Rechtsprechung
   FG Hamburg, 22.08.2005 - VI 138/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,21319
FG Hamburg, 22.08.2005 - VI 138/04 (https://dejure.org/2005,21319)
FG Hamburg, Entscheidung vom 22.08.2005 - VI 138/04 (https://dejure.org/2005,21319)
FG Hamburg, Entscheidung vom 22. August 2005 - VI 138/04 (https://dejure.org/2005,21319)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,21319) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG § 9 Nr. 1 S. 2; FGO § 69 Abs. 2, 3
    Zur bedingten Veräußerungsabsicht einer gewerblich geprägten GbR im Zusammenhang mit einem Gesellschafterwechsel

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur bedingten Veräußerungsabsicht einer gewerblich geprägten GbR im Zusammenhang mit einem Gesellschafterwechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bedingte Veräußerungsabsicht einer gewerblich geprägten Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) im Zusammenhang mit einem Gesellschafterwechsel; Gewerblicher Grundstückshandel; Anspruch einer eigenen Grundbesitz verwaltenden Gesellschaft auf erweiterte Kürzung bei ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 20.02.2003 - III R 10/01

    Wohnungsveräußerung an bestimmten Personenkreis

    Auszug aus FG Hamburg, 22.08.2005 - VI 138/04
    Ein gewerblicher Grundstückshandel ist deshalb nicht anzunehmen, wenn gewichtige objektive Umstände gegen eine von Anfang an bestehende Veräußerungsabsicht sprechen (BFH-Urteil vom 20. Februar 2003, III R 10/01, BFHE 201, 515 , BStBl II 2003, 510 ).

    Die konkreten Anlässe und Beweggründe für die Veräußerungen (z.B. Finanzierungsschwierigkeiten oder unvorhergesehene Notlagen) sind dabei im Regelfall nicht geeignet, die aufgrund der Zahl der veräußerten Objekte und dem zeitlichen Abstand der maßgebenden Tätigkeiten vermutete (bedingte) Veräußerungsabsicht im Zeitpunkt der Anschaffung oder Errichtung auszuschließen (BFH-Urteil vom 20. Februar 2003, III R 10/01, a. a. O.).

    Denn daraus wäre nicht zu folgern, dass die GbR die Wohnungen nicht auch in anderem Zusammenhang oder aus anderen Gründen veräußert hätte, ohne dazu gezwungen zu sein (vgl. BFH-Urteil vom 20. Februar 2003, III R 10/01, BFHE 201, 515 , BStBl II 2003, 510 ).

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus FG Hamburg, 22.08.2005 - VI 138/04
    Demgegenüber ist ein gewerblicher Grundstückshandel anzunehmen, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung die Umschichtung von Vermögenswerten und deren Verwertung als Vermögenssubstanz entscheidend in den Vordergrund tritt (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995, GrS 1/93, BFHE 178, 86 , BStBl II 1995, 617 ; BFH-Urteile vom 15. März 2005, X R 39/03, BB 2005, 1541 ; vom 18. Mai 1999, I R 118/97, BFHE 188, 561 , BStBl II 2000, 28 ; vom 21. Mai 1993, VIII R 10/92, BFH/NV 1994, 94, 96, m.w.N.; vom 28. Juli 1993, XI R 21/92, BFH/NV 1994, 463, 464).

    Der Senat folgt der Rechtsprechung des BFH darin, dass der An- und Verkauf von mehr als drei Objekten innerhalb einer Zeitspanne von regelmäßig nicht mehr als fünf Jahren nach der Lebenserfahrung mangels eindeutiger gegenteiliger Anhaltspunkte die Schlussfolgerung erzwingt, dass bereits bei Ankauf des Grundbesitzes zumindest eine bedingte Weiterveräußerungsabsicht bestanden hat und deshalb einen gewerblichen Grundstückshandel begründet (std. Rspr., Beschlüsse des Großen Senats vom 03.07.1995, GrS 1/93, BStBl II 1995, 617 und vom 10.12.2001, GrS 1/98, BStBl II 2002, 291 ).

  • BFH, 28.07.1993 - XI R 21/92

    Betätigung als gewerblicher Grundstückshändler - Begriff des Gewerbebetriebes -

    Auszug aus FG Hamburg, 22.08.2005 - VI 138/04
    Demgegenüber ist ein gewerblicher Grundstückshandel anzunehmen, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung die Umschichtung von Vermögenswerten und deren Verwertung als Vermögenssubstanz entscheidend in den Vordergrund tritt (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995, GrS 1/93, BFHE 178, 86 , BStBl II 1995, 617 ; BFH-Urteile vom 15. März 2005, X R 39/03, BB 2005, 1541 ; vom 18. Mai 1999, I R 118/97, BFHE 188, 561 , BStBl II 2000, 28 ; vom 21. Mai 1993, VIII R 10/92, BFH/NV 1994, 94, 96, m.w.N.; vom 28. Juli 1993, XI R 21/92, BFH/NV 1994, 463, 464).
  • BFH, 28.06.1973 - IV R 97/72

    Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags für das Besitzunternehmen in Fällen

