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   FG Hamburg, 23.02.2016 - 2 K 31/15   

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https://dejure.org/2016,9944
FG Hamburg, 23.02.2016 - 2 K 31/15 (https://dejure.org/2016,9944)
FG Hamburg, Entscheidung vom 23.02.2016 - 2 K 31/15 (https://dejure.org/2016,9944)
FG Hamburg, Entscheidung vom 23. Februar 2016 - 2 K 31/15 (https://dejure.org/2016,9944)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 162 Abs. 1; AO § 145 ff.
    Zuschätzung im Rahmen der Außenprüfung eines Imbissbetriebs

  • rechtsportal.de

    EStG § 4 Abs. 3 ; EStG § 5
    Zugrundelegen der im Zeitpunkt der Außenprüfung festgestellten Umsätze im Rahmen der Außenprüfung eines Dönerrestaurants

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgabenordnung: Zuschätzung im Rahmen der Außenprüfung eines Dönerrestaurants

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zugrundelegen der im Zeitpunkt der Außenprüfung festgestellten Umsätze im Rahmen der Außenprüfung eines Dönerrestaurants

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zuschätzung im Rahmen der Außenprüfung eines Dönerrestaurants

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zuschätzung im Rahmen der Außenprüfung eines Imbissbetriebs

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Formelles Steuerrecht, Hinzuschätzung, Schätzungsbefugnis

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zuschätzung im Rahmen der Außenprüfung - Änderung von Steuerbescheiden für die Vorjahre

Besprechungen u.ä.

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.12.2011 - XI R 5/10

    Zur Schätzungsbefugnis bei Buchführungsmängeln - Inhalt der Entscheidungsgründe

    Auszug aus FG Hamburg, 23.02.2016 - 2 K 31/15
    Formelle Buchführungsmängel berechtigen nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung allerdings nur insoweit zur Schätzung, als sie Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Buchführungsergebnisses anzuzweifeln (z. B. BFH-Entscheidungen vom 17. November 1981 VIII R 174/77, BStBl II 1982, 430; vom 25. Januar 1990 IV B 140/88, BFH/NV 1990, 484, vom 14. Dezember 2011 XI R 5/10, BFH/NV 2012, 1921 m. w. N.).

    Werden vorwiegend Bargeschäfte getätigt, können Mängel der Kassenführung aber der gesamten Buchführung die Ordnungsmäßigkeit nehmen (BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 1921, Rz 34).

  • BFH, 17.11.1981 - VIII R 174/77

    Kassenaufzeichnung - Kassensturzfähigkeit - Nachkalkulation - Buchführung -

    Auszug aus FG Hamburg, 23.02.2016 - 2 K 31/15
    Formelle Buchführungsmängel berechtigen nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung allerdings nur insoweit zur Schätzung, als sie Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Buchführungsergebnisses anzuzweifeln (z. B. BFH-Entscheidungen vom 17. November 1981 VIII R 174/77, BStBl II 1982, 430; vom 25. Januar 1990 IV B 140/88, BFH/NV 1990, 484, vom 14. Dezember 2011 XI R 5/10, BFH/NV 2012, 1921 m. w. N.).
  • BFH, 25.03.2015 - X R 20/13

    Anforderungen an die Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs

    Auszug aus FG Hamburg, 23.02.2016 - 2 K 31/15
    Bonrollen, Tagesendsummenbons und Kassenberichte sind nicht vorgelegt worden (vgl. zu den Anforderungen an die Buchführung insbesondere bei Bargeschäften zuletzt BFH Urteil vom 25. März 2015 X R 20/13, DStR 2015, 1739).
  • LG Stuttgart, 22.07.2009 - 13 KLs 142 Js 104750/05
    Auszug aus FG Hamburg, 23.02.2016 - 2 K 31/15
    Die Grundannahmen, wie die Anzahl der aus einem Kilogramm Dönerfleisch gewonnenen Portionen, bewegten sich im Rahmen der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 14. April 2015 2 K 75/14, n. v.) und anderer Gerichte (LG Stuttgart, Urteil vom 22. Juli 2009 13 KLs 142 Js 104750/05, juris: 150 g pro Portion).
  • BFH, 25.01.1990 - IV B 140/88

    Schwere Verletzung der steuerlichen Pflichen bei fehlender ordnungsgemäßer

    Auszug aus FG Hamburg, 23.02.2016 - 2 K 31/15
    Formelle Buchführungsmängel berechtigen nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung allerdings nur insoweit zur Schätzung, als sie Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Buchführungsergebnisses anzuzweifeln (z. B. BFH-Entscheidungen vom 17. November 1981 VIII R 174/77, BStBl II 1982, 430; vom 25. Januar 1990 IV B 140/88, BFH/NV 1990, 484, vom 14. Dezember 2011 XI R 5/10, BFH/NV 2012, 1921 m. w. N.).
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