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   FG Hamburg, 20.06.2001 - I 707/99   

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https://dejure.org/2001,15000
FG Hamburg, 20.06.2001 - I 707/99 (https://dejure.org/2001,15000)
FG Hamburg, Entscheidung vom 20.06.2001 - I 707/99 (https://dejure.org/2001,15000)
FG Hamburg, Entscheidung vom 20. Juni 2001 - I 707/99 (https://dejure.org/2001,15000)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 64 Abs. 2[ensp ]; EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2
    Keine Beendigung der Haushaltsgemeinschaft mit der Pflegefamilie durch Heimunterbringung des Pflegekindes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Beendigung der Haushaltsgemeinschaft mit der Pflegefamilie durch Heimunterbringung des Pflegekindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Düsseldorf, 15.12.1999 - 9 K 5749/98

    Kindergeld; Rechtsweg; Erstattungsanspruch; Abzweigung; Jugendhilfe -

    Auszug aus FG Hamburg, 20.06.2001 - I 707/99
    Im übrigen komme im Falle einer vorübergehenden Heimunterbringung eines Kindes eine fortbestehende Zugehörigkeit zum Haushalt der Eltern nur dann in Betracht, wenn es sich dabei um die leiblichen Eltern des Kindes handele (Hinweis auf FG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.1999, EFG 2000, 225 ), nicht dagegen, wenn es vor der Heimaufnahme bei Pflegeeltern gelebt habe.

    Eine derartige Heimunterbringung ist nicht auf Dauer angelegt und kann die Zugehörigkeit des Kindes zur bisherigen Familie nicht beenden (so auch FG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.1999 9K 5749/98 Kg, EFG 2000, 225 ).

    Ob eine Auszahlung des Kindergeldes im Wege der Abzweigung bzw. Erstattung nach § 74 EStG an das Jugendamt mit Wirkung gegenüber dem Kläger in Betracht gekommen wäre (vgl. hierzu FG Düsseldorf, Urteil vom 15. Dezember 1999, 9 K 5749/98 Kg, a.a.O.), ist gleichfalls nicht Gegenstand dieses Verfahrens.

  • FG Niedersachsen, 13.01.2000 - 14 K 635/97

    Aufnahme des Kindes in den Haushalt der Pflegeperson bei tatsächlicher Übernahme

    Auszug aus FG Hamburg, 20.06.2001 - I 707/99
    Nach DA 63.2.2.5 kommt es auf die Höhe des Pflegegeldes nicht an (vgl. im übrigen zur Rechtsprechung BFH-Urteil vom 23.9.1999 VI R 106/98 BFH-NV 2000, 448 sowie Urteil des niedersächsischen Finanzgerichtes vom 13.1.2000, 14 K 635/97 Ki, EFG 2000, 1136 ).

    Etwas anderes gilt nur, wenn die Pflegeeltern ein erheblich über den eigentlichen Unterhaltskosten des Kindes liegendes Entgelt erhalten und wenn sie für die Unterbringung und ihre Betreuungsdienste nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten entlohnt würden (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 13.1.2000, 14 K 635/97 Ki, a.a.O.).

  • BFH, 18.12.1998 - VI B 215/98

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung bei Haushaltswechsel

    Auszug aus FG Hamburg, 20.06.2001 - I 707/99
    Das Obhutsprinzip ist tragender Grundsatz für die Zuordnung des Kindergeldanspruchs, wobei der Gesetzgeber von dem Regelfall ausgegangen ist, dass derjenige, in dessen Haushalt das Kind aufgenommen ist, den Hauptteil der kindbedingten Belastungen trägt (vgl. Begründung zum gleichlautenden § 3 Abs. 2 des Bundeskindergeldgesetzes n. F. Bundestagsdrucksache 13/1558 S. 165; BFH-Beschluss vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98 BStBl II 1999, 231 ).
  • BFH, 17.05.1990 - IV R 14/87

    Die von den Jugendämtern nach § 6 JWG an die Betreuer von sog.

    Auszug aus FG Hamburg, 20.06.2001 - I 707/99
    Ob ein Pflegekindverhältnis im Sinne des § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG besteht, richtet sich danach, ob das Kind im Haushalt der Pflegeeltern seine Heimat hat, und zwischen ihnen ein familienähnliches Band besteht (BFH-Urteil vom17.5.1990 IV R 14/87, BStBl. II 1990, 1018).
  • BFH, 23.09.1999 - VI R 106/98

    Pflegekindverhältnis; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    Auszug aus FG Hamburg, 20.06.2001 - I 707/99
    Nach DA 63.2.2.5 kommt es auf die Höhe des Pflegegeldes nicht an (vgl. im übrigen zur Rechtsprechung BFH-Urteil vom 23.9.1999 VI R 106/98 BFH-NV 2000, 448 sowie Urteil des niedersächsischen Finanzgerichtes vom 13.1.2000, 14 K 635/97 Ki, EFG 2000, 1136 ).
  • BFH, 12.06.1991 - III R 108/89

    Begriff des Pflegekindes: 1. Beitrag des Steuerpflichtigen zum Unterhalt nicht

    Auszug aus FG Hamburg, 20.06.2001 - I 707/99
    Vielmehr ist der Betrag abhängig vom Umfang der jeweiligen Unterhaltsverpflichtung und daher nur als Prozentsatz der gesamten Unterhaltsverpflichtung anzusehen, er beläuft sich auf etwa 20 % der gesamten Unterhaltskosten des Kindes (BFH-Urteil vom 12.6.1991 III R 108/89 BStBl II 1992, 20 ).
  • BFH, 14.01.2011 - III B 96/09

    Grundsätzliche Bedeutung bei Haushaltsaufnahme - Verstoß gegen das Gebot

    Die angeführten Urteile des FG Düsseldorf (vom 15. Dezember 1999  9 K 5749/98 Kg, Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, 225) und FG Hamburg (vom 20. Juni 2001 I 707/99, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2001, 1280) beschäftigen sich mit einer anderen Rechtsfrage, nämlich der Fragestellung, ob Haushaltsaufnahmen durch Heimunterbringungen beendet oder unterbrochen werden.
  • VG Berlin, 06.04.2010 - 26 A 23.08

    Familienzuschlag bei Maßnahme der Jugendhilfe mit auswärtiger Unterbringung

    Sie dienen sowohl der Pflege der familiären Bindung als auch der Verkürzung der Maßnahme durch die Möglichkeit gegebenenfalls rascher Rückführung." Eine solche Heimunterbringung ist - nach der Intention des Gesetzgebers (vgl. § 34 Satz 2 Nr. 1 SGB VIII) - nur vorübergehender Art und beendete nicht die Zugehörigkeit des Sohnes E. zum Haushalt des Vaters (vgl. auch FG Düsseldorf, Urteil vom 15. Dezember 1999 - 9 K 5749.98 Kg -, EFG 2000, S. 225, zitiert nach juris dort Rn 21f.; FG Hamburg, Urteil vom 20. Juni 2001 - I 707.99 -, DStRE 2001, S. 1280, zitiert nach juris dort Rn 19f.).
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