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   FG Hamburg, 21.06.2006 - 5 K 193/03   

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https://dejure.org/2006,29050
FG Hamburg, 21.06.2006 - 5 K 193/03 (https://dejure.org/2006,29050)
FG Hamburg, Entscheidung vom 21.06.2006 - 5 K 193/03 (https://dejure.org/2006,29050)
FG Hamburg, Entscheidung vom 21. Juni 2006 - 5 K 193/03 (https://dejure.org/2006,29050)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 S. 2
    Pensionszusage bei neu gegründeter Kapitalgesellschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Pensionszusage bei neu gegründeter Kapitalgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zusage einer Pension an einen Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttung; Begriff der verdeckten Gewinnausschüttungen; Probezeit für Geschäftsführer hinsichtlich der Vornahme von Pensionszusagen als Regelfall

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 24.04.2002 - I R 18/01

    Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus FG Hamburg, 21.06.2006 - 5 K 193/03
    Ohne Erprobung des Geschäftsführers und ohne gesicherte Kenntnis der künftigen Ertragsentwicklung der Kapitalgesellschaft würde eine Pension nicht zugesagt werden (vgl. BFH, Urteil vom 24.4.2002, I R 18/01, BFHE 199, 144 , BStBl II 2002, 670 ).

    Gleichermaßen verhält es sich bei einem sog. Management-buy-out, wenn bisherige leitende Angestellte eines Unternehmens dieses "aufkaufen" und sodann in Gestalt eines anderen Unternehmens fortführen (BFH, Urteil vom 24.4.2002, I R 18/01, BFHE 199, 144 , BStBl II 2002, 670 ).

  • BFH, 18.08.1999 - I R 10/99

    Probezeit bei Pensionszusagen

    Auszug aus FG Hamburg, 21.06.2006 - 5 K 193/03
    Diese Kriterien können bei einem Unternehmen als erfüllt angesehen werden, das nach langjähriger Tätigkeit lediglich sein Rechtskleid ändert, wie beispielsweise bei Begründung einer Betriebsaufspaltung oder einer Umwandlung (vgl. BFH, Urteile vom 29.10.1997, I R 52/97, BFHE 184, 487 , BStBl II 1999, 318 ; vom 18.2.1999, I R 51/98, BFH/NV 1999, 1384 ; vom 18.8.1999, I R 10/99, BFH/NV 2000, 225 ).
  • BFH, 27.03.2001 - I R 27/99

    "Nur-Gewinntantiemezusage" als vGA

    Auszug aus FG Hamburg, 21.06.2006 - 5 K 193/03
    Zu den verdeckten Gewinnausschüttungen i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG gehören insbesondere die einem Gesellschafter gezahlten Tätigkeitsvergütungen und die Zuführungen zu einer Pensionsrückstellung aufgrund einer Pensionszusage, die ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter (§ 43 Abs. 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG -) einem Nicht-Gesellschafter unter ansonsten vergleichbaren Verhältnissen nicht gewährt hätte (vgl. BFH vom 27.3.2001, I R 27/99, BFHE 195, 228 , BStBl II 2002, 111 ).
  • BFH, 29.10.1997 - I R 52/97

    VGA bei Pensionszusagen

    Auszug aus FG Hamburg, 21.06.2006 - 5 K 193/03
    Diese Kriterien können bei einem Unternehmen als erfüllt angesehen werden, das nach langjähriger Tätigkeit lediglich sein Rechtskleid ändert, wie beispielsweise bei Begründung einer Betriebsaufspaltung oder einer Umwandlung (vgl. BFH, Urteile vom 29.10.1997, I R 52/97, BFHE 184, 487 , BStBl II 1999, 318 ; vom 18.2.1999, I R 51/98, BFH/NV 1999, 1384 ; vom 18.8.1999, I R 10/99, BFH/NV 2000, 225 ).
  • BFH, 28.11.1991 - I R 13/90

