Rechtsprechung
FG Hamburg, 22.12.2004 - III 13/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 15 Abs. 2
Einkommensteuerrecht: Zu den Voraussetzungen des gewerblichen Grundstückshandels - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Einkommensteuerrecht: Zu den Voraussetzungen des gewerblichen Grundstückshandels
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beurteilung eines Grundstücksgeschäftes als gewerblich; Grundlagen der Einhaltung eines zeitlichen Zusammenhangs bei Grundstücksgeschäften unter dem Aspekt der Einkommensteuer; Anforderungen an einen Gewerbebetrieb im Einkommensteuerrecht; Notwendiges Betriebsvermögen ...
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- BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98
gewerblicher Grundstückshandel
Auszug aus FG Hamburg, 22.12.2004 - III 13/02
Bei der Tätigkeit darf es sich nicht um private Vermögensverwaltung handeln (vgl. BFH, Beschluss des Großen Senats vom 10. Dezember 2001, GrS 1/98 BStBl II 2002, 291 ). - BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93
Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR
Auszug aus FG Hamburg, 22.12.2004 - III 13/02
Werden in einem Zeitraum von in der Regel fünf Jahren zwischen Anschaffung bzw. Errichtung und Verkauf mindestens vier Objekte veräußert, kann nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung von einem gewerblichen Grundstückshandel ausgegangen werden, weil die äußeren Umstände den Schluss zulassen, dass es dem Steuerpflichtigen zu Beginn seiner Tätigkeiten weniger um die Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten, als um die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung ankommt (…BFH, Beschluss des GrS vom 10.12.2001 a.a.O.; Beschluss des GrS vom 3. Juli 1995, GrS 1/93, BStBl II 1995, 617 ; Urteil vom 5. Mai 2004, XI R 7/02, der Betrieb 2004, 1760). - BFH, 17.02.1993 - X R 108/90
Private Vermögensverwaltung oder gewerblicher Grundstückshandel
Auszug aus FG Hamburg, 22.12.2004 - III 13/02
Nur die Grundstücksverkäufe sind als gewerblich zu beurteilen, die in einem solchen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit den gewerblichen Geschäften stehen, dass von einem einheitlichen Betätigungswillen ausgegangen werden kann (vgl. BFH, Urteil vom 7. Februar 1993, X R 108/90, BFH/NV 1994, 84 ;… Urteil vom 25. Juni 1985, VIII R 14/84, BFH/NV 1985, 73).
- BFH, 05.05.2004 - XI R 7/02
Gewerblicher Grundstückshandel: Was zählt zur Drei-Objekt-Grenze?
Auszug aus FG Hamburg, 22.12.2004 - III 13/02
Werden in einem Zeitraum von in der Regel fünf Jahren zwischen Anschaffung bzw. Errichtung und Verkauf mindestens vier Objekte veräußert, kann nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung von einem gewerblichen Grundstückshandel ausgegangen werden, weil die äußeren Umstände den Schluss zulassen, dass es dem Steuerpflichtigen zu Beginn seiner Tätigkeiten weniger um die Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten, als um die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung ankommt (…BFH, Beschluss des GrS vom 10.12.2001 a.a.O.; Beschluss des GrS vom 3. Juli 1995, GrS 1/93, BStBl II 1995, 617 ; Urteil vom 5. Mai 2004, XI R 7/02, der Betrieb 2004, 1760). - BFH, 25.06.1985 - VIII R 14/84
Einordnung des Verkaufs mehrerer Grundstücke als Teil einer gewerblichen …
Auszug aus FG Hamburg, 22.12.2004 - III 13/02
Nur die Grundstücksverkäufe sind als gewerblich zu beurteilen, die in einem solchen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit den gewerblichen Geschäften stehen, dass von einem einheitlichen Betätigungswillen ausgegangen werden kann (vgl. BFH…, Urteil vom 7. Februar 1993, X R 108/90, BFH/NV 1994, 84 ; Urteil vom 25. Juni 1985, VIII R 14/84, BFH/NV 1985, 73). - BFH, 09.12.1986 - VIII R 317/82
Gewerblicher Grundstückshandel
Auszug aus FG Hamburg, 22.12.2004 - III 13/02
Zur Konkretisierung dieser Entscheidung im Bereich des gewerblichen Grundstückshandels wurde seitens des BFH die drei-Objektgrenze eingeführt (BFH, Urteil vom 9.12.1086, VIII R 217/82, BStBl II 1988, 244 ), wonach kein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, sofern weniger als vier Objekte veräußert werden. - BFH, 11.03.2003 - IX R 77/99
Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerungen außerhalb des 5-Jahres-Zeitraums
Auszug aus FG Hamburg, 22.12.2004 - III 13/02
Besteht ein gewerblicher Grundstückshandel, so ist auch die längerfristige Unterbrechung der Veräußerungstätigkeit für seinen Fortbestand steuerrechtlich unschädlich (BFH, Urteil vom 11. März 2003, IX R 77/99, BFH/NV 2003, 911 ff.).