Rechtsprechung
FG Hamburg, 20.04.2015 - 5 K 3/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG 2009, EStG VZ 2009, R 9.10 Abs 1 S 8 LStR, § 12 Nr 1 EStG 2009
Werbungskostenabzug von Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung - Lebensmittelpunkt eines alleinstehenden Arbeitnehmers - IWW
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5
Doppelte Haushaltsführung: Lebensmittelpunkt eines alleinstehenden Arbeitnehmers der am Beschäftigungsort wohnt und an einem anderen Ort einen eigenen Hausstand unterhält - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Doppelte Haushaltsführung: Lebensmittelpunkt eines alleinstehenden Arbeitnehmers der am Beschäftigungsort wohnt und an einem anderen Ort einen eigenen Hausstand unterhält
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Doppelte Haushaltsführung - und der Lebensmittelpunkt eines alleinstehenden Arbeitnehmers
- haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)
Doppelte Haushaltsführung für Alleinstehende
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2015, 1353
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 10.04.2014 - VI R 79/13
Doppelte Haushaltsführung durch alleinstehenden Arbeitnehmer - Möglichkeit der …
Auszug aus FG Hamburg, 20.04.2015 - 5 K 3/12
Bei einem alleinstehenden Steuerpflichtigen, der am Beschäftigungsort wohnt und an einem anderen Ort einen eigenen Hausstand unterhält, ist der Hausstand an dem anderen Ort der Erst- und Haupthaushalt, wenn sich der Steuerpflichtige dort im Wesentlichen nur unterbrochen durch arbeits- und urlaubsbedingte Abwesenheiten aufhält (vgl. BFH-Urteil vom 10.04.2014 - VI R 79/13, BFH/NV 2014, 1362).Bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer ist entscheidend, dass er sich in dem Haushalt, im Wesentlichen nur unterbrochen durch die arbeits- und urlaubsbedingte Abwesenheit, aufhält; denn allein das Vorhalten einer Wohnung für gelegentliche Besuche oder für Ferienaufenthalte ist noch nicht als Unterhalten eines Hausstands zu bewerten (…BFH, a. a. O.; s. auch BFH-Urteil vom 10.04.2014 - VI R 79/13, BFH/NV 2014, 1362).
- BFH, 21.04.2010 - VI R 26/09
Unterhalten eines eigenen Hausstands bei doppelter Haushaltsführung
Auszug aus FG Hamburg, 20.04.2015 - 5 K 3/12
Zudem spricht bei alleinstehenden Arbeitnehmern mit zunehmender Dauer der Auswärtstätigkeit grundsätzlich immer mehr dafür, dass die eigentliche Haushaltsführung und auch der Mittelpunkt der Lebensinteressen am Beschäftigungsort liegen oder dorthin verlegt wurden (vgl. BFH-Urteil vom 21.04.2010 - VI R 26/09, BStBl II 2012, 618).Es muss vielmehr eine wertende Gesamtbetrachtung aller für den Streitfall wesentlichen Umstände vorgenommen werden (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BFH-Urteil vom 21.04.2010 - VI R 26/09, BStBl. II 2012, 618).
- BFH, 07.02.2008 - VI R 75/06
Zu den Voraussetzungen des Werbungskostenabzugs bei wirtschaftlichem Verlust …
Auszug aus FG Hamburg, 20.04.2015 - 5 K 3/12
Bleiben allerdings nach Würdigung aller Umstände Zweifel an der beruflichen Veranlassung der streitigen Aufwendungen, so geht dies zu Lasten des Steuerpflichtigen, der den Werbungskostenabzug begehrt; denn er trägt die Feststellungslast (objektive Beweislast) für steuermindernde Umstände (vgl. allgemein BFH-Urteile vom 07.02.2008 - VI R 75/06, BStBl. II 2010, 48, …und vom 02.03.2005 - VI R 36/01, BFH/NV 2006, 33, beide mit weiteren Nachweisen).
- BFH, 05.06.2014 - VI R 76/13
Doppelte Haushaltsführung - Mehrgenerationenhaushalt - Entscheidung nach § 139 …
Auszug aus FG Hamburg, 20.04.2015 - 5 K 3/12
Dies gilt umso mehr, wenn der Steuerpflichtige dort sein Privatleben führt, weil zum Heimatort die engeren persönlichen Beziehungen bestehen, beispielsweise wegen der - mit steigender Lebenserwartung immer häufiger - alten, betreuungs- oder sogar pflegebedürftigen Eltern (s. auch BFH-Urteil vom 05.06.2014 - VI R 76/13, BFH/NV 2014, 1884). - BFH, 02.03.2005 - VI R 36/01
Werbungskostenabzug - Zahlungen aufgrund abstrakten Schuldanerkenntnisses
Auszug aus FG Hamburg, 20.04.2015 - 5 K 3/12
Bleiben allerdings nach Würdigung aller Umstände Zweifel an der beruflichen Veranlassung der streitigen Aufwendungen, so geht dies zu Lasten des Steuerpflichtigen, der den Werbungskostenabzug begehrt; denn er trägt die Feststellungslast (objektive Beweislast) für steuermindernde Umstände (vgl. allgemein BFH-Urteile vom 07.02.2008 - VI R 75/06, BStBl. II 2010, 48, und vom 02.03.2005 - VI R 36/01, BFH/NV 2006, 33, beide mit weiteren Nachweisen). - BFH, 16.01.2013 - VI R 46/12
Doppelte Haushaltsführung - gemeinsamer Haushalt von Eltern und erwachsenen, …
Auszug aus FG Hamburg, 20.04.2015 - 5 K 3/12
Dies gilt grundsätzlich auch für alleinstehende Arbeitnehmer; auch diese können einen doppelten Haushalt führen (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH-Urteil vom 16.01.2013 - VI R 46/12, BStBl II 2013, 627, mit weiteren Nachweisen).