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   FG Hamburg, 21.04.2005 - IV 174/03   

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https://dejure.org/2005,19843
FG Hamburg, 21.04.2005 - IV 174/03 (https://dejure.org/2005,19843)
FG Hamburg, Entscheidung vom 21.04.2005 - IV 174/03 (https://dejure.org/2005,19843)
FG Hamburg, Entscheidung vom 21. April 2005 - IV 174/03 (https://dejure.org/2005,19843)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    VO (EG, EURATOM) Nr. 2988/95 Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO (EG, EURATOM) Nr. 2988/95 Art. 3 Abs. 1
    Verjährung der Ausführerstattungs-Rückforderungsansprüche

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verjährung der Ausführerstattungs-Rückforderungsansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verjährungsfrist für die Verfolgung einer Unregelmäßigkeit; Unterbrechung der Verjährungsfrist bei Versäumung der rechtzeitigen Vornahme verjährungsunterbrechender Ermittlungshandlungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 24.06.2004 - C-278/02

    Handlbauer

    Auszug aus FG Hamburg, 21.04.2005 - IV 174/03
    a) Der EuGH hat in seinem Urteil vom 24.06.2004, Az. C-278/02 -Handlbauer- juris Dok.

    Von der Ermächtigung wird Gebrauch gemacht, wenn der nationale Gesetzgeber in einem bestimmten Bereich eine Sonderregelung trifft (Generalanwalt Tizzano in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache C-278/02 - Handlbauer - Rz. 65).

    Durch das Urteil des EuGH vom 24. Juni 2004, Az. C-278/02, - Handlbauer - Juris Doc.

  • EuG, 13.03.2003 - T-125/01

    José Martí Peix / Kommission

    Auszug aus FG Hamburg, 21.04.2005 - IV 174/03
    Diese Auslegung des Art. 3 VO Nr. 2988/95 wird gestützt durch das Urteil des EuG vom 13. März 2003 (Az. T-125/01 - Peix - Juris Dok. Nr. 601A0125) in dem es (ebenfalls) die Verjährungsregelung des Art. 3 VO Nr. 2988/95 auf einen vor Inkrafttreten dieser Verordnung liegenden Sachverhalt angewendet hat.

    Denn durch die Rechtsprechung des EuG, Urteil vom 13. März 2003, Az. T-125/01 - Peix - Juris Doc.

  • BFH, 07.05.2002 - VII R 5/01

    Rückforderung von Ausfuhrerstattung

    Auszug aus FG Hamburg, 21.04.2005 - IV 174/03
    Es liegt keine Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) zum Urteil des FG Hamburg vom 22. November 2000, IV 835/87 und zur dieses Urteil bestätigenden Entscheidung des BFH vom 7. Mai 2002, VII R 5/01 vor.
  • EuG, 19.02.1998 - T-42/96

    Eyckeler & Malt / Kommission

    Auszug aus FG Hamburg, 21.04.2005 - IV 174/03
    Nach der Rechtsprechung der Europäischen Gerichte (EuG, Urteil v. 19.02.1998 Az. T-42/96, - Eyckeler & Malt - juris Dok. Nr. 696 A 0042, EuGH, Urteil v. 12.11.1981, Az. 212/80 - Salumi -, juris Dok. Nr. 680J0212) ist zwar bei Verfahrensvorschriften im Allgemeinen davon auszugehen, dass sie auf alle zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens anhängigen Rechtsstreitigkeiten anwendbar sind.
  • FG Hamburg, 22.06.2011 - 4 K 80/11

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen wegen zu Unrecht gewährter

    Ihrer gegen den Rückforderungsbescheid erhobenen Klage gab das Finanzgericht Hamburg im 1. Rechtsgang (Urteil vom 21.04.2005, IV 174/03) mit der Begründung statt, dass dem vom beklagten Hauptzollamt geltend gemachten Rückforderungsanspruch Verjährung gemäß Art. 3 Abs. 1 VO Nr. 2988/95 entgegenstehe, weil die Rückforderung mehr als vier Jahre nach der in Rede stehenden Ausfuhr geltend gemacht worden sei; die vierjährige Verjährungsfrist des Art. 3 Abs. 1 VO Nr. 2988/95 gelte auch für Sachverhalte, die vor dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung verwirklicht worden seien.

    Mit Urteil vom 07.07.2009 (VII R 23/06) hob daraufhin der Bundesfinanzhof das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 21.04.2005 (IV 174/03) mit der Begründung auf, dass der Rückzahlungsanspruch bei Erlass des angefochtenen Bescheides nicht verjährt gewesen sei, weil die Vorschrift des § 195 BGB in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung analog anzuwenden sei, und verwies die Sache an das Finanzgericht Hamburg zurück, um zu klären, ob unter Berücksichtigung der Verteilung der Feststellungslast die für eine Rückforderung der Ausfuhrerstattung erforderlichen Voraussetzungen vorlägen, insbesondere die Ausfuhrwaren nicht in den freien Verkehr Jordaniens überführt worden seien.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten (4 K 80/11, 4 K 230/09 und IV 174/03) sowie der Sachakten des beklagten Hauptzollamtes verwiesen.

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