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   FG Hamburg, 20.11.2014 - 3 K 99/14   

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FG Hamburg, 20.11.2014 - 3 K 99/14 (https://dejure.org/2014,43009)
FG Hamburg, Entscheidung vom 20.11.2014 - 3 K 99/14 (https://dejure.org/2014,43009)
FG Hamburg, Entscheidung vom 20. November 2014 - 3 K 99/14 (https://dejure.org/2014,43009)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 2 Abs 1 GewStG 2002, § 5 Abs 1 GewStG 2002, § 65 Abs 1 S 2 FGO, § 65 Abs 2 S 2 FGO, § 96 Abs 1 S 1 Halbs 2 FGO
    Gewerbesteuer: Zwei Bahnhofskioske als einheitlicher Gewerbebetrieb - Keine zweimalige Rechtsbehelfseinlegung gegen den gleichen Bescheid

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerbesteuer: Zwei Bahnhofskioske als einheitlicher Gewerbebetrieb

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewerbesteuer: Zwei Bahnhofskioske als einheitlicher Gewerbebetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einheitlicher Gewerbebetrieb - und der Rechtsschutz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    2 Bahnhofskioske - 1 Gewerbebetrieb

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 25.04.1989 - VIII R 294/84

    Besonderheiten bei der Erhebung der Gewerbesteuer - Beschäftigung der Ehefrau im

    Auszug aus FG Hamburg, 20.11.2014 - 3 K 99/14
    Im letzten Fall können sachlich selbständige Gewerbebetriebe nur vorliegen, wenn keine finanziellen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen den einzelnen Tätigkeiten bestehen (BFH-Beschluss vom 21.12.2000 X B 111/00, BFH/NV 2001, 816; BFH-Urteil vom 25.04.1989 VIII R 294/84, BFH/NV 1990, 261).

    dd) Kennzeichen für einen organisatorischen Zusammenhang ist beispielsweise, dass die Unternehmensbereiche in einem Geschäftslokal untergebracht sind, dass sie unter Einsatz derselben Arbeitskräfte ausgeübt werden, dass die Waren oder Betriebsmittel gemeinsam eingekauft und bezahlt werden oder dass eine gegenseitige Aushilfe in sachlicher oder personeller Hinsicht stattfindet (BFH-Urteil vom 25.04.1989 VIII R 294/84, BFH/NV 1990, 261).

    Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist gegeben, wenn zwei (oder mehrere) Unternehmensbereiche sich gegenseitig stützen und ergänzen und nur miteinander wirtschaftlich betrieben werden können (BFH-Urteil vom 25.04.1989 VIII R 294/84, BFH/NV 1990, 261).

  • BFH, 09.08.1989 - X R 130/87

    1. Mehrheit von Gewerbebetrieben bei einer natürlichen Person - 2. Kriterien für

    Auszug aus FG Hamburg, 20.11.2014 - 3 K 99/14
    Eine natürliche Person (Einzelunternehmer) kann daher - im Gegensatz zu Personen- und Kapitalgesellschaften - mehrere gewerbliche Betriebe unterhalten (BFH-Urteil vom 09.08.1989 X R 130/87, BFHE 158, 80, BStBl II 1989, 901).

    Sobald er die Aktivitäten bündelt, um eine größere Marktwirksamkeit zu erreichen, ist eine Wirtschaftseinheit gegeben (BFH-Urteil vom 09.08.1989 X R 130/87, BFHE 158, 80, BStBl II 1989, 901).

    So werden räumlich weit voneinander entfernt ausgeübte ungleichartige gewerbliche Betätigungen regelmäßig in eigenständigen Gewerbebetrieben ausgeübt, während für einen einheitlichen Gewerbebetrieb gleichartige, in räumlicher Nähe zueinander ausgeübte gewerbliche Betätigungen sprechen (BFH-Urteile vom 24.10.2012 X R 36/10, BFH/NV 2013, 252; vom 09.08.1989 X R 130/87, BFHE 158, 80, BStBl II 1989, 901, für Lebensmittelgeschäfte gleichen Zuschnitts in räumlicher Nähe; BFH-Beschluss vom 31.07.1996 III B 38/96, BFH/NV 1997, 229).

