Rechtsprechung
   FG Hamburg, 18.06.2007 - 2 K 92/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,23091
FG Hamburg, 18.06.2007 - 2 K 92/06 (https://dejure.org/2007,23091)
FG Hamburg, Entscheidung vom 18.06.2007 - 2 K 92/06 (https://dejure.org/2007,23091)
FG Hamburg, Entscheidung vom 18. Juni 2007 - 2 K 92/06 (https://dejure.org/2007,23091)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,23091) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2
    Erweiterten Kürzungen gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erweiterten Kürzungen gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 18.09.2002 - X R 183/96

    Gewerblicher Grundstückshandel in Errichtungsfällen

    Auszug aus FG Hamburg, 18.06.2007 - 2 K 92/06
    Wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass der Grundbesitz in der unbedingten Absicht erworben bzw. bebaut worden ist, ihn innerhalb kurzer Zeit zu verkaufen (BFH vom 18.9.2002, X R 183/96, BStBl. 2003 II, 238 und vom 9.12.2002, VIII R 40/01, BStBl. 2003 11, 294) muss diese Grenze nicht überschritten werden.

    Der "Drei-Objekt-Grenze" bedarf es nicht, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass der Grundbesitz mit der unbedingten Absicht erworben oder bebaut worden ist, ihn innerhalb kurzer Zeit zu verkaufen (BFH vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238, BFH vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BFHE 201, 180 , BStBl II 2003, 294).

    Wurde das Bauvorhaben beispielsweise nur kurzfristig finanziert, hat der Steuerpflichtige bereits während der Bauzeit eine Maklerfirma mit dem Verkauf des Objekts beauftragt oder selbst Veräußerungsannoncen geschaltet, wurde gar vor Fertigstellung des Bauwerks ein Vorvertrag mit dem künftigen Erwerber geschlossen oder hat er Gewährleistungspflichten über den bei Privatverkäufen üblichen Bereich hinaus übernommen, kann auch dann eine unbedingte Veräußerungsabsicht angenommen werden, wenn keiner der vom Großen Senat im Beschluss vom 10.12.2001 GrS 1/98 angesprochenen Ausnahmefälle vorliegt (BFH vom 18.09.2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238).

    Die Möglichkeit, dass das Gebäude für Zwecke der eigenen Vermögensverwaltung hergestellt wird, scheidet dann aus (BGH-Urteil vom 18.09.2002 - X R 183/96, BStBl II 2003, 238, 242).

  • BFH, 09.12.2002 - VIII R 40/01

    Gewerblicher Grundstückshandel bei nur einem Verkaufsgeschäft

    Auszug aus FG Hamburg, 18.06.2007 - 2 K 92/06
    Wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass der Grundbesitz in der unbedingten Absicht erworben bzw. bebaut worden ist, ihn innerhalb kurzer Zeit zu verkaufen (BFH vom 18.9.2002, X R 183/96, BStBl. 2003 II, 238 und vom 9.12.2002, VIII R 40/01, BStBl. 2003 11, 294) muss diese Grenze nicht überschritten werden.

    Der "Drei-Objekt-Grenze" bedarf es nicht, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass der Grundbesitz mit der unbedingten Absicht erworben oder bebaut worden ist, ihn innerhalb kurzer Zeit zu verkaufen (BFH vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238, BFH vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BFHE 201, 180 , BStBl II 2003, 294).

    Auch ist anerkannt, dass eine bisherige Vermögensverwaltung durch entsprechende Aktivitäten des Veräußerers in einen gewerblichen Grundstückshandel übergehen kann (vgl. z.B. BFH 09.12.2002 VIII R 40/01, BFHE 201, 180 , BStBl II 2003, 294; siehe auch Glanegger/Güroff § 2 Rn. 59).

