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   FG Hamburg, 21.04.2009 - 2 K 18/07   

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https://dejure.org/2009,21690
FG Hamburg, 21.04.2009 - 2 K 18/07 (https://dejure.org/2009,21690)
FG Hamburg, Entscheidung vom 21.04.2009 - 2 K 18/07 (https://dejure.org/2009,21690)
FG Hamburg, Entscheidung vom 21. April 2009 - 2 K 18/07 (https://dejure.org/2009,21690)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kein Abzug von Unterhaltsleistungen an nicht unterhaltsberechtigte ehemalige Lebensgefährtin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33a
    Unterhaltsleistungen an nicht unterhaltsberechtigte ehemalige Lebensgefährtin

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Unterhaltsleistungen an nicht unterhaltsberechtigte ehemalige Lebensgefährtin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 20.04.2006 - III R 23/05

    Abziehbarkeit von Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen an den mit ihm

    Auszug aus FG Hamburg, 21.04.2009 - 2 K 18/07
    Allerdings hat der BFH eine "vergleichbare Zwangslage" in einer weiteren Entscheidung angenommen, wenn der Steuerpflichtige den Lebensunterhalt des bedürftigen Partners bestreiten muss, um die Lebensgemeinschaft aufrecht erhalten zu können, obwohl keine gesetzliche Unterhaltspflicht und nach der seinerzeitigen Rechtslage keine gesetzliche Vermutung für die Unterhaltsleistungen (bei gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft) bestand (Urteil vom 20.4.2006 III R 23/05, BStBl II 2007, 41).
  • BFH, 23.10.2002 - III R 57/99

    Unterhaltsleistungen an Geschwister

    Auszug aus FG Hamburg, 21.04.2009 - 2 K 18/07
    Nach allg. Ansicht, die der erkennende Senat teilt, sollen aber nicht alle freiwilligen Unterhaltsleistungen, die zum Wegfall oder zur Kürzung der Sozialhilfe führen, unter § 33 a Abs. 1 Satz 2 EStG fallen, sondern nur rechtlich zwangsläufigen Minderungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Rechnung getragen werden (BFH-Urteil vom 23.10.2002 III R 57/99, BStBl II 2003, 187; Hufeld in K/S/M, EStG, § 33 a Rz. B 49; Heger in Blümich, EStG, § 33 a Rz. 141; a. A. Paus, DStZ 2003, 461).
  • BFH, 29.05.2008 - III R 23/07

    Keine Opfergrenze bei Unterhalt an Lebensgefährtin - Gleichstellung der

    Auszug aus FG Hamburg, 21.04.2009 - 2 K 18/07
    Dabei reicht es nach allg. Auffassung seit der Änderung von § 33 a Abs. 1 Satz 2 EStG durch Steueränderungsgesetz 2001 vom 20. Dezember 2001 (BStBl I 2002, 4), mit der das Wort "soweit"( ... ihr ... Mittel ... gekürzt werden) durch "wenn" ersetzt wurde, aus, dass die unterhaltene Person wegen der Unterhaltsleistungen keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat (BTDrucks 14/6877, 26; BFH Urteil vom 29.5.2008, III R 23/07, BFH/NV 2008, 1911; Schmidt/Loschelder, EStG, 27. Aufl., § 33 a Rz 22; BMF-Schreiben in BStBl I 2003, 243, 244); einer tatsächlichen Versagung oder Kürzung von öffentlichen Mitteln bedarf es nicht.
  • FG Saarland, 23.09.2009 - 2 K 1393/07

    Zahlungen an die Schwiegertochter als außergewöhnliche Belastung (§ 33a EStG)

    Demzufolge erkennt der BFH eine Zwangsläufigkeit nicht an, wenn der Steuerpflichtige Personen unterstützt, die nicht mit ihm zusammen in einem Haushalt leben (vgl. auch BFH vom 29. Mai 2008 III R 23/07, BStBl II 2009, 363; Finanzgericht Hamburg vom 21. April 2009 2 K 18/07, juris; Finanzgericht München vom 19. Juli 2006 9 K 847/05, juris; s. im Ergebnis auch BFH vom 22. September 2004 III R 25/03, BFH/NV 2005, 523).
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