  • BFH, 18.12.1996 - XI R 63/96

    1. Keine Fortführung des Betriebs eines ehemaligen Versicherungsbezirksdirektors

    Auszug aus FG Hamburg, 20.11.2014 - 3 K 99/14
    a) aa) Für die Entscheidung der Frage, ob mehrere gewerbliche Betätigungen, die ein und derselbe Unternehmer ausübt, zu einem einheitlichen Gewerbebetrieb zusammenzufassen sind, kommt es darauf an, ob diese Betätigungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse sachlich, insbesondere organisatorisch, wirtschaftlich oder finanziell zusammenhängen (BFH-Urteil vom 18.12.1996 XI R 63/96, BFHE 182, 369, BStBl II 1997, 573).

    bb) Zu den Merkmalen eines Gewerbebetriebs, die nach den Verhältnissen des Einzelfalles zu gewichten sind, gehören insbesondere die Art der Betätigung, der Kunden- und Lieferantenkreis, die Arbeitnehmerschaft, die Geschäftsleitung, die Betriebsstätten, die Organisation und Finanzierung sowie Umfang und Zusammensetzung des Aktivvermögens (BFH-Urteile vom 24.10.2012 X R 36/10, BFH/NV 2013, 252; vom 18.12.1996 XI R 63/96, BFHE 182, 369, BStBl II 1997, 573).

    Ein finanzieller Zusammenhang fehlt, wenn getrennte Aufzeichnungen geführt, jeweils eigene Bankkonten unterhalten, getrennte Kassenabrechnungen vorgenommen und für jeden Betrieb gesonderte Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Bilanzen erstellt werden (BFH-Urteil vom 18.12.1996 XI R 63/96, BFHE 182, 369, BStBl II 1997, 573).

  • BFH, 24.10.2012 - X R 36/10

    Zwei Gewerbebetriebe i. S. d. § 2 GewStG bei Betrieb einer Photovoltaikanlage und

    Auszug aus FG Hamburg, 20.11.2014 - 3 K 99/14
    Unterhält ein Unternehmer gleichzeitig mehrere sachlich selbstständige Gewerbebetriebe, unterliegt jeder dieser Gewerbebetriebe für sich der Gewerbesteuer (BFH-Urteil vom 24.10.2012 X R 36/10, BFH/NV 2013, 252).

    bb) Zu den Merkmalen eines Gewerbebetriebs, die nach den Verhältnissen des Einzelfalles zu gewichten sind, gehören insbesondere die Art der Betätigung, der Kunden- und Lieferantenkreis, die Arbeitnehmerschaft, die Geschäftsleitung, die Betriebsstätten, die Organisation und Finanzierung sowie Umfang und Zusammensetzung des Aktivvermögens (BFH-Urteile vom 24.10.2012 X R 36/10, BFH/NV 2013, 252; vom 18.12.1996 XI R 63/96, BFHE 182, 369, BStBl II 1997, 573).

    So werden räumlich weit voneinander entfernt ausgeübte ungleichartige gewerbliche Betätigungen regelmäßig in eigenständigen Gewerbebetrieben ausgeübt, während für einen einheitlichen Gewerbebetrieb gleichartige, in räumlicher Nähe zueinander ausgeübte gewerbliche Betätigungen sprechen (BFH-Urteile vom 24.10.2012 X R 36/10, BFH/NV 2013, 252; vom 09.08.1989 X R 130/87, BFHE 158, 80, BStBl II 1989, 901, für Lebensmittelgeschäfte gleichen Zuschnitts in räumlicher Nähe; BFH-Beschluss vom 31.07.1996 III B 38/96, BFH/NV 1997, 229).

  • BFH, 21.12.2000 - X B 111/00

    Selbständige Gewerbebetriebe

    Auszug aus FG Hamburg, 20.11.2014 - 3 K 99/14
    Eine Verbindung darf im Wesentlichen nur in der Person des Steuerpflichtigen bestehen (BFH-Beschluss vom 21.12.2000 X B 111/00, BFH/NV 2001, 816).

    Im letzten Fall können sachlich selbständige Gewerbebetriebe nur vorliegen, wenn keine finanziellen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen den einzelnen Tätigkeiten bestehen (BFH-Beschluss vom 21.12.2000 X B 111/00, BFH/NV 2001, 816; BFH-Urteil vom 25.04.1989 VIII R 294/84, BFH/NV 1990, 261).

