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   FG Hamburg, 18.09.2020 - 4 K 151/16   

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https://dejure.org/2020,35193
FG Hamburg, 18.09.2020 - 4 K 151/16 (https://dejure.org/2020,35193)
FG Hamburg, Entscheidung vom 18.09.2020 - 4 K 151/16 (https://dejure.org/2020,35193)
FG Hamburg, Entscheidung vom 18. September 2020 - 4 K 151/16 (https://dejure.org/2020,35193)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 69 Abs 3 S 1 FGO, § 21 Abs 2 UStG, § 87 InsO, § 174 InsO, Art 203 ZK
    Zollrecht/Insolvenzrecht: Zur Abgrenzung von Aktiv- und Passivprozess im Insolvenzrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Klage gegen Einfuhrabgabenbescheid über Zoll und Einfuhrumsatzsteuer: Abgrenzung von Aktiv- und Passivprozess im Insolvenzrecht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • FG Hamburg, 18.02.2014 - 4 K 150/12

    Einfuhrumsatzsteuer: Entstehung und gegebenenfalls Schuldnerschaft bei

    Auszug aus FG Hamburg, 18.09.2020 - 4 K 151/16
    Nach Eingang des Urteils des Europäischen Gerichtshofs hat der Senat das Verfahren von Amts wegen unter dem Aktenzeichen 4 K 150/12 wiederaufgenommen.

    Mit Beschluss vom 18. Februar 2014 (4 K 150/12) hat der Senat das Verfahren erneut ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof u.a. folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:.

  • BGH, 03.07.2014 - IX ZR 261/12

    Aufnahme des durch Insolvenzeröffnung unterbrochenen Prozesses: Feststellung der

    Auszug aus FG Hamburg, 18.09.2020 - 4 K 151/16
    Aus diesem Grund ist das Erfordernis des insolvenzrechtlichen Feststellungsverfahrens auch nicht abdingbar, sondern es handelt sich um eine zwingende Sachurteilsvoraussetzung bei der Aufnahme eines unterbrochenen Rechtsstreits (BGH, Urteil vom 3. Juli 2014, IX ZR 261/12, juris).
  • BGH, 12.02.2004 - V ZR 288/03

    Begriff des Aktivprozesses im Sinne von § 85 Abs. 1 InsO

    Auszug aus FG Hamburg, 18.09.2020 - 4 K 151/16
    Es entspricht dem Charakter eines Verfahrens als Passivprozess, wenn der Gläubiger seinen Anspruch zur Tabelle angemeldet hat (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2004, V ZR 288/03, juris).
  • BGH, 05.12.1985 - VII ZR 284/83

    Abschluss eines Vergleichs über Ansprüche aus einem Planungsauftrag und

    Auszug aus FG Hamburg, 18.09.2020 - 4 K 151/16
    Dies gilt zumindest in den Fällen, in denen schutzwürdige Interessen der am Insolvenzverfahren Beteiligten der Aufnahme des ganzen noch anhängigen Rechtsstreits nicht entgegenstehen (BGH, Urteil vom 5. Dezember 1985, VII ZR 284/83, juris).
  • FG Hamburg, 14.01.2020 - 4 K 123/15

    Zur Entstehung von Einfuhrumsatzsteuer und Tabaksteuer beim Einfuhrschmuggel

    Auszug aus FG Hamburg, 18.09.2020 - 4 K 151/16
    In diesem Fall tritt der Tatbestand der Einfuhrmehrwertsteuer in diesem anderen Mitgliedstaat ein (vgl. insoweit näher FG Hamburg, Urteil vom 14. Januar 2020, 4 K 123/15, juris).
  • EuGH, 06.09.2012 - C-28/11

    Eurogate Distribution - Zollkodex der Gemeinschaften - Verordnung (EWG) Nr.

    Auszug aus FG Hamburg, 18.09.2020 - 4 K 151/16
    Der Europäische Gerichtshof hat auf das Vorabentscheidungsersuchen des Senats mit Urteil vom 6. September 2012 (C-28/11) erkannt:.
  • EuGH, 02.06.2016 - C-226/14

    Eurogate Distribution - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer -

    Auszug aus FG Hamburg, 18.09.2020 - 4 K 151/16
    Der Europäische Gerichtshof hat auf das zweite Vorabentscheidungsersuchen des Senats mit Urteil vom 2. Juni 2016 (C-226/14) erkannt:.
  • BFH, 07.03.2006 - VII R 11/05

    Geltendmachung eines Haftungsanspruchs als Insolvenzforderung; Aufnahme eines

    Auszug aus FG Hamburg, 18.09.2020 - 4 K 151/16
    Dies ist beispielsweise bei der Geltendmachung eines Steuer- oder Haftungsanspruchs durch das Finanzamt der Fall, wenn der Schuldner die Steuerforderung nicht bezahlt hat (BFH, Urteil vom 7. März 2006, VII R 11/05, juris).
  • FG Hamburg, 25.11.2010 - 4 K 285/09

    Einfuhrabgaben/Zollrecht: EuGH-Vorlage: Zollschuldentstehung infolge fehlender

    Auszug aus FG Hamburg, 18.09.2020 - 4 K 151/16
    Mit Beschluss vom 25. November 2010 (damaliges Aktenzeichen des Verfahrens: 4 K 285/09) hat der Senat das Verfahren ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:.
  • BGH, 14.04.2005 - IX ZR 221/04

    Wann liegt Aktivprozeß der Masse vor?

    Auszug aus FG Hamburg, 18.09.2020 - 4 K 151/16
    Nicht entscheidend ist dabei die formelle Parteirolle, sondern allein der materielle Inhalt des Begehrens, also ob in dem anhängigen Rechtsstreit über eine Pflicht zu einer Leistung gestritten wird, die in die Masse zu gelangen hat (BGH, Beschluss vom 14. April 2005, IX ZR 221/04, juris).
  • FG Hamburg, 15.09.2010 - 4 V 21/10

    Einfuhr: Zweifel an der Entstehung von Zollschuld bei Pflichtverletzung nach

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