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   FG Hamburg, 25.07.2008 - 3 K 107/08   

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FG Hamburg, 25.07.2008 - 3 K 107/08 (https://dejure.org/2008,23597)
FG Hamburg, Entscheidung vom 25.07.2008 - 3 K 107/08 (https://dejure.org/2008,23597)
FG Hamburg, Entscheidung vom 25. Juli 2008 - 3 K 107/08 (https://dejure.org/2008,23597)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 21.06.2007 - III R 70/06

    Keine Korrektur eines während des Kalenderjahres ergangenen bestandskräftigen

    Auszug aus FG Hamburg, 25.07.2008 - 3 K 107/08
    Der Beklagte bezieht sich auf seine Einspruchsentscheidung und nimmt ergänzend Bezug auf die Rechtsprechung des BFH, insbesondere das Urteil vom 21. Juni 2007 III R 70/06 und den Beschluss vom 28. Mai 2008 III B 146/07.

    Denn ein Bescheid, der auf einer von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht abweichenden Auslegung einer Rechtsnorm beruht, ist zwar rechtswidrig, aber nicht nichtig (exemplarisch BFH vom 21. Juni 2007 III R 70/06, BFH/NV 2007, 2064 m. w. N.).

    Dies gilt analog, wenn das Bundesverfassungsgericht - wie im Streitfall - lediglich die Auslegung einer Norm für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt hat (exemplarisch BFH vom 21. Juni 2007 III R 70/06, BFH/NV 2007, 2064 m. w. N.).

    § 70 Abs. 4 EStG ermöglicht nur dann die Aufhebung oder Änderung eines Kindergeldbescheids, wenn sich nach Ablauf des Kalenderjahrs von der Prognose der Familienkasse abweichende tatsächliche Änderungen hinsichtlich des Betrags der Einkünfte und Bezüge ergeben haben (vgl. etwa BFH vom 21. Juni 2007 III R 70/06, BFH/NV 2007, 2064 m. w. N.).

    Dies gilt auch dann, wenn - wie im Streitfall - der anteilige Grenzbetrag nur aufgrund des Abzugs der gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge nicht überschritten wird (BFH vom 21. Juni 2007 III R 70/06, BFH/NV 2007, 2064 m. w. N.).

  • BVerfG, 12.12.1957 - 1 BvR 678/57

    Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 5 EStG 1957

    Auszug aus FG Hamburg, 25.07.2008 - 3 K 107/08
    Denn der Gesetzgeber hat sich in verfassungskonformer Weise zwischen den im Rechtsstaatsprinzip begründeten Verfassungsgrundsätzen der Bestandskraft von Verwaltungsakten einerseits und der Gerechtigkeit im Einzelfall andererseits zu Gunsten der Rechtssicherheit entschieden (BVerfG, Beschlüsse vom 12. Dezember 1957, 1 BvR 678/57, BVerfGE 7, 194, 195, BStBl I 1958, 52; vom 14. März 1963, 1 BvL 28/62, BVerfGE 15, 313).
  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus FG Hamburg, 25.07.2008 - 3 K 107/08
    Die Einnahmen der Tochter des Klägers überstiegen zwar den Jahresgrenzbetrag; weil jedoch die Sozialversicherungsbeiträge mindernd zu berücksichtigen waren, wie sich aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Januar 2005 (2 BvR 167/02, BVerfGE 1112, 164, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260) ergibt, lagen die Einkünfte gleichwohl unterhalb des Jahresgrenzbetrags.
  • BFH, 10.05.2007 - III R 103/06

    Korrektur eines Kindergeldbescheids nach § 70 Abs. 4 EStG - Abweichen der

    Auszug aus FG Hamburg, 25.07.2008 - 3 K 107/08
    Für Fälle wie dem vorliegenden schließt sich das Gericht im Übrigen der Auffassung des BFH in seiner Entscheidung vom 10. Mai 2007 (III R 103/06, BFHE 218, 147, BFH/NV 2007, 1581) an.
  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung einer rückwirkend begünstigenden

    Auszug aus FG Hamburg, 25.07.2008 - 3 K 107/08
    Denn der Gesetzgeber hat sich in verfassungskonformer Weise zwischen den im Rechtsstaatsprinzip begründeten Verfassungsgrundsätzen der Bestandskraft von Verwaltungsakten einerseits und der Gerechtigkeit im Einzelfall andererseits zu Gunsten der Rechtssicherheit entschieden (BVerfG, Beschlüsse vom 12. Dezember 1957, 1 BvR 678/57, BVerfGE 7, 194, 195, BStBl I 1958, 52; vom 14. März 1963, 1 BvL 28/62, BVerfGE 15, 313).
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.12.2007 - 2 K 2211/06

    Anspruch auf Aufnahme eines Vorbehaltes der Nachprüfung in einem

    Auszug aus FG Hamburg, 25.07.2008 - 3 K 107/08
    Insoweit gleichen sich die Vor- und Nachteile der Wirkung eingetretener Bestandskraft aus (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Dezember 2007 2 K 2211/06, EFG 2008, 350 m. w. N.).
  • BFH, 30.01.2008 - II R 48/06

    Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs durch Erlöschen des grundstücksbezogenen

    Auszug aus FG Hamburg, 25.07.2008 - 3 K 107/08
    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wirke auch in die Vergangenheit und eine Änderung von Kindergeldbescheiden sei nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 19. April 2007 II R 48/06) aufgrund von § 70 Abs. 4 EStG jedenfalls dann möglich, wenn sich nach Ablauf des Kalenderjahres von der Prognose der Familienkasse abweichende tatsächliche Änderungen hinsichtlich des Betrags der Einkünfte und Bezüge ergeben hätten.
  • BFH, 28.05.2008 - III B 146/07

    Keine Änderung bestandskräftiger Kindergeldbescheide wegen geänderter

    Auszug aus FG Hamburg, 25.07.2008 - 3 K 107/08
    Der Beklagte bezieht sich auf seine Einspruchsentscheidung und nimmt ergänzend Bezug auf die Rechtsprechung des BFH, insbesondere das Urteil vom 21. Juni 2007 III R 70/06 und den Beschluss vom 28. Mai 2008 III B 146/07.
  • FG Köln, 03.09.2007 - 1 K 1007/06

    Voraussetzungen für einen Kindergeldanspruch; Berücksichtigung eines volljährigen

    Auszug aus FG Hamburg, 25.07.2008 - 3 K 107/08
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Finanzgerichts Köln vom 20. Februar 2008 (1 K 1007/06, EFG 2008, 797).
  • VG Dresden, 14.03.2008 - 3 L 108/08

    D (A), Duldung, Ehegattennachzug, Abschiebungshindernis, inlandsbezogene

    Der Antragsgegner sowie die für die Aufenthaltsbeendigung ehemaliger Asylbewerber zuständige Zentrale Ausländerbehörde des Freistaates Sachsen (vgl. dazu die Entscheidung vom heutigen Tag, Az.: 3 K 107/08) haben letztlich keinen Zweifel daran gelassen, dass sie keinen Grund sehen, von einer Abschiebung Abstand zu nehmen bzw. die Antragstellerin weiterhin im Bundesgebiet zu dulden.
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