  • FG Thüringen, 25.11.2004 - IV 1221/04

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Erwerb eines unbebauten Grundstücks,

    Auszug aus FG Hamburg, 18.06.2007 - 2 K 92/06
    Dafür unerheblich sei, dass die Errichtung durch einen Generalunternehmer erfolgte (vgl. Urt. des FG Thüringen vom 25.11.2004, IV 1221/04), denn die Baubetreuung lag bei der Firma A Tochtergesellschaft.

    Als solche Aktivitäten sind insbesondere Erschließungsmaßnahmen etwa durch den Ankauf oder die Abtretung von Straßenland sowie Maßnahmen der Bebauungsplanung angesehen worden (siehe BFH vom 08.09.2005 IV R 38/03, BFHE 211, 195 , BStBl II 2006, 166 ; Thüringer Finanzgericht vom 25.11.2004 IV 1221/04, EFG 2005, 1062 ).

    Dafür unerheblich sei, dass die Errichtung durch einen Generalunternehmer erfolgte (vgl. Urt. des FG Thüringen vom 25.11.2004, IV 1221/04), denn die Baubetreuung lag bei der Firma A Tochtergesellschaft, welche sie lediglich auf die Firma A übertragen hat.

  • FG Hamburg, 23.08.2005 - VII 197/03

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus FG Hamburg, 18.06.2007 - 2 K 92/06
    Dies gilt erst recht, wenn der Steuerpflichtige eine solche unbedingte Veräußerungsabsicht zweifelsfrei nach außen - etwa gegenüber dem Finanzamt - bekundet oder in sonstiger Weise dokumentiert hat (FG Hamburg vom 23.08.2005 VII 197/03, zitiert nach juris, FG Hamburg vom 23.03.2006 2 K 374/04).
  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus FG Hamburg, 18.06.2007 - 2 K 92/06
    Wurde das Bauvorhaben beispielsweise nur kurzfristig finanziert, hat der Steuerpflichtige bereits während der Bauzeit eine Maklerfirma mit dem Verkauf des Objekts beauftragt oder selbst Veräußerungsannoncen geschaltet, wurde gar vor Fertigstellung des Bauwerks ein Vorvertrag mit dem künftigen Erwerber geschlossen oder hat er Gewährleistungspflichten über den bei Privatverkäufen üblichen Bereich hinaus übernommen, kann auch dann eine unbedingte Veräußerungsabsicht angenommen werden, wenn keiner der vom Großen Senat im Beschluss vom 10.12.2001 GrS 1/98 angesprochenen Ausnahmefälle vorliegt (BFH vom 18.09.2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238).
  • BFH, 13.12.1995 - XI R 43/89

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung eines einzigen Grundstücks?

    Auszug aus FG Hamburg, 18.06.2007 - 2 K 92/06
    An der Auffassung, dass keine Vermögensverwaltung mehr vorliegt, wenn der Steuerpflichtige den Grundbesitz vor der Veräußerung als Bauland erschließt oder aktiv an der Erschließung mitwirkt, hat der BFH festgehalten (vgl. BFH-Urteile in BFHE 179, 353 , BStBl II 1996, 232 ; vom 5. Oktober 1989 IV R 35/88, BFH/NV 1991, 317, m.w.N.; vom 28. Juni 1984 IV R 156/81, BFHE 141, 513 , BStBl II 1984, 798 ).
  • BFH, 17.01.2002 - IV R 51/00

    Zugunsten eines Deckungsstock-Treuhänders im Grundbuch gesperrter Grundbesitz

    Auszug aus FG Hamburg, 18.06.2007 - 2 K 92/06
    Mit der erweiterten Kürzung sollen vermögensverwaltende Grundstücksunternehmen, deren Einkünfte nur kraft Rechtsform der Gewerbesteuer unterliegen, den vermögensverwaltenden Einzel- und Personenunternehmen gleichgestellt werden (BFH vom 17.01.2002 IV R 51/00 m.w.N., BFHE 198, 120 , BStBl II 2002, 873 ).
  • BFH, 08.09.2005 - IV R 38/03