    Aufwendungen für die Geburtstagsfeier des Gesellschafter-Geschäftsführers einer

    Auszug aus FG Hamburg, 21.06.2006 - 5 K 193/03
    Denn es ist Aufgabe eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters, unmittelbar im unternehmerischen Interesse der Körperschaft und damit nur mittelbar im Interesse der Gesellschafter, nicht aber unmittelbar im Interesse einzelner Gesellschafter zu handeln (vgl. BFH, Urteile vom 28.11.1991, I R 13/90, BFHE 166, 251 , BStBl II 1992, 359; vom 23.2.2005, I R 70/04, BFHE 209, 252 , BStBl II 2005, 882 ).
  • BFH, 04.06.2003 - I R 38/02

    Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge bei mehreren Geschäftsführern

    Auszug aus FG Hamburg, 21.06.2006 - 5 K 193/03
    Verdeckte Gewinnausschüttungen i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes ( KStG ) sind bei Kapitalgesellschaften Vermögensminderungen und verhinderte Vermögensmehrungen, die nicht auf einer offenen Gewinnausschüttung beruhen, sich auf den Unterschiedsbetrag i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes ( EStG ) auswirken und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst oder mitveranlasst sind (BFH, Urteil vom 4.6.2003, I R 38/02, BFHE 202, 500 , BStBl II 2004, 139 ).
  • BFH, 23.02.2005 - I R 70/04

    Verdeckte Gewinnausschüttung: private Kfz-Nutzung - Pensionszusage im Jahr der

    Auszug aus FG Hamburg, 21.06.2006 - 5 K 193/03
    Denn es ist Aufgabe eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters, unmittelbar im unternehmerischen Interesse der Körperschaft und damit nur mittelbar im Interesse der Gesellschafter, nicht aber unmittelbar im Interesse einzelner Gesellschafter zu handeln (vgl. BFH, Urteile vom 28.11.1991, I R 13/90, BFHE 166, 251 , BStBl II 1992, 359; vom 23.2.2005, I R 70/04, BFHE 209, 252 , BStBl II 2005, 882 ).
  • BFH, 18.02.1999 - I R 51/98

    VGA; Beherrschung einer KapG durch gleichgelagerte Interessen; Pensionszusage:

    Auszug aus FG Hamburg, 21.06.2006 - 5 K 193/03
    Diese Kriterien können bei einem Unternehmen als erfüllt angesehen werden, das nach langjähriger Tätigkeit lediglich sein Rechtskleid ändert, wie beispielsweise bei Begründung einer Betriebsaufspaltung oder einer Umwandlung (vgl. BFH, Urteile vom 29.10.1997, I R 52/97, BFHE 184, 487 , BStBl II 1999, 318 ; vom 18.2.1999, I R 51/98, BFH/NV 1999, 1384 ; vom 18.8.1999, I R 10/99, BFH/NV 2000, 225 ).
  • FG Berlin-Brandenburg, 06.05.2009 - 12 K 8244/05

    Angemessenheit einer Versorgungszusage an einen befristet beschäftigten

    Wie bereits der BFH sowie verschiedene Finanzgerichte (FG) in vergleichbaren Fällen festgestellt haben, würde ein solcher Geschäftsleiter angesichts der mit einer lebenslangen Versorgungszusage verbundenen fortlaufenden Gewinnbelastung eine derartige Zusage einem gesellschaftsfremden Arbeitnehmer vielmehr erst erteilen, nachdem das Arbeitsverhältnis über einen hinreichend langen Zeitraum bestanden hat, um Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des Zusageempfängers zuverlässig beurteilen zu können (BFH, Urteile vom 30. September 1992 - I R 75/91, BFH/NV 1993, 330; vom 24. April 2002 - I R 18/01, BStBl. II 2002, 670; FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 21. Juni 2006 - 5 K 193/03; FG München, Urteil vom 23. September 2003 - 6 K 2405/01, jeweils veröffentlicht bei juris).
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