  • FG Hamburg, 28.06.2007 - 3 K 237/06

    AO / EStG / EGV: Vollmacht /

    Auszug aus FG Hamburg, 20.11.2014 - 3 K 99/14
    Auch bei wiederholter Einspruchseinlegung gegen dieselben Bescheide handelt es sich inhaltlich um einen Einspruch (FG Hamburg, Urteil vom 28.06.2007 3 K 237/06, EFG 2008, 768).

    b) Ob es sich bei zwei durch denselben Kläger erhobenen und gegen denselben Steuerbescheid gerichteten Klagen bei demselben Senat eines Finanzgerichts um ein und dieselbe Klage handelt und bei mehrfacher Eintragung der Klage die Vorgänge unter einem Aktenzeichen (nur) aktenmäßig zu verbinden sind (so BFH-Beschluss vom 09.08.2001 III R 58/99, BFH/NV 2002, 49; BFH-Urteil vom 13.09.1988 VIII R 218/85, BFH/NV 1989, 354; FG Hamburg, Urteil vom 28.06.2007 3 K 237/06, EFG 2008, 768) oder ob für die zweite Klage gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) i. V. m. § 155 FGO das Prozesshindernis der anderweitigen Rechtshängigkeit besteht, das durch eine Verbindung der Verfahren gemäß § 73 Abs. 1 Satz 1 FGO zu beseitigen ist (so BFH-Beschluss vom 26.05.2006 IV B 151/04, BFH/NV 2006, 2086; Schallmoser in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 66 FGO Rz. 31; Paetsch in Beermann/Gosch, AO/FGO, § 66 FGO Rz. 20) kann vorliegend offen bleiben, da ein Verbindungsbeschluss am 12.11.2014 jedenfalls ergangen ist.

  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

    Auszug aus FG Hamburg, 20.11.2014 - 3 K 99/14
    Schätzergebnisse müssen darüber hinaus wirtschaftlich vernünftig und möglich sein (BFH-Urteil vom 18.12.1984 VIII R 195/82, BFHE 142, 558, BStBl II 1986, 226).
  • BFH, 13.03.2000 - III B 62/99

    Beschwerde gegen PKH-Ablehnung; Erfolgsaussichten i.S.v. § 114 Satz 1 ZPO

    Auszug aus FG Hamburg, 20.11.2014 - 3 K 99/14
    Will der Steuerpflichtige eine abweichende Schätzung herbeiführen, ist er gehalten, erweisbare Tatsachen vorzutragen, die geeignet sind, einen anderen als den von der Finanzbehörde geschätzten Betrag als wahrscheinlich erscheinen zu lassen (BFH-Beschlüsse vom 13.03.2000 III B 62/99, BFH/NV 2000, 1119).
  • BFH, 12.10.2005 - VIII B 241/04

    Verfahrensfehler; unzutreffende Schätzung

    Auszug aus FG Hamburg, 20.11.2014 - 3 K 99/14
    Es kann sich dann darauf beschränken, substantiierten Einwendungen des Steuerpflichtigen gegen die Schätzung des Finanzamts nachzugehen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20.04.2006 VIII B 33/05, BFH/NV 2006, 1338; vom 12.10.2005 VIII B 241/04, BFH/NV 2006, 3269).
  • BFH, 20.04.2006 - VIII B 33/05

    Sitzungsniederschrift, Verstoß gegen den Inhalt der Akten

    Auszug aus FG Hamburg, 20.11.2014 - 3 K 99/14
    Es kann sich dann darauf beschränken, substantiierten Einwendungen des Steuerpflichtigen gegen die Schätzung des Finanzamts nachzugehen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20.04.2006 VIII B 33/05, BFH/NV 2006, 1338; vom 12.10.2005 VIII B 241/04, BFH/NV 2006, 3269).
  • BFH, 24.08.2006 - V B 36/05

    Keine Revisionszulassung bei Rüge des materiellen Rechts; Nachkalkulation durch

  • BFH, 11.02.2011 - V K 2/09

    Darlegung eines Wiederaufnahmegrundes bei Restitutionsklage - Umdeutung einer

  • BFH, 12.01.1983 - IV R 177/80

    Zum Erfordernis der Unternehmensidentität beim Verlustabzug nach § 10 a GewStG

  • BFH, 26.07.1984 - IV R 214/80
  • BFH, 13.09.1988 - VIII R 218/85

    Voraussetzungen der Revision bei mehrmaliger Einlegung derselben

  • BFH, 31.07.1996 - III B 38/96

    Gewerblicher Grundstückshandel bei unterschiedlichen Nutzungsarten

  • BFH, 06.04.1999 - XI B 132/96

    Gegenstand des Klagebegehrens; Bezeichnung

  • BFH, 09.08.2001 - III R 58/99

    Versäumung der Revisionsfrist - Vertretungsbefugnis - Vertretungspflicht -

  • BFH, 26.05.2006 - IV B 151/04

    Rechtshängigkeit - zwei Klagen gegen einen Steuerbescheid

  • BFH, 24.06.2009 - X R 36/06

    Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels durch Einbringung eines

  • BFH, 05.02.2014 - XI B 73/13

    Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Klage gegen Änderungsbescheide

  • BFH, 06.04.1999 - VI B 254/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

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