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   FG Hamburg, 26.11.2007 - 7 V 180/07   

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FG Hamburg, 26.11.2007 - 7 V 180/07 (https://dejure.org/2007,32834)
FG Hamburg, Entscheidung vom 26.11.2007 - 7 V 180/07 (https://dejure.org/2007,32834)
FG Hamburg, Entscheidung vom 26. November 2007 - 7 V 180/07 (https://dejure.org/2007,32834)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besteuerung des Spielvergnügens anhand des Spieleinsatzes als Bemessungsgrundlage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Besteuerung des Spielvergnügens anhand des Spieleinsatzes als Bemessungsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 29.03.2006 - II R 59/04

    Spielgerätesteuergesetz Hamburg: Besteuerung von Geldspielgeräten

    Auszug aus FG Hamburg, 26.11.2007 - 7 V 180/07
    Das Gesetz überlässt es dem Steuerschuldner, den Steuerbetrag in die Kalkulation einzubeziehen und die Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens trotz der Steuer zu wahren (BFH, Urteil vom 29.03.2006 - II R 59/04, BFH/NV 2006, 1354 m. w. N.).

    Eine Grundrechtsverletzung läge erst dann vor, wenn die Steuer die Ausübung des Berufes des Spielgeräteaufstellers in aller Regel wirtschaftlich unmöglich machen würde (BFH, Urteil vom 29.03.2006 - II R 59/04, BFH/NV 2006, 1354 ).

    Eine Steuernorm greift danach nicht bereits dann in die Freiheit der Berufswahl ein, wenn sie im Rahmen wirtschaftlicher Überlegungen, bei denen auch andere Umstände wie etwa der Unternehmensstandort oder besondere Konkurrenzverhältnisse eine Rolle spielen, dazu führt, dass ganze Gruppen von Unternehmen, die die Steuer weder selbst tragen noch abwälzen können, ihren Betrieb einstellen müssen (BFH, Urteil vom 29.03.2006 - II R 59/04, BFH/NV 2006, 1354 , m.w.N.).

    Eine Steuernorm greift nicht bereits dann in die Freiheit der Berufswahl ein, wenn die Regelung den aus der Ausübung eines Berufs erzielten Gewinn soweit mindert, dass einzelne Unternehmer sich zur Aufgabe ihres bisherigen Berufs veranlasst sehen (vgl. BFH, Urteil vom 29.03.2006 - II R 59/04, a.a.O.).

  • BFH, 01.02.2007 - II B 58/06

    Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielvergnügungsteuergesetzes

    Auszug aus FG Hamburg, 26.11.2007 - 7 V 180/07
    Der gesetzgeberische Gestaltungsspielraum wird nicht dadurch überschritten, dass anknüpfend an das zu erlangende Spielvergnügen der hierfür getätigte Aufwand der Besteuerung unterworfen wird (vgl. BFH, Beschluss vom 01.02.2007 - II B 58/06; FG Hamburg, Beschluss vom 09.05.2006 - 7 V 36/06, EFG 2006, 1384 ).

    Geldspielgeräte, die nach § 13 der Spielverordnung in der ab 01.01.2006 geltenden Fassung der Verordnung vom 27.01.2006 (BGBl. I 2006, 280) zugelassen werden, müssen nach Nr. 8 S. 1 dieser Vorschrift eine Kontrolleinrichtung enthalten, die sämtliche Einsätze, Gewinne und den Kasseninhalt zeitgerecht, unmittelbar und auslesbar erfasst (BFH, Beschluss vom 01.02.2007 - II B 58/06).

    Sie wird nur auf einer Stufe erhoben und es gibt keinen Abzug einer von einem vorhergehenden Umsatz entrichteten Steuer (BFH, Beschlüsse vom 01.02.2007 - II B 51/06 und II B 58/06 m.w.N.).

  • BFH, 01.02.2007 - II B 51/06

    Hamburgisches Spielvergnügungsteuergesetz verfassungsgemäß

    Auszug aus FG Hamburg, 26.11.2007 - 7 V 180/07
    Für die verfassungsrechtliche Beurteilung unter dem Blickwinkel des allgemeinen Gleichheitssatzes kommt es nicht auf die Bezeichnung und Zusammensetzung der Steuern und Abgaben, sondern auf deren im Ergebnis eintretende Belastungswirkung an (vgl. BFH, Beschluss vom 01.02.2007 - II B 51/06 m. w. N.).

    Sie wird nur auf einer Stufe erhoben und es gibt keinen Abzug einer von einem vorhergehenden Umsatz entrichteten Steuer (BFH, Beschlüsse vom 01.02.2007 - II B 51/06 und II B 58/06 m.w.N.).

