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   FG Hamburg, 18.11.2009 - 6 K 127/07   

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FG Hamburg, 18.11.2009 - 6 K 127/07 (https://dejure.org/2009,20999)
FG Hamburg, Entscheidung vom 18.11.2009 - 6 K 127/07 (https://dejure.org/2009,20999)
FG Hamburg, Entscheidung vom 18. November 2009 - 6 K 127/07 (https://dejure.org/2009,20999)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 19a; BewG § 9; BewG § 11
    Lohnzufluss im Rahmen eines Vorstandsbeteiligungsmodells

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Lohnzufluss im Rahmen eines Vorstandsbeteiligungsmodells

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lohnzufluss im Rahmen eines Vorstandsbeteiligungsmodells

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Management-Beteiligungsprogramm - liegt geldwerter Vorteil vor?

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 492
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 09.03.1994 - II R 39/90

    Ableitung des gemeinen Werts nichtnotierter Stammaktien aus dem Börsenkurs von

    Auszug aus FG Hamburg, 18.11.2009 - 6 K 127/07
    Erst wenn sich aufgrund dieser vorrangig durchzuführenden Wertermittlung der gemeine Wert der Aktien nicht feststellen lässt, ist der gemeine Wert unter Berücksichtigung des Vermögens und der Ertragsaussichten der Kapitalgesellschaft zu schätzen (vgl. BFH-Urteil vom 09. März 1994 II R 39/90, BFHE 173, 561 , BStBl II 1994, 394 ).

    Aus dem Wortlaut des § 11 Abs. 2 BewG kann nicht gefolgert werden, dass der gemeine Wert nichtnotierter Anteile an Kapitalgesellschaften nur aus Verkäufen außerhalb des Börsenhandels abgeleitet werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 09. März 1994 II R 39/90, BFHE 173, 561 , BStBl II 1994, 394 ).

  • BFH, 23.02.1979 - III R 44/77

    Verkauf von Geschäftsanteilen - GmbH - Minderheitsbeteiligung -

    Auszug aus FG Hamburg, 18.11.2009 - 6 K 127/07
    Aus der Verwendung des Wortes 'ableiten' in § 11 Abs. 2 BewG folgt indessen, dass der gemeine Wert der Gesellschaftsanteile nicht mit den tatsächlich vorliegenden Kaufpreisen übereinstimmen muss (vgl. BFH-Urteil vom 23. Februar 1979 III R 44/77, BFHE 128, 254 , BStBl II 1979, 618 ).

    Liegen Umstände vor, die Wertzuschläge oder Wertabschläge gegenüber den Kaufpreisen gebieten, so sind diese zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 23. Februar 1979 III R 44/77, BFHE 128, 254 , BStBl II 1979, 618 ).

  • BFH, 28.10.2008 - IX R 96/07

    Anteilstausch in der Einkunftsart § 17 EStG - Zeitpunkt der Gewinnverwirklichung

    Auszug aus FG Hamburg, 18.11.2009 - 6 K 127/07
    Dem entspricht es, wenn die BFH-Rechtsprechung zur Bewertung nichtnotierter Aktien einer AG auf der Grundlage des Börsenkurses der zum Börsenhandel zugelassenen, gattungsgleichen Aktien derselben Gesellschaft den Börsenkurs mittelbar auch als pauschalen Verkaufspreis der nichtnotierten Aktien angesehen hat (vgl. BFH-Urteile vom 28. Oktober 2008 IX R 96/07, HFR 2009, 124, m. w. N.; vom 25. August 1972 III R 33/71, BFHE 107, 303 , BStBl II 1973, 46 ).
  • BFH, 23.06.2005 - VI R 124/99

    Zuflusszeitpunkt von Arbeitslohn bei Wandelschuldverschreibungen

    Auszug aus FG Hamburg, 18.11.2009 - 6 K 127/07
    Die verbilligte Überlassung von Aktien kann einen geldwerten Vorteil darstellen und zu Arbeitslohn führen, wenn der Vorteil dem Arbeitnehmer 'für' seine Arbeitsleistung gewährt wird (vgl. BFH-Urteil vom 23. Juni 2005 VI R 124/99, BStBl. II 2005, 766, m. w. N.).
  • BFH, 24.01.2001 - I R 100/98