    Zur Abgrenzung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Hilfsgeschäfte vom

    Auszug aus FG Hamburg, 18.06.2007 - 2 K 92/06
    Als solche Aktivitäten sind insbesondere Erschließungsmaßnahmen etwa durch den Ankauf oder die Abtretung von Straßenland sowie Maßnahmen der Bebauungsplanung angesehen worden (siehe BFH vom 08.09.2005 IV R 38/03, BFHE 211, 195 , BStBl II 2006, 166 ; Thüringer Finanzgericht vom 25.11.2004 IV 1221/04, EFG 2005, 1062 ).
  • BFH, 06.03.2007 - IV B 118/05

    NZB: Grundbesitz eines gewerblichen Unternehmens als Umlaufvermögen

    Auszug aus FG Hamburg, 18.06.2007 - 2 K 92/06
    Die langfristige Vermietung eines gewerblichen Objekts spricht nicht gegen eine von Anfang an bestehende Veräußerungsabsicht (siehe auch BFH vom 15.03.2005 X R 51/03, BFH/NV 2005, 1532 ; BFH vom 06.03.2007 IV B 118/05, BFH/NV 2007, 1128 ).
  • BFH, 05.10.1989 - IV R 35/88

    Gewerbliche Veräußerung von Teilgrundstücken eines größeren Grundstückareals

    Auszug aus FG Hamburg, 18.06.2007 - 2 K 92/06
    An der Auffassung, dass keine Vermögensverwaltung mehr vorliegt, wenn der Steuerpflichtige den Grundbesitz vor der Veräußerung als Bauland erschließt oder aktiv an der Erschließung mitwirkt, hat der BFH festgehalten (vgl. BFH-Urteile in BFHE 179, 353 , BStBl II 1996, 232 ; vom 5. Oktober 1989 IV R 35/88, BFH/NV 1991, 317, m.w.N.; vom 28. Juni 1984 IV R 156/81, BFHE 141, 513 , BStBl II 1984, 798 ).
  • BFH, 28.06.1984 - IV R 156/81

    Zur Frage, wann die Veräußerung landwirtschaftlich genutzter Grundstücke

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

  • BFH, 15.03.2005 - X R 51/03

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • FG Berlin-Brandenburg, 18.01.2022 - 8 K 8008/21

    Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Überschreiten der sog.

    Ergänzend verweist die Klägerin auf Urteile des FG Hamburg (vom 18. Juni 2007, 2 K 92/06, juris) und des BFH (vom 31. Juli 1980, I R 30/77, BStBl. II 1980, 662).

    Der Verweis der Klägerin auf die Entscheidung des FG Hamburg (Urteil vom 18. Juni 2007, 2 K 92/06) ändert hieran nichts.

  • FG Düsseldorf, 21.12.2023 - 14 K 1546/22

    Grundstückshandel bei städtebaulichem Veräußerungszwang

    Die Grenzen der privaten Vermögensverwaltung können entsprechend diesen Grundsätzen z.B. auch deshalb überschritten sein, weil der Stpfl. an der Erschließung und künftigen Bebauung seines Baugeländes aktiv mitgewirkt, also im Hinblick auf den beabsichtigten Verkauf zusätzliche Aktivitäten zur Wertsteigerung des Grundstücks entfaltet hat (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 18.06.2007 - 2 K 92/06, juris, Rz. 58 mit umfangreichen Nachweisen zur BFH-Rechtsprechung).
  • FG Hamburg, 18.06.2007 - 2 K 107/07

    AfA kann nur bei Anlagevermögen geltend gemacht werden

    Wegen der Begründung im Einzelnen wird auf die Entscheidungsgründe im Urteil des Senats in der Sache 2 K 92/06 verwiesen, welches zeitgleich ergangen ist und den Beteiligten bekannt ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht