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   FG Hamburg, 26.02.2001 - II 718/99   

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https://dejure.org/2001,7119
FG Hamburg, 26.02.2001 - II 718/99 (https://dejure.org/2001,7119)
FG Hamburg, Entscheidung vom 26.02.2001 - II 718/99 (https://dejure.org/2001,7119)
FG Hamburg, Entscheidung vom 26. Februar 2001 - II 718/99 (https://dejure.org/2001,7119)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bürokostenzuschuss an Außendienstmitarbeiter; Steuerpflichtiger Arbeitslohn ; Haftung für Lohnsteuer; Zuwendung als Ertrag der Arbeitsleistung ; Arbeitszimmer/Büroraum in eigener Mietwohnung bzw. im eigenen Wohnhaus ; Ersatz von Auslagen des Arbeitnehmers für den ...

  • FG Hamburg (Leitsatz)
  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Bürokostenzuschuss des Arbeitgebers für Arbeitszimmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Häusliches Arbeitszimmer: Kostenzuschuss des Arbeitgebers

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Bürokostenzuschuss des Arbeitgebers für Arbeitszimmer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 875
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 21.08.1995 - VI R 30/95

    1. Musikinstrumente sind keine Werkzeuge - 2. Pauschaler Auslagenersatz von mehr

    Auszug aus FG Hamburg, 26.02.2001 - II 718/99
    Solche Erstattungen haben ihren Rechtsgrund zivilrechtlich in der Regel nicht unmittelbar im Dienstverhältnis, sondern in den Regelungen über den Auftrag oder die Geschäftsführung ohne Auftrag (BFH-Urteil vom 21. August 1995 VI R 30/95, BStBl II 1995, 906, 907; Offerhaus, BB 1990, 2017, 2019 f.).

    b) Allerdings ist die höchstrichterliche Rechtsprechung von dieser scharfen Trennlinie zwischen Werbungskostenersatz einerseits und Auslagenersatz andererseits abgewichen und hat Ausnahmen bei dem Ersatz von Aufwendungen des Arbeitnehmers für Verbrauchsmaterial angenommen (BFH-Urteil vom 21. August 1995 VI R 30/95, BFHE 178, 350, BStBl II 1995, 906).

    bb) Die zitierte Entscheidung (BFH in BFHE 178, 350, BStBl II 1995, 906) unterscheidet jedoch deutlich zwischen Leistungen des Arbeitgebers, die Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe ersetzen sollen und solchen, die Gegenstände von mehrjähriger Nutzungsdauer und nicht geringem Wert betreffen.

    In der Literatur und auf Seiten der Finanzverwaltung (vgl. R 22 Abs. 2/H 22 LStR 2001) wird die BFH-Entscheidung vom 21.8.1995 (BFH in BFHE 178, 350) im Hinblick auf die notwendige Abgrenzungen, wann pauschaler Auslagenersatz steuerfrei bleiben kann insbesondere bei einer arbeitsrechtlichen Verpflichtung des Arbeitgebers zum Aufwendungsersatz unterschiedlich interpretiert.

  • BFH, 11.03.1988 - VI R 106/84

    1. Im Rahmen eines Sicherheitswettbewerbs an Arbeitnehmer gezahlte Prämien sind

    Auszug aus FG Hamburg, 26.02.2001 - II 718/99
    Die Leistung des Arbeitgebers muss dagegen nicht für eine bestimmte Dienstleistung des Arbeitnehmers erbracht werden (BFH-Urteil vom 11. März 1988 VI R 106/84, BStBl II 1988, 726).

    Derartige Zuwendungen werden vom Arbeitgeber nicht mit dem Ziel der Entlohnung gewährt und vom Arbeitnehmer nicht als Frucht seiner Dienstleistung aufgefasst (BFH-Urteil vom 11.3. 1988 VI R 106/84, BStBl II 1988, 726).

