die Hilfe zum Lebensunterhalt dazu bestimmt, die allgemeinen Lebenshaltungskosten zu mindern (Allgemeine Rechtsprechung der Obersten Bundesgerichte: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Urteil vom 21.06.2001 5 C 7/00, BVerwGE 114, 339, und vom 28.04.2005 5 C 28/04, NJW 2005, 2873; BSG Urteil vom 08.02.2007 B 9b SO 6/06 R, BFH/NV 2007, Beilage 4, 476; BFH, Urteil vom 14.05.2002 VIII R 88/01, BFH/NV 2002, 1156).
  • BVerwG, 21.06.2001 - 5 C 7.00

    Einkommen, auf Sozialhilfe anzurechnendes -; Einsatzgemeinschaft, Einsatz von

    Auszug aus FG Hamburg, 18.03.2010 - 5 K 61/09
    c) Das Kindergeld nach §§ 62 ff. EStG ist, soweit es der Familienförderung dient, wie die Hilfe zum Lebensunterhalt dazu bestimmt, die allgemeinen Lebenshaltungskosten zu mindern (Allgemeine Rechtsprechung der Obersten Bundesgerichte: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Urteil vom 21.06.2001 5 C 7/00, BVerwGE 114, 339, und vom 28.04.2005 5 C 28/04, NJW 2005, 2873; BSG Urteil vom 08.02.2007 B 9b SO 6/06 R, BFH/NV 2007, Beilage 4, 476; BFH, Urteil vom 14.05.2002 VIII R 88/01, BFH/NV 2002, 1156).
  • BFH, 17.04.2008 - III R 33/05

    Kein Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von nachträglich

    Auszug aus FG Hamburg, 18.03.2010 - 5 K 61/09
    § 104 Abs. 1 SGB X gilt nach § 104 Abs. 2 SGB X auch dann, wenn ein nachrangig verpflichteter Leistungsträger für den Angehörigen eines Berechtigten Sozialleistungen erbracht hat und der Berechtigte mit Rücksicht auf diesen Angehörigen einen Anspruch auf Sozialleistungen gegen einen vorrangig verpflichteten Leistungsträger hat (vgl. BFH, Urteil vom 17.04.2008 III R 33/05, BFHE 221, 47).
  • BVerwG, 17.12.2003 - 5 C 25.02

    Einkommen, Kindergeld als - dessen, an den es gezahlt wird; Kindergeld als

    Auszug aus FG Hamburg, 18.03.2010 - 5 K 61/09
    In den Fällen, in denen der Hilfeempfänger nicht der Elternteil, der Anspruch auf das Kindergeld hat, sondern - wie im Fall des Klägers - das im eigenen Haushalt lebende Kind ist, ist das Kindergeld nur dann als Einkommen des Kindes anzurechnen, wenn das Kindergeld gem. § 74 Abs. 1 EStG an das Kind abgezweigt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2003 5 C 25/02, BFH/NV 205, Beilage 1, 68).
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