  • FG Hamburg, 09.05.2006 - 7 V 36/06

    Spielvergnügungsteuer: AdV wegen ernsthafter Zweifel an der zuverlässigen

    Auszug aus FG Hamburg, 26.11.2007 - 7 V 180/07
    Der gesetzgeberische Gestaltungsspielraum wird nicht dadurch überschritten, dass anknüpfend an das zu erlangende Spielvergnügen der hierfür getätigte Aufwand der Besteuerung unterworfen wird (vgl. BFH, Beschluss vom 01.02.2007 - II B 58/06; FG Hamburg, Beschluss vom 09.05.2006 - 7 V 36/06, EFG 2006, 1384 ).

    Der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass grundsätzlich eine kalkulatorische Überwälzung der Spielvergnügungsteuer in dem Sinne möglich ist, dass der Spielgeräteaufsteller die von ihm gezahlte Steuer in die Kalkulation seiner Selbstkosten einstellt und danach ausreichend Spielraum hat, die zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens geeigneten Maßnahmen, wie beispielsweise Veränderung der Ausschüttungsquote, Gestaltung des Einsatzes bei Spielgeräten neuer Bauart, Umsatzsteigerung oder Senkung der sonstigen Kosten, zu ergreifen (vgl. Urteil des Senats vom 26.04.2005 - VII 293/99, EFG 2005, 1303 ; Beschluss vom 09.05.2006 - 7 V 36/06, EFG 2006, 1384 ; Beschluss vom 12.06.2007 - 7 V 69/07).

  • BFH, 09.10.2002 - V R 81/01

    Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer

    Auszug aus FG Hamburg, 26.11.2007 - 7 V 180/07
    V R 81/01, BStBl II 2002, 887 ).
  • BFH, 29.03.2001 - III B 79/00

    Öffentliche Spielbanken; AdV wegen Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit?

    Auszug aus FG Hamburg, 26.11.2007 - 7 V 180/07
    Sie wird vielmehr wesentlich und entscheidend bestimmt durch die öffentliche Aufgabe, das illegale Glücksspiel um Geld einzudämmen und dem nicht zu unterdrückenden Spieltrieb des Menschen staatlich überwachte Betätigungsmöglichkeiten zu verschaffen (vgl. BFH, Urteil vom 29.03.2001 - III B 79/00, BFH/NV 2001, 1244).
  • EuGH, 03.10.2006 - C-475/03

    DIE IRAP IST MIT DEM GEMEINSCHAFTSRECHT VEREINBAR

    Auszug aus FG Hamburg, 26.11.2007 - 7 V 180/07
    Weist eine Steuer nur eines der wesentlichen Merkmale der Umsatzsteuer nicht auf, steht Art. 33 Abs. 1 der 6. EG-Richtlinie der Beibehaltung oder Einführung dieser Steuer nicht entgegen (EuGH, Urteil vom 03.10.2006 - C-475/03, BFH/NV 2007, Beilage 1, 83 m.w.N.; BFH, Urteil vom 09.10.2002 -.
  • BFH, 03.02.1993 - I B 90/92

    Zum Gestaltungsmißbrauch bei der Veräußerung von GmbH-Anteilen durch deren nicht

    Auszug aus FG Hamburg, 26.11.2007 - 7 V 180/07
    Solche sind gegeben, wenn bei summarischer Prüfung neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen und/oder Unklarheiten in der Beurteilung einer Tatfrage bewirken (BFH, Beschluss vom 03.02.1993 I B 90/92 BStBl. II 1993, 426).
  • BVerfG, 18.05.1971 - 1 BvL 7/69

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Musikautomaten in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus FG Hamburg, 26.11.2007 - 7 V 180/07
    Der individuelle, wirkliche Vergnügungsaufwand ist dabei zweifellos der sachgerechteste Maßstab für eine Vergnügungssteuer (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.05.1971, 1 BvL 7, 8/69, BVerfGE 31, 119, 127).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    Auszug aus FG Hamburg, 26.11.2007 - 7 V 180/07
    An dieser Beurteilung hat sich durch das BVerfG-Urteil vom 20.04.2004 ( 1 BvR 1748/99, BVerfGE 110, 274 ) zur ökologischen Steuerreform nichts geändert.
  • FG Hamburg, 26.04.2005 - VII 293/99

    Spielgerätesteuer: Vorlagebeschluss an das BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der

  • BFH, 06.09.2006 - XI R 26/04

    Vorlage der Mindeststeuerregelung an das BVerfG wegen Verletzung des Grundsatzes

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