    Aktienoptionsrecht als Arbeitslohn

    Auszug aus FG Hamburg, 18.11.2009 - 6 K 127/07
    Arbeitslohn liegt auch dann nicht vor, wenn die Zuwendung wegen anderer Rechtsbeziehungen oder wegen sonstiger, nicht auf dem Dienstverhältnis beruhender Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewährt wird (BFH-Urteile vom 22. März 1985, VI R 170/82, BStBl. II 1985, 529; vom 24. Januar 2001, I R 100/98, BStBl. II 2001, 509 und vom 19. August 2004, VI R 33/97, BStBl. II 2004, 1076).
  • BFH, 26.09.2007 - I R 58/06

    Abschreibung von Aktien auf den gesunkenen Börsenkurs

    Auszug aus FG Hamburg, 18.11.2009 - 6 K 127/07
    Aufgrund des äußerst geringfügigen Börsenumsatzes von A-Aktien kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Börsenwert der Aktie eine belastbare Einschätzung der Marktteilnehmer über die künftigen Risiken und Erfolgsaussichten des Unternehmens und damit über den Wert der Aktie als Kapitalanlage widergespiegelt hat (vgl. BFH-Urteil vom 26. September 2007 I R 58/06, BFHE 219, 100 , BStBl II 2009, 294 ).
  • BFH, 01.02.2007 - VI R 72/05

    Aktienoption; geldwerter Vorteil

    Auszug aus FG Hamburg, 18.11.2009 - 6 K 127/07
    Demgegenüber sind solche Vorteile kein Arbeitslohn, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung erweisen (vgl. nur BFH-Urteile vom 01. Februar 2007, VI R 72/05, Juris; vom 18. August 2005, VI R 32/03, BStBl. II 2006, 30; vom 7. Juli 2004, VI R 29/00, BStBl. II 2005, 367).
  • BFH, 19.08.2004 - VI R 33/97

    Unentgeltliches Wohnrecht an einer Luxuswohnung

    Auszug aus FG Hamburg, 18.11.2009 - 6 K 127/07
    Arbeitslohn liegt auch dann nicht vor, wenn die Zuwendung wegen anderer Rechtsbeziehungen oder wegen sonstiger, nicht auf dem Dienstverhältnis beruhender Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewährt wird (BFH-Urteile vom 22. März 1985, VI R 170/82, BStBl. II 1985, 529; vom 24. Januar 2001, I R 100/98, BStBl. II 2001, 509 und vom 19. August 2004, VI R 33/97, BStBl. II 2004, 1076).
  • BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03

    Eine Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse

    Auszug aus FG Hamburg, 18.11.2009 - 6 K 127/07
    Demgegenüber sind solche Vorteile kein Arbeitslohn, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung erweisen (vgl. nur BFH-Urteile vom 01. Februar 2007, VI R 72/05, Juris; vom 18. August 2005, VI R 32/03, BStBl. II 2006, 30; vom 7. Juli 2004, VI R 29/00, BStBl. II 2005, 367).
  • BFH, 25.08.1972 - III R 33/71

    Familiengesellschaft - Zulassung von Aktien - Börsenhandel - Nichtnotierte Aktien

    Auszug aus FG Hamburg, 18.11.2009 - 6 K 127/07
    Dem entspricht es, wenn die BFH-Rechtsprechung zur Bewertung nichtnotierter Aktien einer AG auf der Grundlage des Börsenkurses der zum Börsenhandel zugelassenen, gattungsgleichen Aktien derselben Gesellschaft den Börsenkurs mittelbar auch als pauschalen Verkaufspreis der nichtnotierten Aktien angesehen hat (vgl. BFH-Urteile vom 28. Oktober 2008 IX R 96/07, HFR 2009, 124, m. w. N.; vom 25. August 1972 III R 33/71, BFHE 107, 303 , BStBl II 1973, 46 ).
  • BFH, 22.03.1985 - VI R 170/82

    Übliche Zuwendungen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung kein Arbeitslohn;

  • BFH, 07.07.2004 - VI R 29/00

    Arbeitslohn: Übernahme von Verwarnungsgeldern

  • BFH, 01.09.2016 - VI R 16/15

    Bewertung des geldwerten Vorteils aus dem Erwerb von Aktien im Rahmen eines

    Entgegen der vom FG Hamburg im Urteil vom 18. November 2009  6 K 127/07 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2010, 492) vertretenen Ansicht bestehe auch keine Veranlassung, den Börsenpreis der Aktien aufgrund des geringen Handelsvolumens als Bewertungsmaßstab außer Betracht zu lassen.

    Der gegenteiligen Auffassung in dem Urteil des FG Hamburg in EFG 2010, 492 kann sich der Senat folglich nicht anschließen.

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