  • BFH, 09.08.1996 - VI R 88/93

    Eine Aufteilung von Sachzuwendungen an Arbeitnehmer in Arbeitslohn und

    Auszug aus FG Hamburg, 26.02.2001 - II 718/99
    Das Ergebnis der Gesamtwürdigung ist regelmäßig in dem Sinne einheitlich, dass die Zuwendung entweder Arbeitslohn darstellt oder im betrieblichen Eigeninteresse erfolgt (vgl. BFH-Urteil vom 9. August 1996 VI R 88/93, BFHE 181, 76, BStBl II 1997, 97).
  • BFH, 18.03.1986 - VI R 49/84

    Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen können Arbeitslohn sein, wenn für

    Auszug aus FG Hamburg, 26.02.2001 - II 718/99
    Denn Betriebsausgaben liegen bei jeder Art von Lohnzahlung vor (vgl. BFH-Urteil vom 18. März 1986 VI R 49/84, BStBl II 1986, 575).
  • BFH, 02.02.1990 - VI R 15/86

    Weitergabe eines Preisnachlasses kann Arbeitslohn sein

    Auszug aus FG Hamburg, 26.02.2001 - II 718/99
    Diesen Umständen kommt ein derartiges Eigengewicht zu, dass die daraus den Arbeitnehmern erwachsenen Vorteile gegenüber dem eigenbetrieblichen Interesse der Klägerin an der Bereitstellung häuslicher Arbeitszimmer nicht derart in den Hintergrund treten, dass die Vorteilsgewährung als im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse der Klägerin liegend gewertet werden könnte (BFH-Urteil vom 2. Februar 1990 - VI R 15/86, BStBl II 1990, 472, ).
  • BFH, 04.06.1993 - VI R 95/92

    Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen

    Auszug aus FG Hamburg, 26.02.2001 - II 718/99
    Vielmehr muss sich aus den Begleitumständen wie Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freie oder ungebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seine besondere Geeignetheit für den jeweils verfolgten Zweck ergeben, dass diese Zielsetzung ganz im Vordergrund steht und ein damit einhergehendes eigenes Interesse des Arbeitnehmers, den betreffenden Vorteil zu erlangen, deshalb vernachlässigt werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 4. Juni 1993 VI R 95/92, BStBl II 1993 S. 687).
  • BFH, 17.09.1982 - VI R 75/79

    Die Kostenübernahme des Arbeitgebers für die Vorsorgeuntersuchung eines

    Auszug aus FG Hamburg, 26.02.2001 - II 718/99
    Das ist hier der Fall, da sich die Leistung der Klägerin als Gegenleistung für die Zurverfügungstellung der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (vgl. BFH-Urteile vom 17. September 1982 VI R 75/79, BStBl II 1983, 39, 42 und vom 25. Mai 1992 VI R 18/90, BStBl II 1993, 45).
  • BFH, 05.11.1971 - VI R 207/68

    Dienstreise von Arbeitnehmern, pauschaler Auslagenersatz, Berücksichtigung von

    Auszug aus FG Hamburg, 26.02.2001 - II 718/99
    Umgekehrt gilt: Ist der Arbeitnehmer durch die empfangenen Beträge bereichert, weil ihm beispielsweise Werbungskosten ersetzt werden oder er an den Aufwendungen ein nicht ganz unerhebliches eigenes Interesse hat, liegt kein Auslagenersatz vor (vgl. BFH-Urteil vom 5. November 1971 VI R 207/68, BFHE 103, 472, BStBl II 1972, 137).
  • BFH, 25.05.1992 - VI R 18/90

    Übereignung eines geförderten Hausgrundstücks an Arbeitnehmer

    Auszug aus FG Hamburg, 26.02.2001 - II 718/99
    Das ist hier der Fall, da sich die Leistung der Klägerin als Gegenleistung für die Zurverfügungstellung der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (vgl. BFH-Urteile vom 17. September 1982 VI R 75/79, BStBl II 1983, 39, 42 und vom 25. Mai 1992 VI R 18/90, BStBl II 1993, 45).
  • BFH, 26.05.1998 - VI R 9/96

    Steuerbefreiung von Krankentagegeldern aus einer schweizerischen

    Auszug aus FG Hamburg, 26.02.2001 - II 718/99
    Entscheidend ist, ob eine Zuwendung Ertrag der Arbeitsleistung ist, was danach zu beurteilen ist, wozu die Zahlung erfolgte (vgl. BFH-Urteil vom 26. Mai 1998 VI R 9/96 BFHE 186, 247, BStBl II 1998, 581).
  • BFH, 08.03.2006 - IX R 76/01

    Zuschuss des Arbeitgebers zu den Aufwendungen für ein Arbeitszimmer

    Die dagegen eingelegte Klage wies das Finanzgericht (FG) mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 875 veröffentlichten Urteil ab.
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