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   FG Hamburg, 18.06.2019 - 4 K 148/17   

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https://dejure.org/2019,28858
FG Hamburg, 18.06.2019 - 4 K 148/17 (https://dejure.org/2019,28858)
FG Hamburg, Entscheidung vom 18.06.2019 - 4 K 148/17 (https://dejure.org/2019,28858)
FG Hamburg, Entscheidung vom 18. Juni 2019 - 4 K 148/17 (https://dejure.org/2019,28858)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Art 29 Abs 1 Buchst a ZK, Art 29 Abs 1 Buchst b ZK, Art 29 Abs 3 Buchst b ZK, Art 32 Abs 1 Buchst a ZK, Art 32 Abs 1 Buchst ii ZK
    Zollwertrecht: Hinzurechnung von Gestaltungskosten für Verpackungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zollrecht; Zollwertrecht: Hinzurechnung von Gestaltungskosten für Verpackungen

  • rechtsportal.de

    Bemessung eines erhöhten Zollwerts wegen der Einbeziehung von Gestaltungskosten für bedruckte Umkartons; Nacherhebung von Einfuhrabgaben; Hinzurechnung von Gestaltungskosten für Verpackungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Zollwert: Hinzurechnung von Gestaltungskosten für Verpackungen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 07.03.1991 - C-116/89

    BayWa / Hauptzollamt Weiden

    Auszug aus FG Hamburg, 18.06.2019 - 4 K 148/17
    Dieses Prinzip des jeweils eigenständigen Anwendungsbereichs einer Berichtigungsvorschrift gilt darüber hinaus für alle in Art. 32 Abs. 1 Buchst. a) - e) ZK aufgeführten Zuschläge zum tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis (vgl. BFH, Urteil vom 12. Dezember 2002, VII R 43/01; FG Düsseldorf, Urteil vom 9. Juli 2003, 4 K 1014/02 Z; vgl. ferner EuGH, Urteil vom 7. März 1991, C-116/89, jeweils in: juris).

    Ebenso wenig hat der Unionsgesetzgeber die Nichthinzurechenbarkeit geistiger Leistungen, die innerhalb der Union erarbeitet worden sind, den einzelnen Hinzurechnungstatbeständen des Art. 32 ZK als allgemeine Regel vorangestellt, so dass davon auszugehen ist, dass eine solche allgemeine Regel nicht vom Unionsgesetzgeber gewollt war (vgl. insoweit auch EuGH, Urteil vom 7. März 1991, C-116/89, in: juris, Rn. 14 ff., wonach es keinen allgemeinen Grundsatz gibt, nach dem die im Zollgebiet der Union erbrachten Leistungen und Waren vom Zollwert auszunehmen wären).

  • BFH, 27.02.2007 - VII R 25/06

    Einfuhrabgaben: Zollwert eingeführter DVDs mit gespeicherten Filmen

    Auszug aus FG Hamburg, 18.06.2019 - 4 K 148/17
    Damit stand das Verkaufsgeschäft unter der Bedingung, dass die Klägerin den konzernintern vorgegebenen Vertriebsweg an die Vertriebsgesellschaften einzuhalten hatte (vgl. zur Bedingung der Einhaltung eines bestimmtes Vertriebsweges auch BFH, Urteil vom 27. Februar 2007, VII R 25/06, in: juris).
  • FG Hamburg, 12.10.2016 - 4 K 160/14

    Zollrecht: Voraussetzungen für die Erstattung von Einfuhrabgaben - Reichweite der

    Auszug aus FG Hamburg, 18.06.2019 - 4 K 148/17
    Die Art. 220, 221 Abs. 3 ZK sowie die weiter unten angeführten Normen des ZK zur Zollwertbemessung sind wegen ihres materiellrechtlichen Regelungsinhalts trotz des Inkrafttretens der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. L 269, 1, berichtigt durch ABl. 2016 L 267, 2, m. spät. Änd. - Unionszollkodex ) vorliegend anwendbar, da die streitgegenständlichen Einfuhren vor dem 1. Mai 2016 erfolgten (vgl. zur Anwendbarkeit materiellrechtlicher Vorschriften des ZK nach Übergang zum UZK: FG Hamburg, Urteil vom 12. Oktober 2016, 4 K 160/14, in: juris).
  • BFH, 01.12.1998 - VII R 147/97