    Auszug aus FG Hamburg, 22.08.2005 - VI 138/04
    Sie ist ausgeschlossen, wenn das Unternehmen Tätigkeiten ausübt, die als solche gewerbesteuerpflichtig sind, sofern diese nicht zu den unschädlichen Nebentätigkeiten gehören (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH - vom 31. Juli 1990, I R 13/88, BFHE 162, 111, BStBl II 1990, 1075 ; BFH-Urteil vom 28. Juni 1973, IV R 97/72, BFHE 109, 459 , BStBl II 1973, 688 ).
  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus FG Hamburg, 22.08.2005 - VI 138/04
    Der Senat folgt der Rechtsprechung des BFH darin, dass der An- und Verkauf von mehr als drei Objekten innerhalb einer Zeitspanne von regelmäßig nicht mehr als fünf Jahren nach der Lebenserfahrung mangels eindeutiger gegenteiliger Anhaltspunkte die Schlussfolgerung erzwingt, dass bereits bei Ankauf des Grundbesitzes zumindest eine bedingte Weiterveräußerungsabsicht bestanden hat und deshalb einen gewerblichen Grundstückshandel begründet (std. Rspr., Beschlüsse des Großen Senats vom 03.07.1995, GrS 1/93, BStBl II 1995, 617 und vom 10.12.2001, GrS 1/98, BStBl II 2002, 291 ).
  • BFH, 18.05.1999 - I R 118/97

    Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten: Drei-Objekt-Grenze

    Auszug aus FG Hamburg, 22.08.2005 - VI 138/04
    Demgegenüber ist ein gewerblicher Grundstückshandel anzunehmen, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung die Umschichtung von Vermögenswerten und deren Verwertung als Vermögenssubstanz entscheidend in den Vordergrund tritt (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995, GrS 1/93, BFHE 178, 86 , BStBl II 1995, 617 ; BFH-Urteile vom 15. März 2005, X R 39/03, BB 2005, 1541 ; vom 18. Mai 1999, I R 118/97, BFHE 188, 561 , BStBl II 2000, 28 ; vom 21. Mai 1993, VIII R 10/92, BFH/NV 1994, 94, 96, m.w.N.; vom 28. Juli 1993, XI R 21/92, BFH/NV 1994, 463, 464).
  • BFH, 15.03.2005 - X R 39/03

    Gewerblicher Grundstückshandel - Erschließungsunternehmer - Indizwirkung der

    Auszug aus FG Hamburg, 22.08.2005 - VI 138/04
    Demgegenüber ist ein gewerblicher Grundstückshandel anzunehmen, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung die Umschichtung von Vermögenswerten und deren Verwertung als Vermögenssubstanz entscheidend in den Vordergrund tritt (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995, GrS 1/93, BFHE 178, 86 , BStBl II 1995, 617 ; BFH-Urteile vom 15. März 2005, X R 39/03, BB 2005, 1541 ; vom 18. Mai 1999, I R 118/97, BFHE 188, 561 , BStBl II 2000, 28 ; vom 21. Mai 1993, VIII R 10/92, BFH/NV 1994, 94, 96, m.w.N.; vom 28. Juli 1993, XI R 21/92, BFH/NV 1994, 463, 464).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus FG Hamburg, 22.08.2005 - VI 138/04
    Wenn es sich dabei auch um sehr gewichtige Indizien handelt, so kommt es hierauf dann nicht an, wenn sich aus besonderen Umständen zweifelsfrei eine von Anfang an bestehende oder fehlende Veräußerungsabsicht ergibt (vgl. auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 07.11.1995, 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34 ).
  • BFH, 08.09.2004 - XI R 47/03

    Gewerblicher Grundstückshandel: Erwerb eines bereits zu 1/2 ererbten Grundstücks

    Auszug aus FG Hamburg, 22.08.2005 - VI 138/04
    Dasselbe gilt, wenn Mehrfamilienhäuser erworben, in Eigentumswohnungen aufgeteilt und von diesen innerhalb von fünf Jahren seit Kauf mehr als drei veräußert werden (BFH-Urteil v. 08.09.2004, XI R 47, 48/03, BStBl II 2005, 41 ; Weber-Grellet, in Schmidt, EStG , 24. Aufl. 2005, § 15Rdnr. 63).
  • BFH, 21.05.1993 - VIII R 10/92

    Veräußerung von Wohneigentum als gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus FG Hamburg, 22.08.2005 - VI 138/04
    Demgegenüber ist ein gewerblicher Grundstückshandel anzunehmen, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung die Umschichtung von Vermögenswerten und deren Verwertung als Vermögenssubstanz entscheidend in den Vordergrund tritt (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995, GrS 1/93, BFHE 178, 86 , BStBl II 1995, 617 ; BFH-Urteile vom 15. März 2005, X R 39/03, BB 2005, 1541 ; vom 18. Mai 1999, I R 118/97, BFHE 188, 561 , BStBl II 2000, 28 ; vom 21. Mai 1993, VIII R 10/92, BFH/NV 1994, 94, 96, m.w.N.; vom 28. Juli 1993, XI R 21/92, BFH/NV 1994, 463, 464).
  • BFH, 31.07.1990 - I R 13/88

    1. Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags für Grundstücksverwaltung ist

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht