Rechtsprechung
FG Hamburg, 23.04.1998 - III 189/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Steuerliche Behandlung von Einkünften aus Gewerbebetrieb; Gewerbesteuerpflichtigkeit des Betriebs eines internationalen Gastronomiezentrums; Gewerbebetrieb als selbständige nachhaltige Betätigung mit der Absicht, Gewinne zu erzielen
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (14)
- BFH, 25.10.1988 - VIII R 262/80
1. Vermietung von tennisplätzen als gewerbliche Tätigkeit - 2. Anforderungen an …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 01.10.1986 - I R 96/83
Vermietung oder Verpachtung eines zuvor betrieblich genutzten Grundstücks als …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 30.07.1985 - VIII R 263/81
Keine Betriebsaufspaltung beim sog. "Wiesbadener Modell"
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- BFH, 30.03.1994 - I R 54/93
1. Zur Gewerblichkeit eines Restaurationsbetriebes - 2. Bloße Anwendung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 13.11.1997 - IV R 67/96
Abfärbewirkung bei Betriebsaufspaltung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 06.10.1982 - I R 7/79
Zur Frage der Gewerbesteuerpflicht für den Betrieb eines Campingplatzes
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 19.01.1990 - III R 31/87
Vermietung einer Ferienwohnung als gewerbliche Tätigkeit
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 18.05.1995 - IV R 31/94
Keine Einbeziehung der notwendigen Aufwendungen für von GbR geführter Tanzschule …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 24.04.1997 - IV R 60/95
1. Keine Umqualifizierung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 bei einheitlicher …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 28.06.1984 - IV R 150/82
Zur Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Vermgensverwaltung bei Vermietung von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 06.03.1997 - IV R 21/96
Umwandlung einer GmbH in eine vermögensverwaltende Personengesellschaft
- BFH, 13.11.1996 - XI R 31/95
Ferienwohnungen als notwendiges Betriebsvermögen bei funktionalem Zusammenhang …
- BFH, 14.02.1989 - IX R 109/84
Nach der Umwidmung eines bisher nicht der Einkünfteerzielung dienenden …
- BFH, 10.08.1994 - I R 133/93
Übt der Inhaber einer Steuerberaterpraxis neben seiner freiberuflichen auch eine …
- BFH, 18.04.2000 - VIII R 68/98
Erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Grundstücksunternehmen
Anderes gilt jedoch beispielsweise dann, wenn Sonderleistungen --wie etwa die Überwachung und Reinigung des Gebäudes oder die (u.U. mit Rücksicht auf die gleichgelagerten Interessen der gewerblichen Mieter) Durchführung koordinierter Werbemaßnahmen-- erbracht werden, die das bei langfristigen Vermietungen übliche Maß überschreiten und deren Bereitstellung eine unternehmerische Organisation erfordert (…BFH-Urteile vom 6. März 1997 IV R 21/96, BFH/NV 1997, 762;… vom 27. Februar 1987 III R 217/82, BFH/NV 1987, 441; vom 6. Oktober 1982 I R 7/79, BFHE 136, 497, BStBl II 1983, 80; vom 23. April 1969 I R 54/67, BFHE 95, 389, BStBl II 1969, 441; vom 12. März 1964 IV 136/61 S, BFHE 79, 366, BStBl III 1964, 364; vom 18. März 1964 IV 141/60 U, BFHE 79, 373, BStBl III 1964, 367; zum Fall des Centermanagements siehe FG Hamburg, Urteil vom 23. April 1998 III 189/95, nicht veröffentlicht). - FG Niedersachsen, 26.06.2013 - 7 K 10056/09
Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung aus dem Objekt …
Der BFH verweist in der Entscheidung zum Fall des Centermanagements auf das Urteil des FG Hamburg vom 23. April 1998 (III 189/95 juris-Entscheidungsdienst). - FG Berlin, 11.04.2005 - 9 K 4184/01
Keine Gewerbesteuerpflicht bei Vermietung eines Einkaufscenters
Aus diesem Grunde könne auch das Urteil des FG Hamburg vom 23. April 1998 III 189/95 (veröffentlicht in juris) nicht zu einer anderen Beurteilung ihrer Tätigkeit führen.Der vorliegende Sachverhalt ist schließlich auch nicht mit dem Sachverhalt vergleichbar, der dem Urteil des FG Hamburg vom 23. April 1998 III 189/95 (veröffentlicht in juris) zugrunde lag.
- FG Berlin, 08.12.2004 - 6 K 6562/00
Bestehen eines Gewerbebetriebs bei Vermietung und Verpachtung eines bebauten …
Unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des FG Hamburg in seinem nicht veröffentlichten Urteil vom 23. April 1998, III 189/95 vertrete er die Auffassung, dass die von der Klägerin für einen Teil ihrer Mieter (im Shopbereich) erbrachten Sonderleistungen dazu führen, dass die Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG auf die Klägerin entweder wegen originär gewerblicher Tätigkeit nicht anzuwenden sei oder tatbestandlich wegen Überschreitens der zulässigen Nebentätigkeiten nicht erfüllt sei.