    Zollwert - Wert von Entwürfen - Musterkollektion - Umfang der Kosten -

    Auszug aus FG Hamburg, 18.06.2019 - 4 K 148/17
    Schließlich handelt es sich bei den in Rede stehenden Kosten auch nicht um bloße Vorkosten, die, weil sie nur einen entfernten Kausalzusammenhang mit der Herstellung der eingeführten Ware bzw. deren Umschließung aufweisen, möglicherweise zollwertrechtlich nicht zu berücksichtigen wären (vgl. für den Anwendungsbereich des Art. 32 Abs. 1 Buchst. b) iv) ZK in Bezug auf Kosten für Forschung und Vorentwürfe und zur Vorkostenabgrenzung: BFH, Urteil vom 1. Dezember 1998, VII R 147/97, in: juris).
  • FG Düsseldorf, 09.07.2003 - 4 K 1014/02

    Hinzurechnung der Kosten für Kosten der Herstellung von Nass-Schiebebildern

    Auszug aus FG Hamburg, 18.06.2019 - 4 K 148/17
    Dieses Prinzip des jeweils eigenständigen Anwendungsbereichs einer Berichtigungsvorschrift gilt darüber hinaus für alle in Art. 32 Abs. 1 Buchst. a) - e) ZK aufgeführten Zuschläge zum tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis (vgl. BFH, Urteil vom 12. Dezember 2002, VII R 43/01; FG Düsseldorf, Urteil vom 9. Juli 2003, 4 K 1014/02 Z; vgl. ferner EuGH, Urteil vom 7. März 1991, C-116/89, jeweils in: juris).
  • BFH, 12.12.2002 - VII R 43/01

    Berücksichtigung einer Einkaufsprovision beim Zollwert; Auslegung des Begriffes

    Auszug aus FG Hamburg, 18.06.2019 - 4 K 148/17
    Dieses Prinzip des jeweils eigenständigen Anwendungsbereichs einer Berichtigungsvorschrift gilt darüber hinaus für alle in Art. 32 Abs. 1 Buchst. a) - e) ZK aufgeführten Zuschläge zum tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis (vgl. BFH, Urteil vom 12. Dezember 2002, VII R 43/01; FG Düsseldorf, Urteil vom 9. Juli 2003, 4 K 1014/02 Z; vgl. ferner EuGH, Urteil vom 7. März 1991, C-116/89, jeweils in: juris).
  • BFH, 28.11.2005 - VII B 116/05

    Nacherhebung von Einfuhrabgaben

    Auszug aus FG Hamburg, 18.06.2019 - 4 K 148/17
    Vielmehr muss der Irrtum auf ein Handeln der Zollbehörde zurückzuführen sein (BFH, Beschluss vom 28. September 2005, VII B 116/05, in: juris).
  • FG Hamburg, 10.12.2002 - IV 25/00

    Zollwert:

    Auszug aus FG Hamburg, 18.06.2019 - 4 K 148/17
    Die in der Union erfolgte Wertschöpfung in Bezug auf die Gestaltungsleistungen ist nicht losgelöst davon zu bewerten, sondern fließt - entsprechend der Systematik der jeweils für sich zu betrachtenden Hinzurechnungsvorschriften und der insoweit abschließenden und auch keinen Raum für eine Zweifelsregelung offen lassenden Vorschrift des Art. 32 Abs. 1 Buchst. a) ii) ZK - in die außerhalb der Union liegende Wertschöpfung der Umschließung mit ein (insofern unterscheidet sich der Streitfall auch von dem mit dem Urteil des FG Hamburg vom 10. Dezember 2002, IV 25/00, in: juris, entschiedenen Fall, bei dem hinsichtlich der Verpackungskosten - Umfüllen der Ware nach Verbringen in den Freihafen - die zeitliche Zäsur eine klare Unterscheidung von in und außerhalb des Gemeinschaftsgebiets erbrachten Leistungen ermöglichte).
  • FG Hamburg, 30.08.2005 - IV 337/02

    Wirksamkeit von Einfuhrlizenzen

    Auszug aus FG Hamburg, 18.06.2019 - 4 K 148/17
    Für das Vorliegen der Voraussetzungen für die Zollnacherhebung ist der Beklagte beweisbelastet (FG Hamburg, Urteil vom 30. August 2005, IV 337/02, in: juris).
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